Neues (und letztes) von der Steuerfront,leider nichts gutes!

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ThorstenD

Guest
Quelle: Offizielle Homepage von Proallrad Deutschland e.V.


Von Rechtsprechung, Historischem Willen und Berliner Lippenbekenntnissen...

Um es vorweg zu nehmen, das Thema „Musterprozesse“ ist durch - und zwar mit einem Ergebnis, welches einmal mehr bestätigt, das das geschriebene Gesetzt oftmals nur (man möge die Wortwahl entschuldigen - aber sie trifft es jedoch am besten) einen „Scheiß“ wert ist.

Der Reihe nach:
Das Bundesverfassungsgericht hat per Beschluss unsere Verfassungsbeschwerde abgelehnt. Damit bestätigen die Karlsruher Richter die Rechtsauslegung des Bundesfinanzhofs, die besagt, das eben nicht das „jeweilige“ Verkehrsrecht zur Definition der verwendeten Begriffe im KraftStG herangezogen werden müssen - obwohl es genau so im Steuergesetz steht - sondern das es einen sog. „historischen Willen“ des Gesetzgebers anno 1977 gibt - der übrigens in 25 Jahren Rechtsprechung erstmalig zum Thema „ausgegraben“ wurde, um eben den Steuergegenstand entsprechend zu definieren.

Explizit festzuhalten ist also, dass das geschriebene Wort im Gesetzestext nicht gilt!

Diese höchstrichterliche Feststellung als solches ist sicher schon erschreckend genug, wird aber noch übertroffen von dem, was dann sowohl die Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung daraus „gestalten“.

Zum besseren Verständnis:

Die historische Definition des Personenkraftwagens (nur solche können nach Hubraum besteuert werden) ergibt sich aus dem Umkehrschluss dessen, was ein Kraftomnibus ist - so geschrieben anno 1977 in den Ausführungen zur Änderung des KraftStG.

Ein Kraftomnibus ist ein Fahrzeug mit mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrer und aus der Beschaffenheit von Bussen ergibt sich, dass diese nur zum reinen Transport von Personen und deren Gepäck geeignet sind - optisch und physikalisch hat sicher jeder einen solchen Bus vor Augen. Ein Bus kann nur diese Transportaufgaben erfüllen, hat keine Ladefläche als solches und kann auch nicht ansatzweise Güter transportieren.

Der logische (historische) Umkehrschluss daraus ergibt, dass ein Fahrzeug welches eben genau die selben physikalischen Eigenschaften eines Kraftomnibusses besitzt, aber nur über max. 8 Sitzplätze plus Fahrer verfügt, ein Personenkraftwagen im Sinne des KraftStG ist.

Wenn jetzt im KraftStG steht: „als Personenkraftwagen gelten auch“, dann müsste nach dem höchstrichterlichen Beschluss genau dieser historisch Umkehrschluss herangezogen werden - und zwar nur diese Definition.

Daraus folgt - und dafür haben wir ja schließlich den historischen Gedanken - würde man selbige Definition anwenden, dann müsste es zwangsläufig auch zu einer Anwendung der im KraftStG festgeschriebenen gesetzlichen Vorschriften für N1 Fahrzeuge, Mehrzweckfahrzeuge, sowie der Büro/Konferenzfahrzeugen kommen. Die Anwendung eben dieser Vorschriften ist genau unser Bestreben seit Jahren!

Genau hierzu kommt es aber erst gar nicht, da die Finanzgerichte - zusätzlich zu der „historischen Definition“ - ihre eigene Rechtsinterpretation dem Begriff „Personenkraftwagen“ zuordnen.

Im Klartext bedeutet dies, wenn im KraftStG steht: „als Personenkraftwagen gelten auch“ dann bedeutet dies nicht nur die „historische Definition“ anno 1977, sondern das eben auch die geistige Schöpfung der Rechtsprechung in Form des Kriterienkataloges des BFH für die Definition des „Personenkraftwagens“ herangezogen wird.

Zwischenfazit:
Es gilt also nicht das geschriebene Gesetz - also nicht das jeweilige Verkehrsrecht - sondern der historische Gedanke, aber der auch nicht wirklich, sondern eigentlich nur die Kriterien aus Historie der Rechtsprechung.



Es fragt sich nur, warum wir eigentlich ein geschriebenes KraftStG haben, wenn es nie zur Anwendung kommt?!

Was war der historische Gedanke des Gesetzgebers anno 2006, als er die Vorschriften für N1 (PU), Mehrzweckfahrzeuge etc. im Gesetz festgeschrieben hat? Und für was gibt es diese Vorschriften, die nie bzw. nicht zur Anwendung kommen bzw. kommen können?

Da nun die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer zum 01. Juli 2009 von den Ländern auf den Bund übergegangen ist, haben wir exakt diese Frage beim zuständigen Finanzministerium aufgeworfen.

Das Finanzministerium - in Person zuständig Frau Gerda Hofmann - hat sich in zwei Telefonaten dazu in der Form entsprechend geäußert, das diverse Schwierigkeiten an den Finanzämtern bekannt seien, das eine Anwendung der angesprochenen Vorschriften momentan nicht stattfinde und das auch eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet würde, die eben die Kriterien zur Abgrenzung PKW - LKW ausarbeiten soll und das der Bürger einen Anspruch auf Rechtssicherheit hätte.

In schriftlicher Form wurde von uns anschließend dem Bundesfinanzministerium - wie telefonisch angesprochen - die grundlegende Problematik bezogen auf den Gesetzestext, mitgeteilt. Und natürlich auch, das es eben nicht um eine Abgrenzung PKW - LKW gehen könne - was Frau Hofmann als ehemalige FG Richterin auch wissen sollte - sondern darum, wie die Kriterien zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften für z.B. Mehrzweckfahrzeuge festzulegen sind. Denn mal abgesehen davon, dass es in der Bemessungsgrundlage den „LKW“ überhaupt nicht gibt, kann und darf ein Mehrzweckfahrzeug nicht die Kriterien eines LKW erfüllen, denn dann wäre es kein Mehrzweckfahrzeug mehr.

Man muss dem Bundesfinanzministerium sicherlich zu Gute halten, dass es die jahrelangen Versäumnisse der Länder nicht binnen weniger Wochen „aus der Welt“ räumen kann. Und die Bildung der Arbeitsgruppe zeigt auch die Einsicht bzw. Erkenntnis für einen gewissen Handlungsbedarf - soweit, so gut.

Nur was sich per Hofmannsche „Lippenbekenntnisse“ noch rech positiv angehört hat, stellt sich im wahren Leben als wahrer Hohn dem betroffenen Bürger gegenüber da.

Das Bundesfinanzministerium - eben wieder in Person der Frau Hofmann - hat eben nicht ein weiteres Ruhen der Einspruchsverfahren bis zur Klärung der „Problematik“ durch die Arbeitsgruppe veranlasst - sondern genau das Gegenteil.

Per Anweisung vom Bund werden die Einspruchsverfahren jetzt abgearbeitet - sprich es wird Kasse gemacht - obwohl nach eigener Aussage bekannt ist, das es weder eine Anwendung des Gesetzestextes, noch ein Lösung diverse andere Probleme an den Finanzämtern gibt.

Ein Beispiel dieser Probleme ist sicherlich die Qualifikation und Ausstattung der Finanzbeamten.

Man nehme - dieses Beispiel wurde auch gegenüber der Frau Hofmann explizit genannt - stellvertretend das Finanzamt Finsterwalde:

Die Finanzbeamtinnen sollten bei einer Vorführung Anfang 2007 die Fläche eines Landrover Defender 110 vermessen und feststellen - das Flächenkriterium ist schließlich Bestandteil der gesetzlichen Vorschriften im KraftStG.

Da die Finanzbeamtinnen aber tatsächlich über keinerlei Messwerkzeug verfügten, stellte sich eine der Damen kurzerhand mit ausgebreiteten Armen neben das Fahrzeug und schätze die Flächenabmessung kurzerhand. Angesprochen auf die „Vermessungsmethode“ erwiderte die Finanzbeamtin nur, dass die Flächenverhältnisse in ihrer Auffassung eindeutig seien.

Die Ernsthaftigkeit einer solchen „Handlung“ gegenüber dem Gesetz bzw. dem Bürger, spricht wohl für sich selbst.

Bei einem weiteren Termin Anfang 2008 im selbigen Finanzamt - eine gerichtlich angeordnete Vermessung eines PU - stand schon im Vorfeld die Befürchtung einer Wiederholung der „flügellahmen Schätznummer“ im Raum.

Die Finanzbeamtin war diesmal jedoch tatsächlich mit einem „Zollstock bewaffnet“, wusste aber nicht, wie man eine Fläche bemisst. Im Beisein des zuständigen Sachgebietsleiters wurde die Länge der Kabine sowie die der Ladefläche gemessen und dann der Zollstock wieder eingepackt. Im Protokoll steht dann in solchen Fällen, die Fläche (!) der Pritsche beträgt 2 Meter. Zwar lernen Kinder bereits in der 6. und 7. Klasse, dass Flächen über die Länge und Breite berechnet werden – nicht so jedoch am Finanzamt Finsterwalde – übrigens kein Einzelfall, passiert an diversen Finanzämtern!

Erst nach Hinweis an den Sachgebietsleiters, der dann wiederum seine Finanzbeamtin über „Flächenvermessung“ aufklärte, erfolgte die ordnungsgemäße Vermessung.



Angesichts diesen Beispiels - ähnlich erschreckende „Vorkommnisse“ gibt es von diversen anderen Finanzämtern zu berichten - fragt man sich doch ernsthaft, wie der von Frau Hofmann genannte „Anspruch auf Rechtssicherheit“ für den Bürger herbeigeführt werden soll.

Es liegt förmlich die Vermutung nahe, dass der Bund überhaupt nicht an einer Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften für N1, Mehrzweckfahrzeuge und Büro/Konferenzfahrzeuge interessiert ist, denn schließlich könnte die Finanzverwaltung nicht Kasse machen und müsste die Finanzbeamten dem wahrscheinlich fiskalabenteuerlichen unvorstellbaren Unterfangen aussetzen, in Geometrie und praktischem Umgang mit Messwerkzeugen geschult zu werden.

Aber dazu wird sich ja vielleicht noch die Arbeitsgruppe äußern.

Was sich hier als unterstellte Vermutung darstellt, lässt sich übrigens ganz einfach nachweisen. Es sei an dieser Stelle jedem betroffenen Fahrzeughalter empfohlen, seinen zuständigen Finanzbeamten zu befragen, wie denn z.B. ein Mehrzweckfahrzeug beschaffen sein muss, damit es im Sinne des KraftStG nicht als Personenkraftwagen gilt.

Anmerkung dazu:
Ein Mehrzweckfahrzeug darf nie über eine Trennwand verfügen, hat immer eine zweite Sitzreihe, darf im Sitzbereich nie verblecht sein, und der Laderaum darf klassisch vermessen nie größer sein, als der bestuhlte Bereich.


Wird vom Finanzbeamten auch nur einer dieser Umbauten verlangt, dann ist das Mehrzweckfahrzeug kein Mehrzweckfahrzeug mehr! Da ein Mehrzweckfahrzeug aber insbesondere über die Flächenregelung als Personenkraftwagen gilt oder eben auch nicht (Umkehrschluss), muss es Mehrzweckfahrzeuge geben, die nicht als Personenkraftwagen gelten!

Kein Finanzbeamter wird ein Mehrzweckfahrzeug beschreiben (können), welches nicht als Personenkraftwagen gilt - aber immer noch ein Mehrzweckfahrzeug ist.

Abschließendes Fazit:
Das geschriebene Gesetzt gilt nicht zu Gunsten des „historischen Willen“, der wiederum zu Gunsten der Rechtsprechung entsprechend „erweitert“ wird und somit in seiner Grundbedeutung keine Anwendung erfährt. Somit umgeht die Rechtsprechung die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, an deren Umsetzung die zuständige Finanzbehörde - trotz gegensätzlicher Lippenbekenntnisse - grundsätzlich auch kein Interesse hat.



Die Rechtssicherheit bleibt auf der Strecke, der Staat macht Kasse...

Einen weiteren Klageweg zu beschreiten macht in diesem Fall keinen Sinn mehr, genauso wenig das Aufrechterhalten der Einsprüche...
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, wieder einmal hat sich Vater Staat hervorragend aus der Affäre gezogen, halleluja!
Aber, Thorsten, mal im Ernst: Im Grunde war das gesamte vehemente Vorgehen von Stefan von
vornherein zum Scheitern verurteilt, was sich für meine Begriffe schon nach den ersten Urteilen abzeichnete.
Gut ist, das es überhaupt einer versucht hat. schlecht ist, das es wieder mal nicht geklappt hat.
Das Volk hat eben keine Lobby mehr, und wenn's um Geld geht, wird immer zu Gunsten des Geldes entschieden.
 
Und das ist das ultimative Ende der Fahnenstange
:?:




Gruss Bernd
 
Wie immer...derartige Gesetze sind und bleiben reine Willkür, denn sie werden eh so gedreht wie der jeweils Zuständige sie gerade benötigt. Hauptsache ist aber das wir uns als Bürger schön daran halten. Trotzdem schönes Wochenende!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und das ist das ultimative Ende der Fahnenstange
:?:




Gruss Bernd

Nach derzeitiger Lage der Dinge, ja! Es schreit zum Himmel und die Tatsache das die Regierung von allein eine Arbeitsgruppe gebildet hat zeigt deutlich das auch diese mit der Lage der Dinge nicht wirklich glücklich ist auch wenn sie jetzt erstmal "gewonnen" haben. Vielleicht schafft die Arbeitsgruppe es ja wenigstens den Kriterienkatalog für eine klare Abgrenzung von PKW zu anderen Fahrzeugen (u.a. LKW) klar zu definieren. Ich befürchte zwar das nicht aber die Hoffnung stirbt zuletzt...
 
Vielleicht schafft die Arbeitsgruppe es ja wenigstens den Kriterienkatalog für eine klare Abgrenzung von PKW zu anderen Fahrzeugen (u.a. LKW) klar zu definieren. Ich befürchte zwar das nicht aber die Hoffnung stirbt zuletzt...

Wär ja dann doch ein Glühwürmchen, am Ende des laaaaaaaaaaaaaaaaaaaangen Tunnels :roll:


Gruss Bernd
 
Weia da wird es einigen Diesel PU Fahrern deutschlandweit das Weihnachtsfest verhageln, wenn die nun die ganzen aufgestaute "PKW" Steuer nach zahlen müssen.
:evil:
 
Weia da wird es einigen Diesel PU Fahrern deutschlandweit das Weihnachtsfest verhageln, wenn die nun die ganzen aufgestaute "PKW" Steuer nach zahlen müssen.
:evil:

Nicht nur denen, da gibt es noch einige Benzinerfahrer die entweder n schlechtes (altes) oder garkein Abgasgutachten hatten und demzufolge im schlechtesten Fall 0088 als Schlüsselnummer eingetragen haben. Die zahlen dann sogar noch deutlich mehr als ein nach Euro 2 versteuerter Dieseltreter...

Wobei bei der ganzen Sache zu beachten ist das Panik nun völlig fehl am Platze wäre. Die Arbeitsweise der FA´s im Bezug auf die Pickups wird sich halt nicht ändern. Es gelten halt demzufolge auch weiterhin schwerwiegende Kriterien wie das Flächenverhältnis Personen-/Güterbeförderung, Zuladung, Sitzplätze.
 
es ist ja eine schreiende Ungleichbehandlung (von der Gesetzeswidrigkeit mal ganz abgesehen): würde ich ca. 20km weiter nördlich wohnen, könnte ich schlappe 800,-/Jahr sparen....beim selben Auto. Das muß man sich mal in ide Birne tun. Man könnte Amok laufen, bei soviel "Steuergerechtigkeit" (von den baugleichen VW- udn Mercedes-DoKas ganz zu schweigen).
Ich habe ja mit einem langen Prozess und Auslegungstaktik gerechnet, aber nicht mit solch einem himmelschreienden Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
War ja klar.
Die Regierung braucht nun auch noch den letzten Cent vom kleinen Mann. Die Finanzlage der Bundesregierung ist nun mal schlecht. Und wer sonst, ausser uns, soll das bezahlen.

Ich habe ja noch Glück, meiner ist nur 7 Monate im Jahr zugelassen. Euro 2 hat er auch, somit ist´s noch bezahlbar.

Aber nur so nebenbei, gibts für unsere RAM´s einen Schrieb oder KLR (sowas in der Art) um auf Euro 3 oder noch besser zukommen?
 
Aber nur so nebenbei, gibts für unsere RAM´s einen Schrieb oder KLR (sowas in der Art) um auf Euro 3 oder noch besser zukommen?

ja, wenn es nun irgendwo noch irgenwelche Schlupflöcher gäbe...........

zu EUro 3 macht m.W. auch nur ein paar EUro fuffzig im Jahr aus und lohnt den ganzen (finanziellen) Aufwand wohl nicht. Ich lasse mich gerne belehren.

Andere Löcher ???
z.B. Zulassung des Wagens im Ausland. Man darf aber nur ein paar Monate damit im Inland rumfahren, nicht wahr ?!
 
ja, wenn es nun irgendwo noch irgenwelche Schlupflöcher gäbe...........

zu EUro 3 macht m.W. auch nur ein paar EUro fuffzig im Jahr aus und lohnt den ganzen (finanziellen) Aufwand wohl nicht. Ich lasse mich gerne belehren.

Andere Löcher ???
z.B. Zulassung des Wagens im Ausland. Man darf aber nur ein paar Monate damit im Inland rumfahren, nicht wahr ?!

Meine deutschen Ram-Freunde wieder, Gejammer auf stetig hohem Niveau. Hallo in Austria drückst Du schon gleich am ersten Tag beim Finanzamt VOR den 20%Mwst noch 16% NoVA (Normverbrauchsabgabe) für einen schadstoffarmen :lol: RAM ab. Also Nettopreis + 16%NoVA + 20%Mwst :shock:
ABER: wenn es ein LKW 3,5 to mit Ladeflächenlänge > 50% Radstand ist es ein NoVA-befreiter LKW, u.a. habe ich darum einen mit Longbed genommen :idea:
 
Nur zum Vergleich:
in Deutschland sind es 22% Zoll für LKW und 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Wenn meiner nun doch kein LKW ist, ist somit auch nur PKW, wird auch nur Zoll von 10% fällig.
Sollte es bei mir auch so sein, werde ich den Zoll zurückfordern. Das sind bei 20.000 Euro Kaufpreis 2.400 Euro Rückforderung.
 
Nur zum Vergleich:
in Deutschland sind es 22% Zoll für LKW und 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Wenn meiner nun doch kein LKW ist, ist somit auch nur PKW, wird auch nur Zoll von 10% fällig.
Sollte es bei mir auch so sein, werde ich den Zoll zurückfordern. Das sind bei 20.000 Euro Kaufpreis 2.400 Euro Rückforderung.

der Witz ist ja gerade: im Brief steht "LKW" mit alle stvz-rechtlichen Bedingungen, das FA kümmert sich aber einen feuchten Kehrricht darum, und lassen die FA-Beamten "abschätzen", um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt..........PKW........
 
Nur zum Vergleich:
in Deutschland sind es 22% Zoll für LKW und 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Wenn meiner nun doch kein LKW ist, ist somit auch nur PKW, wird auch nur Zoll von 10% fällig.
Sollte es bei mir auch so sein, werde ich den Zoll zurückfordern. Das sind bei 20.000 Euro Kaufpreis 2.400 Euro Rückforderung.

EU zoll 22% war da für A-Import noch nicht dabei, also so gesehen für die Austianer: USkaufpreis netto + 22% + 16% + 20% :shock:
 
Das Volk hat eben keine Lobby mehr, und wenn's um Geld geht, wird immer zu Gunsten des Geldes entschieden.

Dem ist nicht's mehr hinzuzufügen.....

Ausser:
Was erwartet Ihr von einem Staat, in dem
- die Kanzleröse in ihrem "alten" Leben IM Erika bei der StaSi war und ihr eingenes Volk verraten hat
- der heutige Finazminister vor dem Bundestag geschworen hat, kein Geld vom Waffenschieber Schreiber bekommen zu haben und dann später zufälliger Weise 100.000 DM in seinem Schreibtisch gefunden hat?

Der ganze Laden hier stinkt - genauso, wie der Fisch auch zuerst am Kopf stinkt
:evil:
.

Wir Ami-Fahrer sind Aussenseiter und zwar äusserst Unerwünschte. Das lässt man uns nun spüren :redhotevil: .

Wo ist der F*** you Smiley???

Cherche
 
Nur zum Vergleich:
in Deutschland sind es 22% Zoll für LKW und 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Wenn meiner nun doch kein LKW ist, ist somit auch nur PKW, wird auch nur Zoll von 10% fällig.
Sollte es bei mir auch so sein, werde ich den Zoll zurückfordern. Das sind bei 20.000 Euro Kaufpreis 2.400 Euro Rückforderung.

Ich hab´s zwar schon tausendmal geschrieben aber ich schreibe es auch 1001mal: Das Steuerrecht hat NICHTS aber GARNICHTS mit dem Verkehrsrecht und somit der verkehrsrechtlichen Einstufung eines Fahrzeuges zu tun und ebensowenig mit der Zollrechtlichen behandlung der Waren (in diesem Fall Fahrzeug). Auf gut deutsch: Jede(r) Behörde kann (fast) machen was sie will und das fordern was am meisten bringt. Die einst dagewesene Rechtssicherheit ist futsch und wird mit Füßen getreten. Nicht schön aber Fakt!
 
was ist nur in Deutschland los?? Die Banken werfen Geld zum Fenster raus und verbrennen es,Die noblen Herren fordern dazu noch ihre Provisionen und bekommen sie auch noch. Zahlen tut der kleine Steuerzahler!!
Gerichte sprechen Recht (bei uns in der 1.Instanz beim Finanzgericht Dessau gewonnen) Der Bundesfinanzhof stellt Widerspruch und gewinnt nun auch noch?
Zahlen tut der kleine Steuerzahler!!
In der DDR hatten wir eine Diktatur, was ist denn nun bitteschön das hier
:evil:
:?:
Der Staat mit seinen Beamten (Göttern) legt fest,diktiert und zahlen tut der kleine Steuerzahler!!
Wie lange wollen wir uns dass denn noch gefallen lassen???? Es trifft ja nicht nur uns Ami-Fahrer sondern auch viele andere PU-Fahrer (Ford,Nissan, Opel u.v.a.) Oder die vielen kleinen Betriebe mit den VW Transportern mit Doppelkabine.u.a.
Wieso gibt es hier keine Gesetze die Jeder kennt,nachlesen kann und sich danach richten kann?? Was soll das WischiWaschi?? Der Staat kann nur eins: Kohle,Kohle und nochmals Kohle aus dem Kleinen Steuerzahler auspressen.
Will Deutschland denn nun noch mehr Leute haben, die Auswandern? Kann man hier keinen Spaß mehr haben?
Machen wir eine "friedliche Revolution" und fahren alle nach Berlin! Dazu nehmen wir aber alle Opel-Bauer,Otto-Mitarbeiter,Atomkraftgegner, Milchviehlandwirte u.u.u. mit.
Kerstin :? & Lutz
8)
 
Kerstn & Lutz: 1000 Punkte !!
:!:
:roll:
Man könnte (könnte !) Amok laufen.........
 
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