862,-€ Steuern für einen 3.Gen. QC 5.7

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na euro2 wär doch auch schon was.immernoch weniger als Euro 1
Das wären dann 419 Euro anstatt 862 Euro.
Wie mach ich das jetzt dem FA klar?
 
Nanü, hab's doch grad mit dem steuerrechner vom Fa gerechnet.
Wenn ich da 5700 ccm eingebe ez. Vor 2009 und dann Euro 2 angebe komm ich auf 419 Euro.
 
Woher hast du die 15 Euro je 100ccm?
Das ist gemäß steuerbescheid bei Euro 1 so.
Deswegen Zahl ich ja 862 Euro bei euro1
 
Ok.sehr verwirrend.ich werd mir mal nen Termin geben lassen beim Fa.
Hab am Montag nen Termin beim TÜV.Mal gucken ob man da was machen kann.
 
Du beim FA nur ne Chance wenn du was an deinem PU veränderst: Sitzbank raus Auflasten oder Heck verlängern, oder auf PKW umbauen :mrgreen:
 
Warum Auflasten? Ein VW Caddy mit 500 kg Zuladung wird auch als Lkw besteuert wenn die Ladefläche größer als der Fahrgastraum ist. Unabhängig von der Anzahl der Sitze. Von den Pedalen zur Rückwand muß der Abstand geringer sein als die Länge der Ladefläche.
 
Aussage FA: ZEIGEN SIE UNS DOCH BITTE EINMAL EINEN LKW MIT 6 SITZPLÄTZEN UND 4 TÜREN.
Brauchen ja auch 5 von den Sitzplätzen.
 
Aber wo steht denn in deutschen Gesetzten wie viel Sitzplätze ein Lkw haben muß/darf? Bei den meisten ist die Ladefläche eben zu kurz und deshalb fliegen die Size der Rückbank raus.
 
Dann zeigs denen doch:lol:
Gibt ja genug pritschenwägen mit doppelkabine. Die laufen auch unter lkw
 
demnächst werden eh ALLE Pkw nach co2 versteuert, dann isses egal ob Euro1 oder höher.

hier kannste dir alles mal durchrechnen: https://www.kfz-steuer.de/

Alle?

Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)
 
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