Einzelgenehmigung

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Hallo,

Wie umgeht man in Deutschland die EU Verordnung EG 78/2009 um neue US Fahrzeuge wie z.b. Durango nach dem 24. August 2019 angemeldet zu bekommen?

thx,
screenie
 
Zur Typisierung muss der Fussgängerschutz gemäß 78/2009 in der geltenden Fassung nachgewiesen werden.
Mir wurde erklärt dass es diesen für den Durango scheinbar nicht gibt.
 
Wer erzählt Dir denn?
Die Fahrzeuge doch alle über ne Einzelabnahme in den Verkehr gebracht.
Kein Ram oder Durango, etc. erfüllt die Norm und sind trotzdem alle hier zugelassen.
 
Wer erzählt Dir denn?
Die Fahrzeuge doch alle über ne Einzelabnahme in den Verkehr gebracht.
Kein Ram oder Durango, etc. erfüllt die Norm und sind trotzdem alle hier zugelassen.
Eben, wie geht das?
Auch bei einer Einzelabnahme muss diese EU Verordnung erfüllt werden oder gibt es da eine andere Regelung die Anwendung findet?
 
Eben, wie geht das?
Auch bei einer Einzelabnahme muss diese EU Verordnung erfüllt werden oder gibt es da eine andere Regelung die Anwendung findet?
Wärest Du mal auf den Link gegangen und hättest Du herunter gescrollt,
so hättest Du sehen können, was in Deutschland gemacht wird / gemacht werden kann.
Weiter kann ich Dir auch nicht helfen.
 
Wärest Du mal auf den Link gegangen und hättest Du herunter gescrollt,
so hättest Du sehen können, was in Deutschland gemacht wird / gemacht werden kann.
Weiter kann ich Dir auch nicht helfen.
Ahja, da steht es:

"Wieso benötigt man in Deutschland (noch) keinen Fußgängerschutz?

Auch in Deutschland ist die Verordnung (EG) Nr. 78/2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu erfüllen. Für Fahrzeuge, welche in Deutschland im Einzelgenehmigungsverfahren zugelassen werden, scheint es noch Ausnahmeregelungen* zu geben. In Österreich finden diese Ausnahmen jedoch keine Anwendung."

Auf welcher Grundlage ist es in D gestattet hier eine Ausnahme zu machen wenn es sich um eine EU Verordnung handelt?
 
Eben, wie geht das?
Auch bei einer Einzelabnahme muss diese EU Verordnung erfüllt werden oder gibt es da eine andere Regelung die Anwendung findet?
Ich lese aus der Verordnung heraus, daß diese nur für die EG-Typgenehmigung gilt!
Also nicht für Einzelabnahmen....

Und im Link von Peicher werden ja nur zusätzliche Spoiler, Schweller und Rammbügel verkauft 🤣
 
Auf welcher Grundlage ist es in D gestattet hier eine Ausnahme zu machen wenn es sich um eine EU Verordnung handelt?
Ist doch völlig egal,

Erst fragst Du wie man die umgehen kann, dann bekommst Du die Antwort das Du sie nicht benötigst und diese bei einer Einzelabnahme nicht zum tragen kommt.

und dann fragst wie das denn möglich ist.
Ist doch egal warum, die wird nicht angewendet und fertig.

muss man nicht verstehen oder!?

Ich klinke mich jetzt hier aus.
jup ich auch.

und achja…. @Kimster09 😂
 
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Zur Typisierung muss der Fussgängerschutz gemäß 78/2009 in der geltenden Fassung nachgewiesen werden.
Mir wurde erklärt dass es diesen für den Durango scheinbar nicht gibt.
Du nimmst einfach einen Golf (der ja den nachgewiesenen Fußgängerschutz hat) und den Durango, damit gehst du mit dem Prüfer auf einen Parkplatz. Jetzt fährst du ihn einmal mit dem einem Fahrzeug gegen das linke Knie und mit dem anderen Fahrzeug gegen das rechte. Wenn beides genauso weh tut ist der Nachweis erbracht.
 
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