Austria: Herausstehende Reifen-Verbreiterung-Gesetz

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Ok hab meinen Mut zusammen genommen und beim TÜV angerufen ,immer so Angst das da so ein Penner sitzt der dann deine Nummer hat und angeben zu deinem Fahrzeug und vielleicht dann eine Einladung schickt :roll:

Zum einen hat sich wie einige mir sagten nichts geändert ,30 grad Nacht vor und 50 grad nach hinten muss der Reifen abgedeckt sein -so wie ihr sagtet ! Muss ich mal nachmessen was ich da jetzt genau brauche .

Zum anderen wegen den Felgen :mrgreen: :mrgreen:
Da kann mir keiner was hahahahaha da ich gesehen habe das in der Einzelgenehmigung zwar steht das ich 275/60/R20 und 265/70/R17 haben dar aber nichts von der Felge und auch nicht von der Felgenbreite :lol:
Der Techniker sagte das Fahrzeug wurde sicher in Tirol Einzelgenehmigt gel? JA ! Hehehehehe
Er sagte das gab es einige Zeit dort das die Felgen und breiten davon nicht eingetragen wurden was bedeutet das es da nichts zu beanstanden gibt und ich nichts zu befürchten habe ,selbst wenn die Polizei mich anhält und zur LR schickt können sie nichts machen da ich die Reifendimension ja einhalte und von den Felgen nichts steht und daher auch nicht bemängeln können ,seine weiteren Worte: da haben sie Glück gehabt :mrgreen:
 
Was ist auf den Fotos der Einzelgenehmigung zu sehen?
Hatte auf den Bildern dein RAM irgendwelche Radabdeckungen (und wenns nur diese Gummistreifen waren) und die Originalfelgen oder schon die Felgen die du jetzt drauf hast?

Wenn dein Fahrzeug nämlich nicht so dasteht wie auf den Fotos der Einzelgenehmigung kannst du dir deine bisherigen mündlichen Auskünfte in die Haare schmieren.
Was die Radabdeckung angeht, das ist lt. KFG immer schon so, nur Lauffläche alleine hat in Österreich noch nie gegolten, jedoch hat halt jeder Prüfer seinen Ermessungsspielraum. So sieht zB bei der LR in OÖ der eine Prüfer kein Problem einen Gen. 4 RAM ohne Radabdeckungen zu typisieren, der andere aber schon...

Der einzige Vorteil vom RAM bei dieser Thematik, durch den großen Abstand zwischen Radhaus und Reifen wird man nie Schleifspuren am Reifen sehen oder beim Verschränkungstest ein Reifen im Radhaus streifen, daher fliegen im Extremfall auch nicht gleich die Taferl sondern man bekommt "lediglich" eine Anzeige (techn. Zustand, unangenehm teuer) und eine Vorladung zur Landesregierung.

Daher empfehle ich mal einen genauen Blick in die Einzelgenehmigung und die enthaltenen Fotos.
 
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