1 % Regel (Versteuerung)

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Hallo,
ich kann nur sagen das es egal ist was im Schein steht . Bei den meisten steht LKW drin. Das Finanzamt hat meinen ( QC,SB) auch als PKW nach Vorführung versteuert, da Ladefläche deutlich größer sein muß. Da Intressiert das nicht ob LKW im Schein steht.
Was die 1% angeht hat mein Steuerberater gesagt, das er mit 1% versteuert werden muß auch wenn ein Privatfahrzeug vorhanden ist. Mein Steuerberater hatte gerade bei einem anderen Mandanten ( auch Ram QC,SB)eine Steuerprüfung, da haben die den Nachversteuert da es sich um Luxus Pickups handelt und diese auch Privat genutzt werden.
Einzige möglichkeit ist wie schon erwähnt wurde ein Fahrtenbuch.
Was den Listenpreis angeht wird mein Steuerberater den damaligen Kaufpreis umrechnen in Euro und veranschlagen und wenn das nicht klappt muß der Neupreis von einem Importhändler genommen werden.

Das ist allerdings nur in meinem Fall so und kann natürlich wieder abweichen , wie ja allles bei den Fahrzeugen.

Gruß Matthias
 
Das FA hat selbst Oppel Combo mit Werkstatt hintendrin, kompletter Werbebeklebung und "nur" 2 Sitzplätzen komplett der 1% Regelung unterworfen :roll: .

Es zählt nicht, ober der Wagen privat genutzt "wird", sondern "kann". Da sag' ich nur: Hurra Deutschland
:evil:
.

Der Staat ist alles, der Bürger nichts (erinnert mich irgendwie an die seelige DDR)

Grüße
Cherche
 
hallo,

ich muß mich seit 2001 mit diesen willkürversteuerungen auseinandersetzen und bei der 1% regelung gibt es sehr unterschiedliche auslegungen was die "LKW" betrifft.

1. das fahrzeug ist in einer gmbh:
LKW + PKW, es wird die 1% regelung angewandt mit der begründung dass es von dem LKW-Transporter auch vergleichbare PKW zulassungen gibt und deshalb dieses fahrzeug wie ein PKW zu privatfahrten eingesetzt werden kann. es gibt als berechnungsgrundlage immer der listenneupreis ohne rabatte. wenn der nicht verfügbar ist wird geschätzt. zusätzlich kommen 0,03% für jeden km arbeitsweg dazu.

https://www.q1q.de/cms/q1q/front_content.php?idcat=81

hier ein steuersparrechner

2. das fahrzeug ist in einer einzelfirma, freiberuflich etc.
hier muß man nachweisen dass das fahrzeug mit mehr wie 50% geschäftlich genutzt wird sonst ist das fahrzueg nicht dem betriebsvermögen zuzurechnen und auch steuerlich nicht geltend zu machen.
wird es nachgewiesen geht es mit 1. weiter.

bei einer fahrtenbuchführung wird nach der fahrzeugvollkostenrechnung die steuerlast der privaten nutzung ermittelt. lohnt sich aber nur bei einem privatnutzungsanteil bis zu 20%

gruß aus muc
 
Mit dem ganzen Kladderadatsch hat man überhaupt keinen Ärger mehr, wenn man zum Firmenwagen noch ein adäquates Privatfahrzeug hat...
 
Also unser RAM ist zu 100 % in der Firma.
Der Mercedes ML wird mit privater Nutzung geführt, d.h. Fahrtenbuch.
Bisher gabs keine Probleme
 
Wenn du ihn als LKW anmeldest entfällt die 1%-Regel! Vorrausgesetzt man hat ein zweites Auto angemeldet welches für private Zwecke genutzt wird.

Bei uns nicht.(Die Ämter in Mettmann mal wieder............
:evil:
).
Der RAM ist als LKW angemeldet und auch problemlos beim Finanzamt anerkannt worden, er läuft als Firmenwagen -Handwerksbetrieb also ebenfalls sehr naheliegend, dass er zum Transport von schweren Arbeitsmaterialien benutzt wird- und wir haben schon ein großes Auto-den Chevy Van- als Privatwagen angegeben. Trotzdem entfällt die 1% Regel nicht!
Wir haben wohl echt nur Pech
:(
 
Da geht es ja nicht um "Gross", sondern um "Wert"...

Wenn Du Unterlagen findest was der Van mal neu gekostet hat, sollte ein Einspruch möglich sein...

Ein Kunde von mir fuhr als Firmenwagen nen nagelneuen Jaguar, und privat nen Cinquecento, das hat nicht geklappt - Erst bei ner A-Klasse hat das FA abgenickt...
 
Ich führe für 2 Autos Fahrtenbuch und für meinen Chevy die 1% Prozentregelung.

Achtung, es werden in den vorangegangen Antworten, 2 Dinge durcheinander gebracht!!

Es gibt entweder die 1% Regelung oder das Fahrtenbuch. Die 1 %Regelung bzw. das Fahrtenbuch entfallen bei LKW. Dem Finanzamt muss belegt werden, dass das Fahrzeug rein beruflich zum Transport genutzt wird, dann erkennen die den auch als LKW unter wegfall der 1% Regelung an. Achtung das hat aber nichts mit der KFZ Steuer zu tun, das ist wieder ein anderes Problem.

Bei der Entscheidung, ob das KFZ als Firmenwagen anerkannt wird oder nicht spielt es keine Rolle, was man noch für Fahrzeuge privat besitzt. Als Frisör wird es zum Bsp. schwierig einen Firmenwagen abzusetzen!! :mrgreen: :mrgreen: Außer der f#ährt zu seinen Kunden zum Haare schneiden. Sprich, das KFZ muss zu mindestens 80ig Prozent beruflich genutzt werden, thats it.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
PeterPerlich

hallo,

das LKW-Kleintransporter immer von der 1% versteuerung bzw. fahrtenbuchführung ausgenommen sind stimmt so nicht.

man argumentiert natürlich leichter aber unsere tägliche praxis zeigt bundesweit in eine andere richtung.

bei einer prüfung liegt es im ermessen des zuständigen prüfers und das ist wie lottospielen.

gruß aus muc

norbert
 
PeterPerlich

hallo,

das LKW-Kleintransporter immer von der 1% versteuerung bzw. fahrtenbuchführung ausgenommen sind stimmt so nicht.

man argumentiert natürlich leichter aber unsere tägliche praxis zeigt bundesweit in eine andere richtung.

bei einer prüfung liegt es im ermessen des zuständigen prüfers und das ist wie lottospielen.

gruß aus muc

norbert

Man lernt nie aus!!
:evil:
:oops:
 
es wird die 1% regelung angewandt mit der begründung dass es von dem LKW-Transporter auch vergleichbare PKW zulassungen gibt und deshalb dieses fahrzeug wie ein PKW zu privatfahrten eingesetzt werden kann.

Das ein privatfahrzeug vorhanden ist, interessiert in der regel nicht.

das ist die argumentation der finanzprüfer.

Es wurden bereits fahrzeugflotten von Sanitär- service- und kurierunternehmen rückwirkend mit der 1% regelung belegt, da die firmeninhaber nicht ausreichend eine unterbindung der privatnutzung nachweisen konnten.

aber auch ein fahrtenbuch schützt leider nicht immer.

gruß aus muc

norbert
 
Also ich habe mich auch vor Kurzem erst informiert (leider noch immer mangels Ram wieder etwas in Vergessenheit geraten). Aussage vom Steuerberater:

- bei 1% Regelung muß in einem Zeitraum von 3 (oder waren es 6?) Monaten ein Fahrtenbuch geführt werden um nachzuweisen daß der Wagen über 50% geschäftlich genutzt wird. Danach entfällt das Fahrtenbuch (außer bei "Verdacht" etc. vom FA) und man wird ordnungsgemäß nach der 1% Regelung besteuert, gesetzt dem Fall man hat nicht überwiegende Privatnutzung eingetragen
;)


- Eine Anmeldung als LKW und entsprechend Firmenwagen wäre durchaus möglich, dann muß der Wagen aber ausschliesslich für die Firma genutzt werden. Auch ist ein privat angemeldeter PKW keinesfalls PFLICHT, jedoch hat das FA da natürlich eine erstklassige Argumentationsgrundlage wenn die 100%ige Geschäftsnutzung angezweifelt wird! Beispielsweise könnte man die Frage gestellt bekommen, mit welchem Fahrzeug man zum Arzt fährt oder welcher Wagen bei einem privaten Notfall genutzt wird - bei Ermangelung eines Privat-PKW wirds dann schwer. Somit wurde dringend empfohlen in diesem Fall einen privaten PKW anzumelden um hier nicht in Beweisnöte zu gelangen.

- Grundsätzlich empfiehlt der STB dauerhaft ein Fahrtenbuch zu führen (was natürlich bei einer 1% Besteuerung eine 50%ige Geschäftsnutzung aufweisen muss!), auch wenn man es nicht muss. Sollte es vom FA doch irgendwann Zweifel geben an der vorwiegenden Geschäftsnutzung, hat man hiermit den perfekten Beweis. Andernfalls wird es schwierig, wenn das FA zB Jahre später kommt und hier einen Nachweis haben will - den kann man anders kaum erbringen.

Soweit die Aussagen des STB
 
hallöchen, also ich habe ihn in der firma angemeldet, als firmen wagen
;-)


zahle 210,- euronen steuer weil lkw...

1% regelung greift auf die rechnung deines händlers, solltest du haben, weil brauchst ja eh ne rechnung, um ihn in die firma einbringen zu können, bzw mit firmengeldern kaufen zu können...
solltest du keine rechnung haben, würde ich hier den zollwert zzgl 19% mwst zzgl umbau und zulassungskosten nehemen...

habe ihn bei mir auf grund der rechnung von oleg versteuert mit 1%.

habe ganz aktuell grade eine steuerprüfung im haus, und er hatte sich im vorfeld schon alles auf uns zugelassenen wagen beim strassenverkehrsamt geholt, er war also gut informiert und mit meiner 1 % versteuerung mehr als glücklich....

wenn du statt dessen mit fahrtenbuch arbeitest, musst du den privat genutzten teil der kosten versteuern, bzw kosten aus versteuertem privatvermögen nachweislich tragen, so z.b. tankbelege sammeln.

dabei war mir das risiko zu gross, dass die mir das mal auseinander pflücken.

denke wenn du den herren von der steuer die arbeit leicht machst, freuen die sich bestimmt, und du hast mehr ruhe.

is auch garnicht so teuer...
 
hier geht es doch darum, dass man bei einme LKW eben nicht die 1% Regelung anwenden muss!!!!!! Fahrtenbuch oder 1% Regelung ist bei Firmenwagen PKW immer Pflicht. Ich führe nur Fahrtenbuch, da mir die 1% Regelung viel zu teuer ist. 2 Autos zusammen 150.000 Teuros davon jeden Monat 1% Da kannste auch einen einstellen, der Dir die Fahrtenbücher schreibt!!
:evil:
:mrgreen:
 
Naja, den Betrag muss man ja zumindest nicht bezahlen!
;-)
Aber bei dem Wert natürlich trotzdem am Ende ein Sümmchen

Der Betrag wird dir mit je 1% vom monatlichen Gehalt abgezogen!! Sprich Du hättest dann 1500 Okken im Monat weniger!!
:evil:
:evil:


Was mich an der 1% Regelung ärgert ist, dass man immer den Neuwert zugrunde legt!! Ich habe das 100000 Euro Auto für 40.000 gekauft. Egal es wird 1% vom Neuwert berechnet! :oops:
:evil:
 
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