Nach Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung dürfen die Schilder gestellt werden, innerhalb der Gemeinde stellt die Gemeinde in der Regel die Anordnung selbst aus. Hängt allerdings vom Straßentyp und der Gemeindegröße ab. Zusatzschild ist nicht notwendig. Werden die Schilder vor Beginn der Maßnahme gestellt sind die Verkehrszeichen abzudecken oder mit Zusatzschild zu versehen auf dem die Gültigkeit vermerkt ist, das kann auch handgeschrieben sein. Der Volvo von der Tante steht ja fast richtig, wenn die noch ein Stück rüber fährt passt es doch. Hab mir mal ein Luftbild vom Parkplatz angesehen, ist ja recht groß man muss ja nicht zwingend vor der Tür stehen. Kann die Leute schon verstehen. Kannst ja mal bei der Gemeinde nachfragen wegen der Verkehrsrechtlichen, wenn der Kindergarten die Schilder selbst gestellt oder beantragt hat müssen die auch eine Ausfertigung haben. Gibt auch je nach Anlass zeitliche Begrenzungen, also 4 Wochen für einen Umzug ist nicht. Ich würde da aber kein Stress machen, letztendlich beschildert die Gemeinde neu und dann ist der Parkplatz für alle gesperrt außer für das Personal. Dann hast du sicher neue Freunde.