zusätzliche Reflektoren hinten nötig?

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Nordlicht

QuadCab
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06. Juni 2009
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Hannover
Moin,

per Zufall habe ich heute dieses Bild eines holländischen Autohändlers gesehen:



Darauf sieht man sehr gut, dass der Fotograf einen Blitz verwendet hat und die original Reflektoren in den Rücklichtern das Licht zurückwerfen. Jetzt frage ich mich, warum der Händler bei mir noch zusätzliche Reflektoren unter die Rückleuchten geklebt hat? Darf ich die abreißen, ohne Ärger zu bekommen? Die sehen nämlich häßlich aus. Verliere ich dann theoretisch meine Zulassung (wir sind ja schließlich in Deutschland...)?

Gruß vom Nordlicht
 

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Es wurde mir vor dem TÜV gesagt, ich bräuchte Zusatzreflektoren. Der Prüfer meinte aber dann es würden die originalen ausreichen. Ist scheinbar individuell, vom Prüfer abhängig.
 
Ich sag nur E-Prüfzeichen
:!:
:mrgreen:

zum TÜV mit, danach wieder ab!


BTW: Mei Hudson... von Dir möchte ich echt mal kontrolliert werden... wo ist denn so dein Jagdrevier? :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei meinen 2 Ami-Schlitten werden die in der Werkstatt, wo der Tüv stattfindet immer wieder zur Abnahme draufgeklebt. Die knibbel ich dann ab...und so wiederholt sich das Spielchen.......
 
Kleb doch so kleine Hochleistungsmagneten an die Reflektoren! Dann halten die Prima an der Stoßstange und gehen gut wieder ab! Bei ner Kontrolle papst du die einfach unauffällig wieder hinten dran!
 
Mir haben sie beim TÜV bei eigentlich allen Amis immer gesagt: "Die müssen Sie aber ´mal dranmachen"
Hab ich natürlich nie gemacht, und beanstandet hat es bis heute keiner.
 
Mahlzeit,

bei mir send die Denger ebenfalls eingetragen....Bei uns isch der Trachtenverein ganz wild auf die Dinger....wenn mer denn mal angehalten und kontrolliert wird.
Hab die nun einfach auf die Rückleuchten in die Ecke gebebbt...i kann damit leben
 
Hab welche auf so magnetfolie gepappt. Wenn jemand meckert, mach ich die hin :mrgreen:

Brauch ich jetzt im Februar fürn TÜV
:)
 
Ich werd daraus aber auch nicht ganz schlau. Die Argumentation des Tüv-Prüfers ist so: "Die Reflektoren in den Rücklichtern gelten nicht, da die Rücklichter keine E-Prüfnummer haben." Ja schön und gut...Deutscher Beamtennonsens halt, aber ist es dann nicht auch so, daß das ganze Rücklicht und auch die Scheinwerfer nicht zulässig wären, da keine E-Nummer???
Wo ist da der Sinn?

Gruß Sascha
 
Ich werd daraus aber auch nicht ganz schlau. Die Argumentation des Tüv-Prüfers ist so: "Die Reflektoren in den Rücklichtern gelten nicht, da die Rücklichter keine E-Prüfnummer haben." Ja schön und gut...Deutscher Beamtennonsens halt, aber ist es dann nicht auch so, daß das ganze Rücklicht und auch die Scheinwerfer nicht zulässig wären, da keine E-Nummer???
Wo ist da der Sinn?

Gruß Sascha


ergibt keinen sinn, ist halt so, für die scheinwerfen kriegst ausnahmegenehmigung, gilt aber nicht für die reflektoren - nonsens - deutsch halt
:evil:
 
Ausnahmegenemigungen gibts halt nur sofern die Veränderungen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
bei Rüchlicht, Scheinwerfer trifft dies ja wohl zu. Aber bei den angeklebten Reflektoren brauch man sich ja wohl nicht drüber streiten.
 
Sorry Jungs,

Ich habe mal nachts auf der Autobahn einen Verunglückten Pkw Fahrer gehabt mit totalem Lichtausfall.

Ich war auch schnell unterwegs, nur weil das Fahrzeug in flammen aufging konnte ich noch eine Notbremsung mit Ausweichmanöver einleiten.

Wobei ich beinahe noch den Fahrer auf der Motorhaube hatte.

Ich finde man sollte welche haben, wenn die Rückleuchten reflektieren, ist es ausreichend meiner Meinung nach.
 
Na die originalen Heckleuchten haben ja welche,
werden ja nur nicht in dem tollen Deutschland anerkannt.

Meine Originalen reflektieren richtig prima
 
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