ui ui ui, soviel unterschiedliches.
ui ui ui, soviel unterschiedliches.
Wenn du ihn als LKW anmeldest entfällt die 1%-Regel! Vorrausgesetzt man hat ein zweites Auto angemeldet welches für private Zwecke genutzt wird.
Wenn Du Unterlagen findest was der Van mal neu gekostet hat
Du meinst damals in grauer Vorzeit noch vor meiner Geburt, als er noch neu war?
PeterPerlich
hallo,
das LKW-Kleintransporter immer von der 1% versteuerung bzw. fahrtenbuchführung ausgenommen sind stimmt so nicht.
man argumentiert natürlich leichter aber unsere tägliche praxis zeigt bundesweit in eine andere richtung.
bei einer prüfung liegt es im ermessen des zuständigen prüfers und das ist wie lottospielen.
gruß aus muc
norbert
es wird die 1% regelung angewandt mit der begründung dass es von dem LKW-Transporter auch vergleichbare PKW zulassungen gibt und deshalb dieses fahrzeug wie ein PKW zu privatfahrten eingesetzt werden kann.
2 Autos zusammen 150.000 Teuros davon jeden Monat 1%
Naja, den Betrag muss man ja zumindest nicht bezahlen!Aber bei dem Wert natürlich trotzdem am Ende ein Sümmchen
Enter your email address to join: