Eben, wie geht das?Wer erzählt Dir denn?
Die Fahrzeuge doch alle über ne Einzelabnahme in den Verkehr gebracht.
Kein Ram oder Durango, etc. erfüllt die Norm und sind trotzdem alle hier zugelassen.
Wärest Du mal auf den Link gegangen und hättest Du herunter gescrollt,Eben, wie geht das?
Auch bei einer Einzelabnahme muss diese EU Verordnung erfüllt werden oder gibt es da eine andere Regelung die Anwendung findet?
Ahja, da steht es:Wärest Du mal auf den Link gegangen und hättest Du herunter gescrollt,
so hättest Du sehen können, was in Deutschland gemacht wird / gemacht werden kann.
Weiter kann ich Dir auch nicht helfen.
Ich lese aus der Verordnung heraus, daß diese nur für die EG-Typgenehmigung gilt!Eben, wie geht das?
Auch bei einer Einzelabnahme muss diese EU Verordnung erfüllt werden oder gibt es da eine andere Regelung die Anwendung findet?
Ist doch völlig egal,Auf welcher Grundlage ist es in D gestattet hier eine Ausnahme zu machen wenn es sich um eine EU Verordnung handelt?
jup ich auch.Ich klinke mich jetzt hier aus.
Hallo und herzlich Willkommen im dodge-forum.eu
Wie konnte mir das damals durchgehen und selbst geantwortet habe ich auchund achja….
Du nimmst einfach einen Golf (der ja den nachgewiesenen Fußgängerschutz hat) und den Durango, damit gehst du mit dem Prüfer auf einen Parkplatz. Jetzt fährst du ihn einmal mit dem einem Fahrzeug gegen das linke Knie und mit dem anderen Fahrzeug gegen das rechte. Wenn beides genauso weh tut ist der Nachweis erbracht.Zur Typisierung muss der Fussgängerschutz gemäß 78/2009 in der geltenden Fassung nachgewiesen werden.
Mir wurde erklärt dass es diesen für den Durango scheinbar nicht gibt.
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