In den Bundestag ist eine interessante Petition (No. 50137) zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eingebracht worden :
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_22/Petition_50137.nc.$$$.a.u.html
Der Text der Petition, die dafür eintritt, dass sogenannte Klein-Lkw nicht mehr als PKW besteuert werden, lautet :
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Absatz (12) des §18 im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufzuheben.
Begründung
Am 5.12.2012 wurden u.a. §2 und §18 des KraftStG geändert. Im §2 unter (2) wird nunmehr eindeutig vorgeschrieben:
"(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, […] sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Im §18 Absatz 12 aber werden die im §2 getroffenen Bestimmungen für eine Randgruppe von Fahrzeugen wieder aufgehoben. Dort steht:
"(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
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Einen Versuch ist es allemal wert, die gesetzliche Regelung auf diesem Wege zu ändern. Daher bitte mitzeichnen.
Damit die Petition Erfolg hat, werden 50.000 Unterschriften benötigt. Die Frist hierfür läuft noch bis zum 15.04.14
Bitte macht sie daher auch in anderen Foren, Facebook etc publik. Je mehr unterzeichnen, desto besser die Chancen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_02/_22/Petition_50137.nc.$$$.a.u.html
Der Text der Petition, die dafür eintritt, dass sogenannte Klein-Lkw nicht mehr als PKW besteuert werden, lautet :
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Absatz (12) des §18 im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufzuheben.
Begründung
Am 5.12.2012 wurden u.a. §2 und §18 des KraftStG geändert. Im §2 unter (2) wird nunmehr eindeutig vorgeschrieben:
"(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, […] sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Im §18 Absatz 12 aber werden die im §2 getroffenen Bestimmungen für eine Randgruppe von Fahrzeugen wieder aufgehoben. Dort steht:
"(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
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Einen Versuch ist es allemal wert, die gesetzliche Regelung auf diesem Wege zu ändern. Daher bitte mitzeichnen.
Damit die Petition Erfolg hat, werden 50.000 Unterschriften benötigt. Die Frist hierfür läuft noch bis zum 15.04.14
Bitte macht sie daher auch in anderen Foren, Facebook etc publik. Je mehr unterzeichnen, desto besser die Chancen.
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