Bekomm ich den als LKW verstuert

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Hab hier mal einteil vom Fahrzeugschein beigefügt , mein Problem ist , ich weiß nicht ob ich ihn als LKW versteuert bekomm weil das zulässige Gesamtgewicht unter 2,8 t ist !!
Bitte mal anschauen hier sind ja welche dabei die da richtig ahnung haben , hab versucht mich in der Parakrafendschungel reinzulesen aber nach drei Stunden war ich dann am ende meine Kräfte !
So wie ich das verstanden habe ist das versteuern sache der finazamt (ob er als LKW oder PKW versteuert wird liegt in ihrem ermessen )
:?:
 

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zum Theme LKW-Versteuerung hatten wir schon mehrere Diskussionen, hängt nicht unbedingt vom Gewicht ab, denn du kannst z.B. auch einen "Hundefänger" als LKW versteuern, Hauptsache er hat nur 2 Sitze und eine feste Abtrennung von Fahrerhaus und Laderaum, am besten beim Finanzamt anfragen
 
Ich gkaub das mach ich auch !!! Wenn ich das abgeklärt hab starte ich mein nächstes Projekt Versichern als Wohnmobil !
 
Hallo,
die 2,8T Regelung gibt es nicht mehr , fallt du das meintest wegen unter 2,8t.
Es war ja mal so das Fahrzeuge mit einem ZGG von über 2,8T nach Gewicht besteuert wurde, worauf viele Aufgelastet haben.
Leider ist unserem armen Staat mal wieder zu viel Geld verloren gegangen und es wurde abgeschafft.
Jetzt richtete sich das Finanzamt nur noch nach der größe der Ladefläche zur Fahrerkabine.
Gruß Matthias
 
Vergiss es!!
5 Sitzplätze , 4 Türen > PKW . So einfach ist das fürs FA. und ich nehm mal an, das das bei Deinem FA nicht anders ist.








>Wenn doch, lass es mich wissen
;)
<
 
die sache ist ja die er hat nur 2 Türen und ist 1,5 Kabiner ,wie ist es da ???Die Hintere Sitzbank sind ja wirklich nur Notsitze !!

mit nem Doppelkabiner ist mir klar das ich es nicht versteuert bekomme !
 
Vergiss es!!
5 Sitzplätze , 4 Türen > PKW . So einfach ist das fürs FA. und ich nehm mal an, das das bei Deinem FA nicht anders ist.

stimmt nicht, stimmt nicht, sonst wäre mein RAM ja nicht als LKW versteuert, macht jedes FA wie es will... :shock:






>Wenn doch, lass es mich wissen
;)
<
 
Dachte du hättest einen Quadcab, wegen der 5 Sitze :roll:

Hat ein 1,5 Kabiner wirklich 5 vollwertige Sitze eingtragen? Dachte immer die Notsitze hinten zählen nur als 2 Sitze, dürften somit also nur 4 Sitze eingetragen sein
:?:

Hatte mal nen Ford Probe....bei dem wars jedenfalls so :-k
 
die sache ist ja die er hat nur 2 Türen und ist 1,5 Kabiner ,wie ist es da ???Die Hintere Sitzbank sind ja wirklich nur Notsitze !!

mit nem Doppelkabiner ist mir klar das ich es nicht versteuert bekomme !


meine frau hatte den gleichen wie du, ohne probleme bei unserem finanzamt. aber jedes kocht sein eigenes süppchen, wie schon erwähnt. baden würschtlberg erkennt nicht mal einen 3500er dually als lkw an. hier kein problem
:evil:
 
Über diese stetigen Uneinigkeiten innerhalb Deutschlands kann ich
mich immer wieder amüsieren ! >kopfschüttel<

Leider oftmals zu unserem Nachteil :?
 
Dachte du hättest einen Quadcab, wegen der 5 Sitze :roll:

Hat ein 1,5 Kabiner wirklich 5 vollwertige Sitze eingtragen? Dachte immer die Notsitze hinten zählen nur als 2 Sitze, dürften somit also nur 4 Sitze eingetragen sein
:?:

Hatte mal nen Ford Probe....bei dem wars jedenfalls so :-k


hinten sind beim 1,5 wirklich 2 Sitze, aber vorne sinds 3 Sitze. Meiner issen Single-Cab mit 3 Sitzen.

Grundsatz: Ladefläche muß erheblich größer sein, als Fahrgastraum. z.b.: meiner, L = 3,4 m², F = 1,5 m²
wobei die Fläche vom Fahrersitz inkl. Fußraum und Armaturenbrett nicht mitgezählt wird.
Sollte die Regelung mit der Ladefläche nicht funzen, gelten die Anzahl der Sitze, ab 3 (ohne Fahrer) kein Lkw mehr.


Aber auch hier sei gesagt, FA is nich gleich FA, jedes wie es mag.
 
Also hier in M war es kein Problem einen 02er Dakota 1,5 Kabiner mit 5 Sitzplätzen als LKW zu versteuern. Und das soll was heissen in dieser Rot-Grünen Insel im Schwarzen Meer..... :mrgreen: :mrgreen:
 
meine frau hatte den gleichen wie du, ohne probleme bei unserem finanzamt. aber jedes kocht sein eigenes süppchen, wie schon erwähnt. baden würschtlberg erkennt nicht mal einen 3500er dually als lkw an. hier kein problem
:evil:

He Lederhosen- Franzl, wo ich herkomm weißt Du ja oder?
Also ich hab meinen 1500er Quadcab (11/2 mit 5 Sitzplätzen) in Stuttgart als LKW zugelassen und versteuert! Bei meinem FA-Fuzzi zählte nur das Argument: Verhältnis von Innenraum zur Ladefläche. Ist aber Ermessenssache des Sesselpupsers vom Amt.

Grüsse von Attila, der dich in Schaffsheim mit gefrorenen Maultaschen steinigt.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst Du den Wagen zu 99% als LKW versteuert. Weitere Infos ggf. per PN.
 
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