Angeblich kann man einen Crew Cab gar nicht mit 22% verzollen, da er ja vor dem Umbau kein LKW ist.
Erst nach dem Umbau in Österreich wird er als LKW typisiert und zugelassen.
Gilt er dann steuerrechtlich als LKW, wenn ein vom Hersteller (Chrysler) dazu bevollmächtigter Betrieb die Umbauten...