Ab 2013 Ende des Steuer-HickHacks???

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Der Brief wird nie ankommen. In D haben wir ein 5stelliges Postleitzahlensystem! :mrgreen:


Ich hab das Schreiben per Email geschickt. Da braucht man keine PLZ :klug:

:P
:P
:P
 
Cool! Das Ausfertigungsdatum vom Schreiben ist 21.12.1927 :mrgreen:
Da hat man sich aber schon vor sehr langer Zeit Gedanken gemacht :mrgreen:

Hier sind die Änderungen gegenübergestellt!

Demnach ist jetzt wirklich Fakt was im Schein steht! \:D/
Das wäre ja mal ein Weihnachtsgeschenk =D>
Und ich muß meine Signatur ändern! :mrgreen:
Aber wie ein guter Deutscher traue ich dem Frieden noch nicht :mrgreen:

Ich auch nicht, ich habe den "Passus" Ermessensspielraum des Finanz"beamten" in der alten Variante nicht gefunden, da wird der wohl erhalten bleiben? Na mal schaun.
 
Moin,
habe gerade mit meinen Finanzamt telefoniert. Die sind zur Zeit völlig ratlos und müßen erst einmal alles in Ruhe sichten.Also alles schriftlich und dann abwarten...
 
nur kurz gefragt, bedeutet richtige einstufung als LKW wieder kanpp 200 € Steuern im Jahr? oder wer weiß was anderes?
 
ich hab mein schreiben heute ausgedruckt und werfe es morgen in den briefkasten des FA
:-)


bin mal gespannt was sie zu meinem crew dann sagen oder wieder mit "gerichtsurteile" ankommen
;-)


im FZSchein steht bei mir " LKW - Geländefz. Gü.bef.b. 3,5t "


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hab ich gerade hier in meinen unterlagen gefunden



3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine
Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des
§ 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben
vom 19.11.1998), sind - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 2,8 t - als Pkw zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom
08.02.2001, BStBl II 2001, 368).

was zählt nun ?
§ 8 oder § 2
 
hab ich gerade hier in meinen unterlagen gefunden



3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine
Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des
§ 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben
vom 19.11.1998), sind - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 2,8 t - als Pkw zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom
08.02.2001, BStBl II 2001, 368).

was zählt nun ?
§ 8 oder § 2



Ich denke mal es zählen beide.
§2 sagt aus, dass du einen LKW fährst bzw die Verkehrsbehörde es so entschieden hat und der §8 sagt wonach deine Steuer festgelegt wird.


Und im § 9 kann man errechnen wieviel man jeweils bezahlen muss.


1) Die Jahressteuer beträgt für ...

2. Personenkraftwagen .... blablabla


......
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon, von dem Gesamtgewicht

bis zu 2.000 kg 11,25 EUR,
über 2.000 kg bis zu 3.000 kg 12,02 EUR,
über 3.000 kg bis zu 3.500 kg 12,78 EUR;


Wären also für einen LKW bis 3,5t 223,65 Euro
 
3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine
Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des
§ 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben
vom 19.11.1998), sind - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 2,8 t - als Pkw zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom
08.02.2001, BStBl II 2001, 368).

Du hast da einen alten Text von §2. Dieser ist jetzt ja zu 90 % gestrichen und es gilt der neue Text mit den Fahrzegpapieren!
Schau mal https://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm. Da sieht man es sehr gut! Dein Text ist da gestrichen! :mrgreen:

Hawk-kido hat Recht. Es gelten §2, §8 & §9.
Nur sind die Steuern bei 3500 kg 230,04 € (18 * 12,78€)! So viel habe ich vor zwei Jahren auch gezahlt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast da einen alten Text von §2. Dieser ist jetzt ja zu 90 % gestrichen und es gilt der neue Text mit den Fahrzegpapieren!
Schau mal https://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm. Da sieht man es sehr gut! Dein Text ist da gestrichen! :mrgreen:

Hawk-kido hat Recht. Es gelten §2, §8 & §9.
Nur sind die Steuern bei 3500 kg 230,04 € (18 * 12,78€)! So viel habe ich vor zwei Jahren auch gezahlt!



Ahh, stimmt! Habe mit 17,5 gerechnet. :cry:
 
3500kg zGG sind bei meinem 2nd Gen. 210€ im Jahr, zumindest laut meinem Steuerbescheid.
 
Wenn das wirklich so durchgeht werden die Preise für die Cummins rapide steigen
:!:
 
Das denk ich auch, die Pkw-Versteuerung war schliesslich ein nicht ganz unerhebliches finazielles Risiko bei den Klackerern.
 
Schon, aber so'n Heizöl Ferrari wär nix für mich. Da müsste ich ja mein Kennzeichen von V8 in R6 ändern, und wer will das schon :oops: ?
 
Was so ein Cummins an Leistung bringen kann ist mir durchaus bewusst, ich hatte u.a. auch schon einen 6.5td Tahoe bei dem "etwas" an der Leistung gedreht wurde
8)
 
Mein Diesel ist ein V8 :oops:
Trotzdem weiß ich jetzt noch nicht was nun ein PKW mit 3200kg als Diesel bezahlt
:?:
Oder kann ich nicht richtig gucken? Ich sehe immer nur PKW bis 2000kg und ANDERE FAHRZEUGE.
Wenn das zu teuer wird, mach ich aus meinem auch ein LKW. Dann sche :oops: ss ich auf Sitzplatz 6, 7 und 8 :mrgreen:
 
Ich kann dir sagen was ein PKW mit 3t bezahlt, das sind aktuell 772€ Steuern und ab 2013 841€ (Fahrzeug ist ein Phaeton mit dem 5.0 V10 Diesel)
 

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