Xenon legal für 2009er RAM

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So nach einem Telefonat mit Hella, folgende Erkenntnis. Einbau LWR und SRA kein Problem. EInbau Linsen wird Problematisch ohne das Schweinwerfergehäuse zu "zerstören". Da die 90mm Module eigentlich für die Tuning scheinwerfer gedacht sind.

Schade hatte mich schon so auf Bi-Xeno gefreut
:(
 
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das ist ja klar, das das gehäuse umgefrickelt werdne muß. haben wir bei challengern auch schon gemacht, die von xenon auf H13 umgerüstet werden mußten. umgekehrt genau dasselbe.
 
Also das Gehäuse kann man öffnen, das habe ich mal auf einer amerikanischen Truck-Tuning Seite gesehen. Da hat einer den Reflektor teilweise schwarz lackiert. Sieht auch genial aus an einem schwarzen RAM.

Welche Teile von Hella sollten denn da eingebaut werden? Welcher TÜV soll einem das eintragen? Wie soll das gehen mit der SRA und der automatischen LWR? "Kein Problem" ist schnell daher gesagt. :?

Gruß vom Nordlicht
 
Also die Bedienungsanleitung von Hella für die LWR und SWR sind klarbeschrieben ist dann nur handwerkliches Geschick. TÜV?!. tja also die Module haben alle ein E-Prüfzeichen jetz geht es dann nur noch um einen Fachgerechten Einbau. Ich denke dann sollte der Tüv doch drin sein. ODER?!.
 
Achso die Module sind das Bi-Xenon Modul mit 90mm Linse die LWR mit STeuergerät usw. und SWR mit Steuergerät usw. alles mit E-Zeichen
 
Hm, das klingt sehr gut! Wenn alles ein e-Zeichen hat, dann brauchst Du die nicht mal eintragen zu lassen!
:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ehrlich???? ABer das ist doch alles "hinter" dem Scheinwerfer bzw. im Schweinwerfer. und der Einbau muss ja auch vernünftig sein. Denke mal schon das das einer abnehmen muss.
 
Also ich kenn das von Auspuffanlagen und Scheinwerfern so! Wenn e-Zeichen, dann kein TÜV! Und Auspuffanlagen müssen ja auch ordnungsgemäß verbaut sein!
Das heißt, wenn DU alle Bedingungen erfüllst (LWR,SWR) dann brauchst Du nicht zum TÜV! Falls was fehlt (z.B.SWR) und das der Rennleitung auffällt, dann schicken die Dich zum TÜV (Mängelkarte)!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja miggun aber ich muss ja den Scheinwerfer aufschneiden damit die Linse reinpasst. bei einer Auspuffanlage schraube ich Schrauben ab nehme den alt Schalli raus baue den neuen ein und nehme dann wieder die Schrauben und schraube ihn fest da kann man nich viel falsch machen. wenn allerdings der scheinwerfer falsch geschnitten wird dann is doch murks da reicht doch ein millimeter. Oder wat????
 
Das ist Richtig! Aber der Scheinwerfer hat ja auch keine Funktion mehr, außer das er den Xenon Brenner vor Witterung schützt!
Ich habe mal gesucht!
Quelle: https://www.meckisfaq.de/viewtopic.php?t=329

Infotext zu E-Prüfzeichen / E-Homologisierung
Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren zur Typengenehmigung von
Kraftfahrzeugteilen, das ist ein internationales Übereinkommen (ECE-HomologisierungsÜbereinkommen,
BGBI. 1971/177). Die E-Nummer sagt aus in welchem Land die Genehmigung erteilt
wurde. Die Zulassung gilt aber dennoch EU-weit.
Folgende Staaten gehören zur Economic Commision Europe (ECE):
Nr. Mitgliedstaat Nr. Mitgliedstaat Nr. Mitgliedstaat
1 Deutschland 10 Jugoslawien 20 Polen
2 Frankreich 11 Großbritanien 21 Portugal
3 Italien 12 Österreich 22 Russland
4 Niederlande 13 Luxemburg 23 Griechenland
5 Schweden 14 Schweiz 26 Slowenien
6 Belgien 16 Norwegen IRL Irland
7 Ungarn 17 Finnland
8 Tschechische Republik 18 Dänemark
9 Spanien 19 Rumänien

Scheinwerfer:

a)Ausführung

A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten

Referenzzahl:
Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten.
Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmässigen Fernlichts ( linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer montierter Scheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingeprägt.

b) Fahrtrichtung

Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
Doppelpfeil
(zeigt nach links und rechts): Links- oder
Rechtsverkehr
kein Pfeil: Rechtsverkehr


Heckleuchten-Ausführung:

A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1: Bremsleuchte
1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
2a: Hintere Blinkleuchte
5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )


Die häufigsten von insgesamt 37 Ländern, die Scheinwerfer und Heckleuchten nach ECE-Regelung zulassen:

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E11: Grossbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
 
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Guck mal hier!
https://www.dekra.de/de/c/document_...5a0-b304-4d8d-b4ca-8fffbf24d7d6&groupId=10100

Da steht nichts von Abnahme!
Du sollst das richtig montieren und nichts daran verändern! Und das tust DU ja auch nicht, da Du die ja nur in einen Scheinwerfer einbaust, den Brenner an sich und seinen Reflektor, die das e-Prüfzeichen tragen lässt Du aber unverändert!
So ist das von Hella ja vorgesehen und darauf wurde das e-Prüfzeichen erteilt, oder verstehe ich da etwas falsch!?!
 
Aber die Linse von dem Xenon-Brenner nutzt den Scheinwerferreflektor doch gar nicht! In dem Gehäuse ist doch schon alles integriert, sonst hätte das ja keine e-Zulassung bekommen! Dann wäre das nicht viel mehr, als die komischen HID-Xenon-Kit's, die man für kleines Geld kaufen kann! Du könntest den Reflektor schwarz lackieren und es hätte keine Auswirkung auf die Funktion!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also prinzipiell hast du schon recht. wenn die verbaute sache ein e-zeichen hat, ist das ok. und der brenner ist eine in sich komplette einheit

ABER:

-du mußt natürlich die (in diesem fall notwendigen) zusatzbedingungen erfüllen, also scheinwerferwaschanlage und LWR. insbesondere die LWR wird beim RAM wegen der zuladung fällig (bei echten sportwagen ist sie entbehrlich)

-und wenn du an einen ganz pingeligen gerätst, wird er dir aus der scheibe einen strick drehen. denn die sitzt nun einmal noch vor dem brenner, hat KEIN e-zeichen, und könnte die streuung beeinflussen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann bist Du doch im grünen Bereich und brauchst Dir keine Gedanken über eine Abnahme machen, sofern Du alles ordnungsgemäß verbaust (inkl.LWR,SWR)!
 
leute, ist doch wurscht ob klarglas oder nicht klarglas. es ist kein e-zeichen drauf, das zählt. egal ob das einen einfluss haben könnte oder nicht. schließlich sind wir in doofland!! :roll:
 
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