Xenon-Scheinwerfer

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hudsonbay

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siehe Anlage

Ahndung bei ausländischen Fahrzeugen:
- keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und Erlöschen der Betriebserlaubnis (atyp. Fall): Fahrer TBNR 123112, 25.-€
- bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: Fahrer TBNR 123600: 80,-€, 3 Punkte
 

Anhänge

  • xenon.pdf
    35,3 KB
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
a) die von dir aufgeführten Beträge stimmen nicht mit denen, in dem Dokument überein.
b) ist das ein internes Papier und darf veröffentlicht werden?
 
Jetzt muss das nur verstärkt kontrolliert werden!
Ich wurde jetzt schon so oft von solchen falsch eingebauten Xenon-Brennern geblendet!
:evil:

Das ist echt ätzend und gefährlich!
 
a) die von dir aufgeführten Beträge stimmen nicht mit denen, in dem Dokument überein.
b) ist das ein internes Papier und darf veröffentlicht werden?

a) was meinst genau ?
b) das ist nicht geheim! ich kann euch ja zukünftig dumm sterben lassen, ich brauch die info nicht, ich kenn sie!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na du schreibst was von 25,-/80,-€ und im Papier ist von 50,-/90,-€ die Rede - von daher die berechtigte Frage, was nun stimmt - oder gibts da nen Tageskurs
:-D


Und zweites war eher zu deiner Sicherheit gedacht. Nett von dir uns daran teilhaben zu lassen, aber ich kenn ein paar, die bei so einer Veröffentlichung nicht nachgedacht hatten und hinterher zur Kasse gebeten wurden bzw. deren Personalakte um 2 DIN-A4 Seiten dicker geworden sind...
 
@hudson: erkenne ich das richtig, vor EZ 04/2000 und entsprechenden Scheinwerfern (DC/DR) ist kein weiterer Umbau (Reinigungsanlage etc.) nötig und der Betrieb ohne Auflagen/Eintragung zulässig? :shock:
 
Ich war gestern beim freundlichen TÜV Prüfer mich wegen den Scheinwerfern mal unverbindlich zu informieren, er meinte stärkere Birnen kein Problem
Angel eyes = NEIN
Xenon = NEIN

Genauso Auflastung meinte er geht nicht

Naja werde ich schauen was für stärkere Birnen es gibt.
 
Ich war gestern beim freundlichen TÜV Prüfer mich wegen den Scheinwerfern mal unverbindlich zu informieren, er meinte stärkere Birnen kein Problem
Angel eyes = NEIN
Xenon = NEIN

Genauso Auflastung meinte er geht nicht

Naja werde ich schauen was für stärkere Birnen es gibt.

Klar geht ne Auflastung!
 
Und wo genau muss man die Aufschrift "DC" am Scheinwerfergehäuse nachrüsten?
8)
 
Ergo dann fahren alle Xenon geilen nur noch Auto`s vor 04.2000 Zugelassen worden sind

und der Trachtenverein hat das Nachsehen und muss sie Rollen lassen ..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Ich hab noch irgendwo ein mehrseitiges Gutachten rumliegen eben für Xenon ohne Wischiwaschi eben für bis BJ 04/2000. Das ist jetzt wohl überflüssig, weil ich nem das PDF mit - das ist kürzer und leichter verständlich........
 
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