HAHA H-Kennzeichen??? :roll:
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Oldtimer H Kennzeichen
In Deutschland können Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzungen für die Erteilung des Oldtimer H-Kennzeichens ist der vorwiegende Einsatz des Fahrzeugs zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“. Die Erstzulassung des Veterans muss vor mindestens 30 Jahren geschehen sein.
Jährliche Oldtimer Kfz-Steuer:
Pkw: 191 EUR
Motorräder: 46 EUR
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” :shock: zu bewerten sind.
Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen.
Ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeuges :roll: , welches ein Oldtimer Kennzeichen beantragt, muss gewährleistet sein.
Voraussetzung für dier Ausstellung eines Oldtimer Kennzeichen ist die Begutachtung nach §21c durch den TÜV oder die DEKRA.
Oldtimer Kennzeichen beinhalten das am rechten Rand angeordnete “H” für “Historisch”.
Eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.
Der Fahrzeughalter muss gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen” bei einem amtlich zugelassenen Prüfer oder Prüfingenieur der DEKRA, GTÜ, KÜS oder des TÜV ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer veranlassen. Dabei wird überprüft, ob das Fahrzeug in gutem Zustand ist :roll: und sich weitgehend im Original- bzw. zeitgenössischen Zustand befindet bzw. fachmännisch restauriert wurde.
uke: Eine entsprechende Einstufung verhindern können typ-unpassende Details wie ein fremder Motor oder auch ein Umbau des Fahrzeugs
oder auch ein schlechter Erhaltungszustand. Bei veränderten Fahrzeugen (wie z.B. durch Leistungssteigerung oder Fahrwerksumbauten) verweigern die Sachverständigen oft den H-Status. !!! AHA??? !!!
Bei gültiger Betriebserlaubnis genügt eine Dokumentation des verkehrssicheren Zustands durch die Hauptuntersuchung (HU). Bei fehlender Betriebserlaubnis kontrolliert der Sachverständige, ob das Fahrzeug den generellen StVZO-Vorschriften in Bezug auf die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge entspricht. Dabei werden nur die Bestimmungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten, und die eventuell erforderlichen Nachrüstungen. Alle vor dem 1. Juli 1969 gebauten bzw. erstzugelassenen Fahrzeuge sind von der Abgasuntersuchung befreit.
Nach einem positiven Gutachten erteilt die Zulassungsstelle dem Fahrzeug eine besondere “Betriebserlaubnis als Oldtimer”, die das Beantragen des Oldtimer-Kennzeichens ermöglicht. Das Kennzeichen entspricht dem bekannten Euro-Nummernschild. Neben der üblichen Buchstaben- und Ziffernkombination trägt das Kennzeichenschild am rechten Rand den Großbuchstaben H (H = historisches Fahrzeug), der jedoch kein Bestandteil der Erkennungsnummer ist.
Die Kombination der Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens mit denen eines roten Sonderkennzeichens für Oldtimer oder eines Saisonkennzeichens ist nicht möglich. Der Oldtimer kann lediglich vorübergehend stillgelegt werden.
Für Oldtimer H-Kennzeichen gibt es grundsätzlich keine Verwendungs-Einschränkungen – auch nicht für Fahrten ins Ausland. Eine gewerbliche Nutzung wie z.B. die Vermietung des Fahrzeuges ist jedoch in keinem Fall gestattet.
Nur mit diesem bzw. dem 07er Oldtimer Wechselkennzeichen ist das Fahren innerhalb von „Feinstaubzonen“ möglich.