Hehe..
Vieleicht sehe ich da was verkehrt..Aber Du hast doch mit Deiner Versicherung einen Vertrag abgeschlossen, der auch die Sache mit dem Diebstahl regelt. Sehe ich das richtig.. ?
Wenn Du angegeben hast, das da keine Wegfahrsperre eingebaut ist, und sie das Fahrzeug trotzdem gegen Diebstahl versichert haben.. dann ist das doch ihr Ding.
Hast Du eine Wegfahrsperre angegeben und es ist keine drin oder es ist eine drin die nicht anerkannt ist, dann würde es bei der Versicherung schon auf Betrug rauslaufen. Dann würde es eng werden.
Hast Du vieleicht nicht gewusst das keine verbaut wurde...ist das auch Dein Ding. Die Sache mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...kennste ja..
Da hättest Du Dich vorher erkundigen oder schlau machen müssen. Und schon weigert sich Deine Versicherung wieder zu zahlen.
Haste grob fahrlässig gehandelt..dann bleibt das bestimmt auch an Dir hängen. Ist "Grob fahrlässig" eigentlich genau definiert bei der Versicherung..oder gibs da nicht auch ne gesetzliche Definition ?
Dat ma nur so'ne Gedanken von mir. Klärt mich auf wenn ich irgendwie falsch liege.
Was mich aber noch interessieren würde.. WO BIST DU VERSICHERT ?
Vieleicht hilft das ja einigen bei der nächsten Versicherungsauswahl ein kleines Stück weiter !!