FA zweifelt LKW offener Kasten an...?

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Perfekto, was will man mehr, auch wenn´s mal länger dauert
:)


Gruß
Martin
 
Sooo,
nun habe ich meinen Anhörungsbogen bekommen :roll: .

Laut meinen FA kommt es auf folgendes an:
- Zahl der Sitzplätze
- zulässige Zuladung
- Größe der Ladefläche
- Austattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten (hähh???)
- Beschaffenheit der Karosserie
- der Höchstgeschwindigkeit :bad-words:
- das allgemeine äußere Erscheinungsbild (Freifahrtschein für's FA, oder was??????????, meiner hat 22" drauf :roll: )
- Konzeption des Herstellers (was ist das denn?)

Da folgen die üblichen Fragen zum ausfüllen:
- Anzahl der Sitzplätze
- Trennwand hinter den Sitzen?
- Ladefläche ERHEBLICH größer als die Kabine (Hallo, geht's noch, was ist denn erheblich???)
- Kabine und Ladefläche ausmessen

Bei meinem soll LKW nicht gehen, da (so wörtlich): die Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h für einen LKW offener Kasten völlig atypisch ist :banghead: .

Jetzt muss ich wohl den langen Weg gehen
:evil:
.

Da meiner ein CrewCab ist, brauch ich wohl einen bed extender - woher bekomme ich so was recht schnell???

Für weitere Tipps bin ich dankbar....

Grüße
Cherche
 
Bei meinem soll LKW nicht gehen, da (so wörtlich): die Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h für einen LKW offener Kasten völlig atypisch ist :banghead: .

Cherche

Wie schon mal geschrieben, wie schnell sind denn Sprinter und co? Dürfte ja wohl kein Argument sein!
 
Hallo ,

Ja das Finanzamt macht wie es will, habe gleiches Problem mit meinem Dodge Ram Quad Cap. Personenbeförderungsraum ist größer als Ladefläche, somit = PKW. Mach Dir nichts draus, lass Deinen Ram auf PKW umschreiben,dann sparst Du bei der Versicherung und kannst Sonntag´s mit Anhänger fahren ( fällt dann nicht unter Sonntag-Fahrverbot).

Tschüß Heiko
 
dabei steht es doch im Gesetz wonach es zu beurteilen ist ob LKW oder PKW (siehe auch meinen Link von proallrad).

Warum gucken die da nicht einfach mal rein?
 
Hallo ,

Ja das Finanzamt macht wie es will, habe gleiches Problem mit meinem Dodge Ram Quad Cap. Personenbeförderungsraum ist größer als Ladefläche,

Tschüß Heiko

...meiner wurde auch vom Finanzamt vermessen, danach kein Problem mit LKW Zulassung,
man muss nur richtig messen !

...oder hat der 06er andere Maße ?
 
man muss nur richtig messen !

Das habe ich alles durch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hast Du mal eine(n) Beamten im Umgang mit Zollstock und Bandmaß gesehen?

Ich wusste nicht ob ich weinen oder lachen sollte!

Ist sehr ärgerlich das ganze.......
 
Das habe ich alles durch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hast Du mal eine(n) Beamten im Umgang mit Zollstock und Bandmaß gesehen?

Ich wusste nicht ob ich weinen oder lachen sollte!

Ist sehr ärgerlich das ganze.......

...war nur ein Erfahrungsbericht wie es bei mir war
:!:


...tut mir leid das es für Dich nicht so gut gelaufen ist :roll:
 
Hab meinen QC SB am 10.11.08 zugelassen und 1Woche spaeter Post vom FA mit der Bitte Fz-Schein u.Bilder einzureichen bzw. das Fz. vorzustellen.
Ich Laderaumwwanne entfernt weil das bringt ein paar Zentimeter,Ladeflaeche vollgepackt mit Werkzeug u. Material und beim FA vorgefahren.
Die Beamte beim Anblick " solche Fahrzeuge kenne ich, PKW-Steuer " wegen 4 Tueren u. 6 Sitzen.
Dann aber immerhin das Angebot zumessen. Hier wurde Kabine bis durchgetretenes Gaspedal gemessen 2,10m. Laderaumlaenge 1,94m.
Mein Hinweis auf Flaechenberechnung wurde widersprochen, es werden nur die Laengen gemessen.
Also PKW Steuer 5,9l Diesel 1017 Euro. Noch mit dem netten Hinweis Widerspruch einzulegen waere zwecklos, dieser wird sowieso abgelehnt.
Es gibt bei Proallrad eine Anleitung zum messen.
Weiss jemand ob es eine Anleitung in einer Durch-bzw Ausfuehrungsbestimmung zu diesen Gesetz gibt?
Sollte es diese nicht geben, koennen die FA wahrscheinlich messen wie wollen.
Vieleicht weiss jemand mehr.
Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, oder falls es eine gesetzl. Methode zur Vermessung gibt das Fz. nochmal vorstellen.
 
Die Formulierung im derzeit gültigen (leider immernoch sehr schwammig formulierten) KFZ-Steuergesetz lautet inhaltlich (Auszugsweise): ...dies gilt insbesondere dann, wenn die FLÄCHE zur Personenbeförderung...
Damit gibt es eine klare Regelung zu diesem Thema.
 
Ist das nicht schon mal Grundlegend falsch? WIrd das nicht in 0-Stellung gemessen?

Einspruch würde ich in jedem Fall machen, denn das muß ja auch erstmal Aktenkundig werden.

Grundlegend falsch ist das reine Messen einer Länge.
 
Welches Finanzamt macht sich denn die Mühe und berechnet die Fläche eines Fahrgastraumes?

Da ich leider noch keinen Ram habe, weiß ich natürlich nicht wie weit sich das Pedal bewegen lässt, aber man kann bei durchgetretenem Pedal sind schon ein Paar cm drin, vielleicht nicht ganz die 16cm aber der erste Schritt wäre getan. Ideal wäre eine Pedalverstellung...
 
Hallo Leute

Ich musste ja auch antanzen, beim Amt für Steuereintreibung. Bei mir haben nette Damen gemessen. Das erstemal krum und schief, also Pkw. Ich nach Hause, nochmal durchgemessen, Lkw. Dann habe ich mir nochmal einen Termin geben lassen und gefragt wie die Gesetzeslage ist. Also es wird im Innenraum von der Rückwand bis zum Gaspedal im Ruhezustand gemessen.
Gaspedal, Ruhezustand, Suuuper. Das Ding reingefahren und das waren 7 cm weniger wie Ladefläche. Ich zum Amt für ..., ihr wisst es ja, und diesmal hat die Chefin mit ausgemessen, aber mit meiner Hilfe, :mrgreen: und schon war es ein Lkw. Die Mädels sind schon nett. :oops:

Salve, Jörg
https://www.sculptor-art.de
 
...und gefragt wie die Gesetzeslage ist. Also es wird im Innenraum von der Rückwand bis zum Gaspedal im Ruhezustand gemessen.

Soso, das ist also angeblich die Gesetzeslage... :shock:
Armes Deutschland... :roll:
Welches FA war das?
 

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