hey leute,
nee nee im zweifelsfall für den angeklagten :lol: :lol: :lol:
hatte selbst einen fall, war echt unschuldig!!! habe einspruch eingelegt, mit dem ergebnis einer gerichtsverhandlung, die den vorfall klären sollte und wollte, ok..... aber der termin kam, meine sache wurde aufgerufen, der richter rief mich zu sich, vor der eigentlichen verhandlung und fragte: "was wollen sie denn hier?" ich entgegnete das ich ja einspruch eingelegt habe, zwecks tatsachen und wahrheit.....
er unterbrach mich, mit dem einwand: "ich werde SIE hier und heute verurteilen, Sie entscheiden wie teuer es werden sollte, nehmen sie gleich an, bezahlen sie an eine soziale einrichtung ? € und fertig!! falls sie es nicht annehmen sollten, zahlen sie die verhandlungskosten plus x plus die genannte strafe.... was wollen sie? ich entgegnete er solle bitte den einspruch mit in seine entscheidung einbringen und dann urteilen. er sagte, das ihn der einspruch nicht interessiere, sondern ob ich gleich zahlen will, oder später die erhöhten kosten?
TJA, leute soviel zum rechtsstaat, hatte vorher auch immer das märchen vom beweisen und im zweifel für den angeklagten gehört, wurde aber eines BESSEREN belehrt!!!