Hi,
Dazu gibt es gerade an anderer Stelle eine Diskussion bezgl Fahrtenschreiber bei gewerblichen Fahrten.
Im privaten Bereich wird man wohl meist ohne Fahrtenschreiber auskommen,wenn man z.B.mit Hänger die 3,5to-Grenze überschreitet.Das kommt ja recht
häufig vor.
Bei gewerblichen Fahrten ist so ein Ding Pflicht.Da würde ich zur Sicherheit auch mal ein STVamt fragen.Anders der Begrenzer.(Sauteuer das Ding)
Hier kann man ab 3,5to wohl generell mit rechnen: über 80 ist eben nicht auf Autobahnen.WOMOS haben noch so einen Sonderstatus-ihre Anerkennung nach Umbau ist aber diffizil.WOMOS von der Stange sind kein Problem.(Kauf Dir dann nen Crafter oder Sprinter,wenn Du vagabundieren willst.)
Übrigens ne 1500er Megacab ist zwar etwas leichter,aber die Vorderachse hat trotzdem schön zu schleppen.vor allem beim Bremsen: Traggelenke lassen grüßen!
In der Praxis klappt aber trotzdem alles scheinbar recht gut.Grau ist alle Theorie.
Was Anderes ist auch noch die ASU-Geschichte: steigt das Leergewicht durch Umbauten z.B. mehr als 2% über den amtlichen Eintrag-erlischt die Abgaszulassung.Will sagen:alles ,was durch nachträgliche Änderung den AU-Wert des Abgasmustergutachtens verschlechtern kann-bringt dieses zum Erlöschen.Man fährt ohne BE durch die Gegend.Anbau einer Frontaufnahme für Schneepflug zB oder andere Reifengröße: hierfür ist die Homologierung evtl.nicht erstellt!
Das verfilzte Dickicht unserer technischen Vorschriften frißt uns alle scheinbar langsam auf,habe ich den Eindruck.Leider gilt das aber!Dodge-RAM-Fahrer sind also meist eine Art von Zwergelefanten im Unterholz der ständig wuchernden Gesetzesmangroven... :mrgreen: Oder sie geben auf und fahren z.b.Dacia oder sowas.Ich hoffe ,es nützt und halte jetzt die Klappe :roll:
Joachim