Im Zweifelsfall für den Verbraucher ? Da habe ich andere Erfahrungen gemacht.....
die frage ist immer der umstand und die tatsachen. wenn jemand der meinung ist, er hat zuviel bezahlt- nun- das ist bad decision. Wenn man dem haendler oder der wekstatt keine fehler nachweisen kann, ist auch was anderes.
hier handelt es sich um arglistige taeuschung und verschweigen von tatsachen. Mit hab ich nicht gewusst, kann sich ein privatmann rausreden, ein haendler nicht. und da der haendler etwas wusste, zeigt der hinweis im kaufvertrag. hier hat der haendler quasi einen hoeheren schaden verschleiert.
die frage ist hier nicht, ob das den wert des fahrzeuges beeinflusst und so weiter, sondern dass zwar ein schaden beschrieben wurde, der wirkliche umfang aber ein totalschaden ist. Und totalschaden ist totalschaden. ob das jetzt reparierbar waehre oder ob das jetzt so schlimm war, oder ob das nur wirtschaflich war ist unerheblich. das fahzeug war massiv beschaedigt und nicht unerheblich, wie dem kaeufer glauben gemacht wurde. Die frage hier- haette der kaeufer das auto gekauft, wenn er gewusst haette, dass das fahrzeug ein totalschaden war? da man diese frage mit nein beantworten kann, wird auch der richter sich dieser meinung in der regel anschliessen, wenn er erkennen kann, dass der kaeufer die wahrheit sagt.
Und glaub mir- es gibt auch kaeufer,die alles ein bisschen schlimmer darstellen, wie es ist.
Das wichtigste beim gerichtstermin- mund halten und anwalt redden lassen. und da haben einige so ihre problem mit.... :redhotevil: :mrgreen:
Aus diesem grunde bin ich zuversichtlich, dass er sein geld zurueck bekommt, wenn das, was wir wissen den tatsachen entspricht und nix verstecktes nicht gesagtes im hintergrund rumspukt. Natuerlich gibt es da manchmal ueberaschenderweise ein anderes urteil- aber da steckt man nicht drin. ich denke mal die chancen stehen gut. Und dass das die rechtschutzversicherung genauso sieht, ist ja schon mal nicht schlecht
Genauso schlechte karten haette er, wenn er das fahrzeug von einem privatmann gekauft haette, der mit KFZ nix am hut hat. in dem fall gillt die formel: dem verkaeufer sind keine unfallschaeden bekannt, wenn er das fahrzeug hatte und in der zeit kein unfall war und er auch das fahrzeug nachweislich als unfallfrei gekauft hat.