Erfahrung mit der Big One von Powerparts?

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Bei euch steht doch 76 db(A) bei Fahrgeräusch. Die PP hat 78 db(A), also zu laut.

Bei meinem 19er steht Übrigens 86 bzw. 74 db(A)..., so, wie es die EU-VO will...
 
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Hmmmm.... Bei meinem 2014er Sport stehen 84/77 dB drin.

Bei 1 db(A) Toleranz hättest du also Chance auf Eintragung
:)
 
Hmmmm.... Bei meinem 2014er Sport stehen 84/77 dB drin.

2014er Longhorn: 87/77. Woher kommen diese Unterschiede? Hat das was mit dem Datum der Erstzulassung in D bzw. EU zu tun?
 
Also ich habe mal eben mein NTI Messer rangehalten und im Stand passen 85 dB . Fahrgeräusch konnte ich alleine nicht messen , mal gucken ob meine Frau mal Bock hat zum Testen. Aber denke während der Fahrt dürfte das weniger laut sein
 
Die Unterschiede rühren daher, dass die Autos nicht homologisiert, sondern über Einzelabnahme (§ 21 StVZO) zugelassen sind. Die einen Prüforganisationen nehmen Datenblätter (die auch noch unterschiedlich sein können), die andern messen selbst...
 
Welcher Wert wird eigentlich gemessen wenn die Soko Autoposer ein Micro ans Endrohr hält und der Fahrer bis 3500 U/min hochdrehen und abrupt vom Gas gehen muss?
 
Ohje, da war ich ja bei meinem Gen4 mit der MF catback ja schon ohne Drehzahlorgelei drüber
 
Moin,
hatte das hier schonmal irgendwo gelesen. Finde es jedoch nicht mehr.
Kann man nicht mit dem AlfaOBD die Standdrehzahl begrenzen?
 
Naja, dann kann auch keiner messen. Problem gelöst :lol:
Aber mal ernsthaft: was wollen die denn machen, wenn keine Messung möglich ist?
 
Er meint die maximale Leerlaufdrehzahl die man mit dem Diablosport usw einstellen kann. We man nicht auf die Drehzahl kommt was wollen die machen ?
 
Dann wird abgeschleppt und zum gutachter.





Ist wie bei alkoholfahrt. Wenn man nicht pusten kann oder es mehrmals nicht schafft, dann wird blut zur analyse gezogen.

write by blueskyofheaven
 
Und was macht der Gutachter, wenn der RAM nicht mehr als 2000 RPMs im Stand dreht ? Gehen die an die Software ? Das glaube ich jetzt weniger.

Ein Vorteil hat das ja auch... man kann nicht mehr posen, sprich in der Stadt an der Ampel den Larry machen. Ein Grund weniger angehalten zu werden.
 
Auf jeden Fall finde ich es schon sehr krass, dass es solche Unterschiede gibt. Wenn mal ein oder zwei Db Unterschied sind, ist das ja ok. Aber bei meinem mit 71 hab ich ja null Chance. So viele Augen kann der gar nicht zudrücken...
 
Wäre die Frage, ob man mit einem Datenblatt oder Fahrzeugpapieren eine Änderung der Papiere machen könnte...
 
Und was macht der Gutachter, wenn der RAM nicht mehr als 2000 RPMs im Stand dreht ? Gehen die an die Software ? Das glaube ich jetzt weniger.

Das würde ich zugern wissen. WIlls aber auch nicht provozieren und testen :lol: Vielleicht findet sich ja ein Freiwilliger?
:-D
 
Vielleicht erkennt der Gutachter, dass Abregelung auf 2500 U/min manipulativ ist und verweigert die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (wegen des AGA) mit der Folge, dass der Wagen solange nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, bis der Serienstand wiederhergestellt ist...
 
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