Rücktritt vom Kaufvertrag Gerichtsstand?

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Ich glaub du hast es nicht ganz Verstanden. Ich möchte niemanden Verklagen und wenn du wir wirklich ein Bild machen möchtest lese mal alles.
Nochmal: Es handelt sich bei der AHK NICHT UM EINE ABE sondern um eine BEGUTACHTUNG des TÜVS. Dies ist ein Dokument.
Und da er sich seit 2010 immer noch nicht die Mühe gemacht hat das ganze in die Fahrzeugpapiere einzutragen wollte ich das jetzt machen. Da es sich aber nur um eine Kopie des originals handelt, und ich die Zulassungstelle bei uns kenne werden die sagen ist nicht, bring das Original. Nochmal es handelt sich hierbei um GUTACHTEN!!!!!!!
Und wenn du selbst Händler bist müsstest du wissen das man sich an Absrpachen hält. Scheckheft wird nachgereicht dann mach ich das auch. Ein Scheckheft ist ein wertbildender Faktor! Vor allem wenn du das Fahrzeug wieder verkaufen möchtest.
Wenn ein Händler sagt er macht bevor ich ein Auto kaufe eine Inspektion nach Herstellervorgabe und im nachhinein stellt sich raus er hat nur nen Ölwechsel gemacht, was würdest du dann tun? Passt schon alles gut Herr Händler haben Sie fein gemacht. Achja die Inspektion die sie hätten machen sollen kostet ja nur 2500€ is ja egal mach dann halt ich??? Und in der 120.000km Inspektion steht nun mal schwarz auf weiss: Spurstangenkopf prüfen und ggf. austauschen. Bremsbeläge prüfen und ggf. austauschen. Erst lesen dann schreiben!
 
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Also bei mir sind Einzelabnahmen als Original vorliegend, nicht als Kopie...! Korrigiert mich, aber bei mir steht da auch die Autonummer drauf, da ist es ja dann wurscht ob Kopie oder Original.

ABE Dingens.... dürfte es für einen Charger nicht geben... schätze ich mal, das sind aber immer Kopien...

Klageweg?! Bei solchen Dingen ist das immer ein schwieriger Weg, haben ja nun einige hier im Forum schon beschritten mit oft negativem Ausgang, vor allem oft ein langer Weg... du solltest jedenfalls für jedes Argument das du bringst immer bedenken, dass ein Richter das neutral bewertet. Und für eine Verurteilung die sich lohnt musst du schon einiges dem Richter bieten. Anwälten kann man nicht vertrauen, genau so wenig wie Zahnärzten... :mrgreen: beide verdienen nur richtig Kohle wenn was aufwendig gemacht werden muss....
8)
 
Danke für die Info. Klar hatte er das original. Steht ja auch sein Name drauf. Nur ich bin mir ziemlich sicher wenn du mit ner Kopie zur Zulassungstelle gehst, sagen die dir das sie das Orignial sehen möchten.
So ein Gutachten als Kopie zu Faken ist ja wohl keine große Kunst.
ABE hab ich für die verdunkelten Scheiben, da ist mir schon klar das das keinen juckt ob das nun ne Kopie oder ein original ist.
Achja und lies dir mal wenn du Interesse hast zum AZ 191C8106/15 das Urteil durch
 
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Danke für die Info. Klar hatte er das original. Steht ja auch sein Name drauf. Nur ich bin mir ziemlich sicher wenn du mit ner Kopie zur Zulassungstelle gehst, sagen die dir das sie das Orignial sehen möchten.
So ein Gutachten als Kopie zu Faken ist ja wohl keine große Kunst.
ABE hab ich für die verdunkelten Scheiben, da ist mir schon klar das das keinen juckt ob das nun ne Kopie oder ein original ist.
Achja und lies dir mal wenn du Interesse hast zum AZ 191C8106/15 das Urteil durch

Auf der Kopie steht doch der TÜV der die Abnahme gemacht hat
dort bekommt man auch ein neues Original ausgestellt
 
Also wenn das vor Gericht landet, ist nur das Schriftliche von Relervanz. Gab es denn Zeugen bei den mündlichen Zusagen bzgl des Scheckheftes und Inspektionen? Z.b. deine Frau oder Kumpel mit dem du das Auto besichtigt hast? Ich würde den Kaufvertrag oder wie auch immer das bei dir heißt gaaanz genau lesen, denn da steht was verkauft wurde, in welchem Zustand und WAS noch VOR Fahrzeugübergabe seitens des Verkäufers gemacht wird. Dass du da wirklich an ein schwarzes Schaf geraten bist ist wirklich ärgerlich, aber bei der Fahrzeugbesichtigung hättest du ALLE notwendigen Arbeiten aufgeführt haben müssen.
Da du ja einige Mängel und ein zugesichertes aber nicht vorhandenes Scheckheft hast wird sich doch der eine oder andere Grund finden um den Kauf rückabzuwickeln.
Voraussetzung ist es muss schriftlich sein!! Dann kannst du dich auf Par. 444 BGB berufen.
Kaue das Ganze mit deinem Anwalt genauestens durch, auch den Kaufvertrag und lasse den Anwalt für sein Honorar mal arbeiten
;)
 
Danke für deine Antwort. Ja das mit der Inspektion wurde mündlich sowie schriftlich per SMS mit einer Bestätigung seitens Händler vereinbart. Die Sache mit dem Scheckheft wurde mündlich sowie schrifltich vereinbart und stand in der Online Anzeige. Lt. eines Vorangegangen Urteils spielt es keine Rolle ob scheckheftgepflegt explizit im Vertrag vereinbart wurde es reicht dazu schon die Online Anzeige aus
Ja ich habe das Auto zusammen mit meiner Frau gekauft heisst sie war die ganze Zeit anwesend.
Aber eins ist mir auch sicher. Auch wenn es nicht so war, bei ihm war natürlich auch ein Zeuge anwesend ;-). Daher habe ich das schriftlich.
 
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