Längenverhältnis?

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hdmicky

QuadCab
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Hi Dodgers,

brauche dringend nochmal die genauen Abmaße /Längenverhältnis eines QC mit Shortbed, ab Bj. 2003-2005.
1) Bitte genaue Messung der Kabine vom Gaspedal aus, schräg nach oben bis zur oberen Kante der Kabine hinten, also Kante über den Köpfen der Fondpassagiere.
2) Länge der Ladefläche einmal mit und einmal ohne Klappe (Shortbed).

Danke für Eure Hilfe...
 
@Monsterbing: das freut Dich doch, Du Schauspieler!!

Sven: macht nix, brauche es von einem RAM!!
 
und ich hab nur nen caliber... der momentan durch nen grand voyager ersetzt is...
:(
 
Hi Dodgers,

brauche dringend nochmal die genauen Abmaße /Längenverhältnis eines QC mit Shortbed, ab Bj. 2003-2005.
1) Bitte genaue Messung der Kabine vom Gaspedal aus, schräg nach oben bis zur oberen Kante der Kabine hinten, also Kante über den Köpfen der Fondpassagiere.
2) Länge der Ladefläche einmal mit und einmal ohne Klappe (Shortbed).

Danke für Eure Hilfe...

Bei der Messweise kann ich dir jetzt schon sagen das das Inneraummaß länger sein wird als das der Ladefläche (ohne Klappe). Mit den Maßen dienen kann ich leider auch nicht da Longbed.
 
Dann mess Du den Innerraum und ich mein Bed (Ist ja das gleiche)! Ich helf dem Mickey doch so gerne! (Stichwort Speedlimiter) :mrgreen:
 
Der Willi*RAM hat das doch vor kurzem gemessen:

Hier das Resultat:

Ladefläche 1,90m x 1,60m = 3,04m2
Innenraum (Brutto) 2,00 x 1,60m = 3,20m2
"Echte" Nutzfläche (Netto) des Innenraums zur Personenbeförderung (Fussräume und Sitzflächen incl. Notsitz) = 2,44m2
Somit beträgt nach meiner Berechnung der Anteil der Ladefläche = 55,47 %
 
Der Willi*RAM hat das doch vor kurzem gemessen:

Hier das Resultat:

Ladefläche 1,90m x 1,60m = 3,04m2
Innenraum (Brutto) 2,00 x 1,60m = 3,20m2
"Echte" Nutzfläche (Netto) des Innenraums zur Personenbeförderung (Fussräume und Sitzflächen incl. Notsitz) = 2,44m2
Somit beträgt nach meiner Berechnung der Anteil der Ladefläche = 55,47 %

Michael hätte aber gern die Längenverhältnisse (wofür auch immer) und dann auch noch speziell gemessen. Du bist aber da ja der perfekte Kandidat Mr. TD.
 
Schon mal danke für Eure Beiträge, Thorsten und Oli.
Ich habe diese Messmethode von einem Finanzbeamten in Ulm vorgegeben bekommen, welche wohl ausschlaggebend sein soll für die Grundlage der Steuerbemessung LKW /PKW. Bei meinem '02er hatten wir damals die gleiche Geschichte, da stimmte aber auch mit geschlossener Klappe das prozentuale Verhältnis von 51 zu 49 (Außen /Innen).
Also haben die m²-Angaben in meinem Fall keine Gültigkeit, leider..
 
Schon mal danke für Eure Beiträge, Thorsten und Oli.
Ich habe diese Messmethode von einem Finanzbeamten in Ulm vorgegeben bekommen, welche wohl ausschlaggebend sein soll für die Grundlage der Steuerbemessung LKW /PKW. Bei meinem '02er hatten wir damals die gleiche Geschichte, da stimmte aber auch mit geschlossener Klappe das prozentuale Verhältnis von 51 zu 49 (Außen /Innen).
Also haben die m²-Angaben in meinem Fall keine Gültigkeit, leider..

Sorry, da kann man das Massband auch gleich zweimal ums auto wickeln :shock:


Gruss Bernd
 
Da müßtest Du aber mangels abzugsfähiger Steuer viel mit dem Rotstift am Preis arbeiten :mrgreen:
 
Schon mal danke für Eure Beiträge, Thorsten und Oli.
Ich habe diese Messmethode von einem Finanzbeamten in Ulm vorgegeben bekommen, welche wohl ausschlaggebend sein soll für die Grundlage der Steuerbemessung LKW /PKW. Bei meinem '02er hatten wir damals die gleiche Geschichte, da stimmte aber auch mit geschlossener Klappe das prozentuale Verhältnis von 51 zu 49 (Außen /Innen).
Also haben die m²-Angaben in meinem Fall keine Gültigkeit, leider..

OK, das die Messmethode die dein FA-Mensch da anwenden möchte mal völliger Blödsinn ist und in keinster Weise der ständigen Rechtsprechung des BFH entspricht (BFH sagt ganz klar Flächenberechnung und dazu misst man nunmal Bodenflächen und zwar am Boden und nicht schräg nach oben) dürfte ja bereits bekannt sein. Fakt ist das Du mit der Messmethodik bei nem Shortbed immer den kürzeren ziehst. Was die offene Klappe angeht kann ich den Sinn hier nicht ganz nachvollziehen da die Klappe nicht als Ladefläche gilt, auch dann nicht wenn ein Bedextender verwendet wird.
Wenn Dich die 50cm mehr nicht wirklich massiv behindern kann ich nur dringend zum Longbed raten. Soviel weniger Wendig ist der garnicht. Nein, das sage ich jetzt nicht weil ich nen Longbed habe. 100% sicher ist auch der Longbed nicht (wenn dein Gegenüber im FA ein Ignorant ist (siehe HemiV8). Wie gesagt gibt es Mittel und Wege. Man muss sie halt ggf. kennen...
 
Hallo dein FA Beamter nimmt die Methode die angewendet wird wenn ein PKW zum LKW umgeschrieben werden soll oder anders rum.
Dies hat allerdings mit der Besteuerung eines RAM nichts zu tun.

Mein FA Beamter war auch diesem Irrglauben aufgesessen. Frag mal nach der rechtlichen Grundlage ...... erst als ich ihn danach gefragt habe hat er solangsam mit sich reden lassen.... Danke nochmal Thorsten für die Hilfestellung
8)




Gruß Ralph
 
So Leutz,
war heute beim Ulmer FA vorstellig und habe die beiden Herren gesprochen, welche für die Steuereinstufung PKW /LKW zuständig sind.... und war sehr angenehm überrascht!
Also...
ich hatte vor ein paar Tagen vom FA ein Fax bekommen, in dem auch das Verhältnis Bodenfläche Fahrgastraum ggü. der Nutzfläche Ladefläche ausschlaggebend ist.
Bei dem persönlichen Gespräch von heute erklärte mir der wirklich nette FA-Beamte, daß nicht die Fläche des Fahrgastraums gemessen wird, sondern die Länge vom Gaspedal bis zur Trennwand! Dieses Maß darf die Länge der Ladeflächenlänge nicht überschreiten!
So, jetzt kommts:
Ich habe ihm ein Foto eines 04'er RAM's QC mit Shortbed gezeigt und darauf hin sagte er mir...
...in diesem Fall ist die Sachlage eindeutig, da es sich hier nicht um einen "umgebauten PKW" handelt, sondern um einen vom "Hersteller für den Güterverkehr konzipierten LKW im Sinne der Stvzo!!!!"
Demnach sei das FA auch bei ein paar Zentimetern im Längenverhältnis nachsichtig, d.h. daß auch bei einem ungünstigeren Längenverhältnis von 51 zu 49% Innen /Ladefläche dieser in jedem Fall als LKW zu besteuern ist.
Auf meine Frage, ob er sich an diese Aussage auch erinnern kann, wenn ein solches Fzg. zum Streitfall würde, beruhigte er mich diesbezüglich und wies mich auf meinen alten 2500er QC hin, bei dem er damals, als ich vorführen mußte, ja auch nicht mehr auf eine Ausmessung der Kabine bestanden hat!!! (Ich war sehr überrascht, daß er sich noch an mich erinnerte..)

Ergo....manchmal ist Deutschland doch nicht sooooo schlecht
 
:shock: :shock: :shock: ich fass es nicht! Mir zocken die Schw.... 1600.-€ ab für meinen "alten" PU und du bekommst , was ja auch Fakt ist und von einer äußersten Kompetenz des Sachbearbeiters zeugt so eine Aussage! dann steht dem Neuerwerb ja nichts mehr im Wege Michi ;)..................... fast nichts mehr
8)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Glückwunsch zu dem sehr humanen FA-Mitarbeiter. Die Fachkompetenz dessen muss ich leider dennoch in Frage stellen da die Sachlage bezüglich Vermessung der Längenverhältnisse de facto falsch ist!
 
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