Hallo zusammen , habe wie hier soviele heute einen Steuerbescheid in dem wurde er auf PKW umgeschlüsselt ohen vorrieges vorführen . Sind mal knapp 1000 Euros.
Ich habe meinen RAM 2500 Diesel jetzt 4 Jahre 2 Jahre lang wurde er als LKW versteuert und jetzt soll ich für dieses Jahr nachbezahlen.
Vor dem Kauf war ich beis Finanzamt gefahren und hab alle Daten und Fahrzeugscheine vorgelegt.
Ging damals darum ob ich mir einen RAM 1500 (longbed) mit Autogas hole oder einen Ram 2500 Diesel (longbed).
Der Finanzbeamte hat bei dem 1500er gesagt da wirds schwierig. da er bei 6 Sitzen nach der Gewichtsverteilungsformel zum Personentransport dient ( zulässiges Gesamtgwicht - Leergewicht ) = Nutzgewicht
dann Personenanzahl (ohne Fahrer) * 75 kg = Gesamtperonengwicht
Jetzt muss das Nutzgwicht - Gesamtpersonengwicht = Das Ergebnis muss Gößer sein als das Gesamtpersonengwicht.
Somit war der 1500er rausgefallen und bin auch mit dem Diesel sehr zufrieden.
Bei den Maßen waren ja beide gleich.
Die Quadratmeterzahl der Ladefläsche muss um 50% größer sein als die Fahrgastzelle (wichtig: Der Fahrerbereich zählt nicht mir , und die Radkästen werden auch abezogen )meist wird aber von den Beamten nur die Längemaße genommen
Da sollte aber ein 1,5 Kabiner mit Longbed hinkommen.Bei Doppelkabiner mit 4 Türen wirds knapp. Da meiner aber ein 97er ist hat er nur 2 Türen.
Ein weiteres Kriterium ist die Austattung , dies ist ermässungs sache , Hinweise sind : Kopflehnen , Einzelsitze oder Pritsche ) Einstiegsmöflichkeit und ähmliches.
Kurze Rede Kurzer Sinn ich bin gerade mal mein Wiederspruch mit Begründung am zusammenstellen , schaut euch sie bitte mal an und bitte auch Verbesserungsvorschläge da ich kein Paragraphenreiter bin .
:arrow: hiermit lege ich form- und fristgerecht Einspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.
Den Einspruch begründe ich wie folgt.
Bei dem Betroffenen Fahrzeug sollte eine Besteuerung nach Fahrzeuggewicht “anderes Fahrzeug” i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (als LKW) nach dem Gewicht zu besteuern statt finden. Da der Hersteller dieses Serienmäßig zur Bewegung von Güter konzipiert hat und durch seine Bauform „Leiterahmen mit Blattfedern und Zusatzlastfedern“ zum Gütertransport (3 Europaletten) ausgelegt hat. Bei der Anzahl der Sitzplätze handelt es sich um 2 Vollwertige Sitzplätze und 4 Notsitze (in Form einer Pritsche ohne Nackenstützen Armlehne oder ähnlichem) Das Fahrzeug verfügt über 2 Türen. Die Ladefläche (2,50m + 0,50m bei Langmaterialien) ist wesentlich größer als die Führerhauskabine (1,50m).
Durch das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg (techn. 4000kg) und ein Nutzgewicht von über 820kg (bis zu 1300kg) und eine dabei zulässige Zuglast von 3500kg überschreiten weit die Werte eines PKWs. Das Fahrzeug kann im Leeren Zustand auf der Autobahn eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h erreichen(fehlerhafter Eintrag bei der Zulassung)welches für einen Kleinlaster angemessen Geschwindigkeit heutzutage ist.
Das Fahrzeug kann jederzeit ein größeres Gütergewicht wie Personengewicht Transporttieren. Diese wurde mir auch vor Kauf des Fahrzeugs im Jahr 2009 im Finanzamt ........ mit Vorlage von Bilder und einer Kopie des Fahrzeugscheins ermittelt.
Mit der Frage zur max. Anzahl der Sitzplätze wurde mir erläutert dass es für einen LKW keine max. Personenzahl gibt (solange man noch mehr Gütergewicht transportieren kann).
Mit diesem Einspruch möchte ich das davon abgesehen wird diesen Bescheid zu Erheben bis eine Klärung des Steuerbescheid vorliegt.
Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Was meint ihr
Ich habe meinen RAM 2500 Diesel jetzt 4 Jahre 2 Jahre lang wurde er als LKW versteuert und jetzt soll ich für dieses Jahr nachbezahlen.
Vor dem Kauf war ich beis Finanzamt gefahren und hab alle Daten und Fahrzeugscheine vorgelegt.
Ging damals darum ob ich mir einen RAM 1500 (longbed) mit Autogas hole oder einen Ram 2500 Diesel (longbed).
Der Finanzbeamte hat bei dem 1500er gesagt da wirds schwierig. da er bei 6 Sitzen nach der Gewichtsverteilungsformel zum Personentransport dient ( zulässiges Gesamtgwicht - Leergewicht ) = Nutzgewicht
dann Personenanzahl (ohne Fahrer) * 75 kg = Gesamtperonengwicht
Jetzt muss das Nutzgwicht - Gesamtpersonengwicht = Das Ergebnis muss Gößer sein als das Gesamtpersonengwicht.
Somit war der 1500er rausgefallen und bin auch mit dem Diesel sehr zufrieden.
Bei den Maßen waren ja beide gleich.
Die Quadratmeterzahl der Ladefläsche muss um 50% größer sein als die Fahrgastzelle (wichtig: Der Fahrerbereich zählt nicht mir , und die Radkästen werden auch abezogen )meist wird aber von den Beamten nur die Längemaße genommen
Da sollte aber ein 1,5 Kabiner mit Longbed hinkommen.Bei Doppelkabiner mit 4 Türen wirds knapp. Da meiner aber ein 97er ist hat er nur 2 Türen.
Ein weiteres Kriterium ist die Austattung , dies ist ermässungs sache , Hinweise sind : Kopflehnen , Einzelsitze oder Pritsche ) Einstiegsmöflichkeit und ähmliches.
Kurze Rede Kurzer Sinn ich bin gerade mal mein Wiederspruch mit Begründung am zusammenstellen , schaut euch sie bitte mal an und bitte auch Verbesserungsvorschläge da ich kein Paragraphenreiter bin .
:arrow: hiermit lege ich form- und fristgerecht Einspruch ein gegen den oben genannten Steuerbescheid.
Den Einspruch begründe ich wie folgt.
Bei dem Betroffenen Fahrzeug sollte eine Besteuerung nach Fahrzeuggewicht “anderes Fahrzeug” i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (als LKW) nach dem Gewicht zu besteuern statt finden. Da der Hersteller dieses Serienmäßig zur Bewegung von Güter konzipiert hat und durch seine Bauform „Leiterahmen mit Blattfedern und Zusatzlastfedern“ zum Gütertransport (3 Europaletten) ausgelegt hat. Bei der Anzahl der Sitzplätze handelt es sich um 2 Vollwertige Sitzplätze und 4 Notsitze (in Form einer Pritsche ohne Nackenstützen Armlehne oder ähnlichem) Das Fahrzeug verfügt über 2 Türen. Die Ladefläche (2,50m + 0,50m bei Langmaterialien) ist wesentlich größer als die Führerhauskabine (1,50m).
Durch das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg (techn. 4000kg) und ein Nutzgewicht von über 820kg (bis zu 1300kg) und eine dabei zulässige Zuglast von 3500kg überschreiten weit die Werte eines PKWs. Das Fahrzeug kann im Leeren Zustand auf der Autobahn eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h erreichen(fehlerhafter Eintrag bei der Zulassung)welches für einen Kleinlaster angemessen Geschwindigkeit heutzutage ist.
Das Fahrzeug kann jederzeit ein größeres Gütergewicht wie Personengewicht Transporttieren. Diese wurde mir auch vor Kauf des Fahrzeugs im Jahr 2009 im Finanzamt ........ mit Vorlage von Bilder und einer Kopie des Fahrzeugscheins ermittelt.
Mit der Frage zur max. Anzahl der Sitzplätze wurde mir erläutert dass es für einen LKW keine max. Personenzahl gibt (solange man noch mehr Gütergewicht transportieren kann).
Mit diesem Einspruch möchte ich das davon abgesehen wird diesen Bescheid zu Erheben bis eine Klärung des Steuerbescheid vorliegt.
Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Was meint ihr
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