Moin!
Als ich August 2012 meinen kleinen per Vollabnahme zugelassen habe, hat sich der Prüfer ja geweigert den mittleren Sitz in der 1. Reihe und die AHK bzw. die Anhängelast einzutragen, was ich da erstmal so hingenommen habe, weil ich es a) nicht besser wusste und b) einfach nur maßlos genervt und froh war, das er endlich auf die Straße darf.
Begründung beim Sitz war, das er nur einen Beckengurt und keinen 3-Punktgurt hat.
Begründung bei der Anhängelast war, das er die Angaben vom Hersteller nicht übernehmen könnte und keine Daten zum Fahrzeug diesbezüglich hätte.
Ich sollte also selbst ein Gutachten erstellen lassen, was mich vermutlich mehrere Hundert Euro gekostet hätte.
Heute war ich nun bei einer anderen TÜV-Stelle und hab mit einem Prüfer gesprochen der mir in Sachen US-Car wärmstens empfohlen wurde, da ich demnächst ein Motorrad abholen muss und mir dafür 'nen Hänger leihen/mieten möchte.
Ergebnis:
Der RAM wurde zu unrecht als 5-Sitzer eingetragen (hatte damals auch hier im Forum um Fzg.-Schein Kopien gefragt) und macht er mir als 6-Sitzer.
Bei der Anhängelast (womit ich endlich zum Thema komme ) muss ich mir nun 'nen eigenen Einschub kaufen, da die Zulassung bzw. Eintragung nur in Verbindung mit der E-Prüfnummer auf dem Einschub gültig ist.
Dann darf ich 2000kg gebremst, aber nur 450kg ungebremst ziehen :shock:
Heist also ich kann nicht mal so 'nen kleinen Leihanhänger vom OBI ziehen!
Wir haben einen kleinen "Obi"-Hänger (750kg) in der Familie, dessen Nutzung für mich dann aber flach fällt...
Kann das so sein? Habt ihr auch nur so geringe Anhängelasten bei ungebremsten Hängern?
Als ich August 2012 meinen kleinen per Vollabnahme zugelassen habe, hat sich der Prüfer ja geweigert den mittleren Sitz in der 1. Reihe und die AHK bzw. die Anhängelast einzutragen, was ich da erstmal so hingenommen habe, weil ich es a) nicht besser wusste und b) einfach nur maßlos genervt und froh war, das er endlich auf die Straße darf.
Begründung beim Sitz war, das er nur einen Beckengurt und keinen 3-Punktgurt hat.
Begründung bei der Anhängelast war, das er die Angaben vom Hersteller nicht übernehmen könnte und keine Daten zum Fahrzeug diesbezüglich hätte.
Ich sollte also selbst ein Gutachten erstellen lassen, was mich vermutlich mehrere Hundert Euro gekostet hätte.
Heute war ich nun bei einer anderen TÜV-Stelle und hab mit einem Prüfer gesprochen der mir in Sachen US-Car wärmstens empfohlen wurde, da ich demnächst ein Motorrad abholen muss und mir dafür 'nen Hänger leihen/mieten möchte.
Ergebnis:
Der RAM wurde zu unrecht als 5-Sitzer eingetragen (hatte damals auch hier im Forum um Fzg.-Schein Kopien gefragt) und macht er mir als 6-Sitzer.
Bei der Anhängelast (womit ich endlich zum Thema komme ) muss ich mir nun 'nen eigenen Einschub kaufen, da die Zulassung bzw. Eintragung nur in Verbindung mit der E-Prüfnummer auf dem Einschub gültig ist.
Dann darf ich 2000kg gebremst, aber nur 450kg ungebremst ziehen :shock:
Heist also ich kann nicht mal so 'nen kleinen Leihanhänger vom OBI ziehen!
Wir haben einen kleinen "Obi"-Hänger (750kg) in der Familie, dessen Nutzung für mich dann aber flach fällt...
Kann das so sein? Habt ihr auch nur so geringe Anhängelasten bei ungebremsten Hängern?
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