Da kannst diskutieren wie Du willst.
N=> Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung. Ist ein LKW der ein LKW ist, der ein LKW ist.
Von mir aus stell Dich auf den Kopf oder dreh Pirouetten.
Die Fahrzeugklasse nach KBA ist entscheidend. Und damit ist ein ein KFZ (auch Geländefahrzeug wenn G) zur Güterbeförderung mit der Aufbauart Pickup. Es kann auch PKWs als Pickup geben. Das sind aber keine Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, somit keine N Klasse auch wenn sie ein BE am Ende haben sollten.
Kritisch wird es nun bei Motorrädern, die nen Koffer anmontiert haben :mrgreen:
Den Rest diskutieren wir nächstes Wochenende beim Saugrillen aus.
Also mit Pirouetten hab ich's nun wirklich nicht so, meine (noch) halbwegs ordentlich verteilten 99 Kg auf 1,80m tragen leider bei allzu schnellen Drehungen zu erhöhten Fliehkräften bei... :lol:
Der Denkfehler in dem Ganzen liegt bei den meisten ja im Prinzip nur darin begründet, dass
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung eben
nicht automatisch LKW per'se sind. Es sind einfach nur Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung. Genau hier wird vom KBA in verschiedene Klassen unterteilt, nämlich:
N1-BA = Lastkraftwagen
N1-BB = Van
N1-BC = Sattelzugmaschine
N1-BD = Straßenzugmaschine
N1-BE = Pickup
usw...
Ein Van mit Aufbauschlüssel BB ist demnach lediglich ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung, aber deshalb noch lange kein LKW, auch wenn er wie ein solcher nach Gewicht besteuert wird und auch ein Pickup bleibt am Ende mit N1 Schlüssel ein Fahrzeug zur Güterbeförderung, aber nach der Aufbauart eben mit BE Schlüssel kein LKW mehr im eigentlichen Sinne und hinsichtlich seiner Aufbauart, denn das wäre dann der BA-Schlüssel, so wie halt auch viele der bisherigen Pickups geschlüsselt waren. Das war ja meistens M1(?) AG, also PKW oder eben N1(?)BA, in dem Fall LKW. Insofern hast Du ja vollkommen recht, nach alter Schlüsselung - aber genau
das ist ja der Sinn dieser ganzen Umschlüsselei. Was man also prinzipiell nur verstehen muss, LKW ist eine Aufbauart, keine Fahrzeugklasse im Ganzen.
Hier mal die KBA Schlüsselungen in all ihrer Pracht:
https://www.kba.de/SharedDocs/Publi...1_2018_07_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=20
Das Interessante kommt so ab Seite 21...
In Einfachform auch hier:
https://www.kfztech.de/kfztechnik/kraftfahrzeuge.htm
Das Problem ist also, dass die Leute umgangssprachlich nur PKW und LKW kennen - das Dazwischen interessiert halt niemanden und ist eigentlich auch nicht wirklich von Interesse. Was kein PKW ist, muss demnach zwangsläufig ein LKW sein. Mein RAM war zurvor auch als M1(G) AG geschlüsselt, also Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit Aufbauart Pickup, nun mit Schlüsselung N1(G)BE ist es halt ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung und Aufbauart Pickup. Ist aber deshalb noch immer nicht zum LKW geworden, was mir persönlich zu Gute kommt, da meine Versicherung weiterhin auf PKW versichert. Im Gegensatz zur LKW-Versicherung, die mein Versicherer wohl gar nicht anbietet, gibt es da nämlich keinerlei Einschränkungen. Übrigens ein Umstand, mit dem schon so mancher Pickup-Fahrer hernach böse auf die Nase gefallen ist...
Worum geht es denn in diesem Thread eigentlich, es geht um die Kfz-Steuer und hier speziell um die Gewichtsbesteuerung. Dem TE ist es am Ende wahrscheinlich egal, ob sein Dicker nun von der Allgemeinheit als LKW oder PKW eingestuft wird, hauptsache die Steuer wird wieder niedriger - und das geht halt mit der Umschlüsselung augf N1(G) BE am problemlosesten. Teuerste Möglichkeit wäre wohl einen Wankelmotor einzubauen, der wurde (zumindest noch um 1991/1992 rum) nämlich auch nach Gewicht versteuert...
Einigen wir uns doch einfach auf LKW, LKW-ähnlich, LKW-zugeordnet oder was auch immer. Spielt nämlich im Prinzip keine Rolle. Wollen ja auch nicht kleinlich sein oder Haarspalterei betreiben. Oder? Denke mal die Schlüsselungsproblematik des KBA entspricht in etwa unserem deutschen Steuerrecht und mit dem beschäftige ich mich nun auch schon ein paar Jährchen - kopfschüttelnd... :lol:
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Ach..., ist doch am Ende auch schei* egal, hauptsache Ram. Oder...? :lol:
Und würde ich am Ende mit meiner Einschätzung doch daneben liegen, genauso egal, gab ich Dir ein Bierchen aus und wir erfreuen uns trotzdem an den Dicken.