Na ja, ich mach die Diskussion ungern wieder auf's Neue auf, aber eigentlich haben die sich auf der Zulassungsstelle an die Eintragungen des TÜV als staatlich anerkannte Sachverständigenstelle zu halten, mit einer Ausnahme - es ist wirklich kein Kennzeichen in vorgegebener Größe verfügbar. Allerdings wollten die seinen Toyota Tundra auch nicht als LKW zulassen, sondern ums Verrecken als PKW, obwohl dat Dingens ausdrücklich als LKW abgenommen war.
Bekannter von mir in Thüringen hat sich halt die Zeit genommen und einen Rechtsanwalt konsultiert, am Ende war der Toyota als LKW zugelassen, er hat sein kleines Kennzeichen bekommen und die Stadt musste neben dem Schadenersatz für den Leihwagen auch noch die Rechtsvertretungskosten tragen.
Ist aber auch schon wieder über 3 Jahre her, davon abgesehen...