Nee Mustang,
gar nicht schxxxx!
Es kommt auf die erste Zulassung an, egal wo auf der Welt, NICHT auf die Erstzulassung in D!
Auch eine Erstzulassung in Deutschland NACH dem 1.7.2009 berechtigt zur alten Hubraumsteuer, wenn das in Frage stehende Fahrzeug VOR dem 1.7.2009 schon mal irgendwo zugelassen war, wovon bei einem 2005er eigentlich auszugehen ist, oder hat das Gerät 4 Jahre "auf Halde" gestanden und war vor dem 1.7.2009 nirgendwo weltweit zugelassen?
Das FA versucht mit allen Mitteln, an die höchstmögliche KFZ Steuer zu kommen. Ich habe langsam den Verdacht, dass es ohne Widerspruch überhaupt nicht mehr funktioniert!?
Habe die Ehre,
DS