Bullenfänger/Frontbügel die X-te

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Hi,

fahre nen Ram2500 aus 1998. Den gabs doch teils ab Werk schon mit Bullenfänger. Da ja nach deutschem Recht Bestandsschutz für schon bestehende Bügel galt wäre der Originale somit quasi legal? War der denn bei Modellen die bei Auslieferung schon mit Bügel kamen i.wie vermerkt? Und haben alle Ram 94-01 entsprechende Aufnahmen/Befestigungen...schätze mal ja?

Merschi

Rico
 
Es gibt bei sowas kein Bestandsschutz
:!:
 
Es gibt bei sowas kein Bestandsschutz
:!:

Dilli, du tust zwar immer so, kannst aber nicht alles wissen :lol:


Seit dem 25. Mai 2007 dürfen an Kraftfahrzeuge nur noch Frontbügel mit EG-Typgenehmigung laut der EU-Richtlinie
RREG 2005/66/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 vom 14.01.2009 angebaut werden.
Eine TÜV - Abnahme / Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist auf Grund der EG-Typgenehmigung nicht erforderlich.
Frontbügel mit anderen Gutachten (z.B. Teilegutachten, Mustergutachten) werden vom TÜV nicht mehr abgenommen.
Für bereits eingetragene Frontbügel besteht jedoch Bestandsschutz, diese können im Schadensfall durch den gleichen
Typ ersetzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...das ist ja die Frage, ist der denn wenn original eingetragen? der originale Auspuff hat schließlich auch keine E-Nummer, auch wenn der Vergleich hinkt ...
 
...das ist ja die Frage, ist der denn wenn original eingetragen? der originale Auspuff hat schließlich auch keine E-Nummer, auch wenn der Vergleich hinkt ...

Der hinkt aber mächtig. Nen Auspuff wird ja wohl dran sein. Beim Bullenfänger besteht ja rechtlicher Zweifel, wenn nicht eingetragen.
Und ob eingetragen, kannste ja in deiner Zulassung nach sehen :idea:
 
Richtig, zum X-ten Mal ist bereits alles gesagt, deswegen closed.

Wenn er bei dir bereits eingetragen war kann es Bestandschutz geben, neue werden nicht mehr eingetragen / abgenommen
 
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