Den Weg von Amtshandlung zu Amtsmissbrauch ist einer, den Polizisten gerne vermeiden. Wenn man also ohne Anhaltspunkt ein Fahrzeug stillegt ist das Risiko ziemlich groß. Welchen Anhaltspunkt gibt es denn bei einem zufällig ausgewählten Fahrzeug eine deaktivierte Zylinderabschaltung zu vermuten? Der Kollege darf nicht mal ins Auto. Fragen der Verhältnissmäßigkeit, der technischen Möglichkeiten einen Anhaltspunkt zu ermitteln...... Dünnes Eis!
Wenn man nicht mit Katzentreppe, Zubehörauspuff und Tönungsfolie rumfährt und damit eine Möglichkeit schafft legal einen Gutachter in das Auto rein zu bekommen, wird das schon sehr dünne Luft.
Polizisten nutzen auch gerne die Frage nach Warndreieck und Verbandskasten um in den Kofferraum zu sehen. Da bitte ich gerne schon mal um Privatsphäre, da wird sehr schnell zurückgetreten.
Wie gesagt, die können im Grunde alles anzweifeln, was denen so einfällt.
Ich habe es vor einigen Jahren hier schon einmal geschrieben. Mir ging es mal so mit dem E46 meiner jetzt Ex Freundin. Der Wagen hatte ein ordnungsgemäß eingetragenes und auch ein ordnungsgemäß eingestelltes Gewindefahrwerk verbaut.
Wir wurden mitten in der Nacht aufgehalten, die beiden Beamten meinten, der Wagen wäre zu tief. Ich habe gemeint, sie sollen doch den Zollstock rausholen und nachmessen. (Ich hatte kurz davor die Reifen gewechselt, und habe das Maß vom Radhaus zu Radmitte immer kontrolliert, eben, um auf der sicheren Seite zu sein.)
Als Antwort bekamen wir zu hören: „ da brauchen wir gar nicht nachmessen, wir sehen, dass der zu tief ist“
Ich wurde dann auch ein wenig lauter und bestimmender, ohne unter die Gürtellinie zu gehen, was aber genau 0 brachte. Der Dienststellenleiter war natürlich auch nicht zu erreichen, so blieb erst einmal nichts anderes übrig, als zuzusehen, wie die Karre zum TÜV geschleppt wurde.
Dort wurde alles kontrolliert, und der TÜV Ingenieur fragte sich, was das Auto denn eigentlich hier macht, weil die hätten es ja vor Ort prüfen können und auch müssen. Sprich: alles so legal.
Das ganze hin und her beschreibe ich jetzt mal nicht näher an der Stelle, auf jeden Fall gab es für uns danach weder eine Strafe, noch mussten wir irgendetwas beim TÜV bezahlen,... Wir bekamen sogar die von uns geforderte Aufwandsentschädigung inklusive Kosten für einen Leihwagen. Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit einem Rechtsanwalt auch direkt gestellt, was daraus kommt, weiß man ja leider nicht.
Ändert aber nichts daran, dass wir um nach Mitternacht die Mutter meiner Exfreundin aus dem Schlaf klingeln mussten, die uns abholen musste, und wir erst einmal Lauferei hatten. Die paar 100 €, was es dafür gab – drauf geschissen.