Winterräder und DOT

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Hallo zusammen,

da die Suche leider nichts verwertbares hergab, mal zwei Fragen in die Runde. Zufälligerweise bin ich auf jemanden gestoßen, der einen Satz Winterräder in einem annähernd neuen Zustand (Felgen & Reifen nur ca. 2.000km gelaufen) verkauft. Zudem wie ich meine zu einem akzeptablen Preis. Reifen Bridgestone Blizzak, welche im Test als empfehlenswert bewertet wurden.

Nun zu den Fragen:

1. Die auf den Stahlfelgen befindlichen Reifen haben die Dimension 245/70R17. Derzeit fahre ich 305/40 22. Würden die 245er gefahren werden können, ohne Tachoangleichung?! Ich meine nein, der Verkäufer meint ja. Lt. einem Reifenrechner sollte die Abweichung (über 2%) eine Tachoangleichung erforderlich machen. Ich habe aber keine Lust, immer bei Wechsel der Räder den Tacho angleichen zu lassen und Geld kostet's ja nun auch :?

2. Angabe der DOT sagt mir nichts. Ich Kenne die DOT nur aus einer Zahlenkombi, welche das Produktionsjahr und die -woche wiedergibt. Auf den Wintereifen ist die DOT EHAW angegeben. Google konnte mir da auch nicht helfen :roll:

Ich hoffe nun auf eure kurzfristige Hilfe. Schon mal vielen Dank im Voraus.

Gruß

Dirk
 
EH = BRIDGESTONE KURUME PLANT KURUME FUKUOKA 830 JAPAN
Quelle: https://www.harriger.com/tires.htm

Vermutlich hast du nur den Herstellerwerk-Code und nicht den Produktionzeitpunkt-Code (DOT), der immer aus vier Ziffern besteht.
Oder mit einem Dreieck noch als Ausnahme.


Differenz zum Original-Rad: -3,51 % bzw. rd. 4% Tachowert erhöht. Das ist ohne Handlungsbedarf erlaubt.

Sonst hier selbst spielen:
https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/
 
EH = BRIDGESTONE KURUME PLANT KURUME FUKUOKA 830 JAPAN
Quelle: https://www.harriger.com/tires.htm

Vermutlich hast du nur den Herstellerwerk-Code und nicht den Produktionzeitpunkt-Code (DOT), der immer aus vier Ziffern besteht.
Oder mit einem Dreieck noch als Ausnahme.


Differenz zum Original-Rad: -3,51 % bzw. rd. 4% Tachowert erhöht. Das ist ohne Handlungsbedarf erlaubt.

Sonst hier selbst spielen:
https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/


Hallo Firstram,

vielen Dank für die Infos. Mit der DOT hast du sicher Recht, war mir soweit ja auch nur als vierstellige Zahl bekannt. Ansonsten wird's der Satz jetzt werden. Dann kann der Winter kommen . . . aber hoffentlich zu schnell
;)


Viele Grüße

Dirk
 
Differenz zum Original-Rad: -3,51 % bzw. rd. 4% Tachowert erhöht. Das ist ohne Handlungsbedarf erlaubt.


Da es unser User FIRSTRAM es ja immer recht genau nimmt, kann ich das hier jetzt auch mal nicht so stehen lassen.... :mrgreen: SO ist es nämlich nicht korrekt.

§57 Stvzo beschäftigt sich mit dem Tacho:

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Den Anhang muss man allerdings erst sehr mühsam suchen (EWG-Rili 75/443/EWG). Dort fndet man dann:

4.3 Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgenden Prüfverfahren zu kontrollieren:
4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40km/h, 80km/h sowie 120km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150km/h beträgt. Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als +- 1,0%.
4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:

0<=v1-v2<=v2/10+4km/h.

Daraus wird also ersichtlich welche maximale Abweichung ein Tacho haben darf:

0<=v1-v2<=v2/10+4km/h

Jedoch weiß man im Vornherein nicht in welchem Bereich ein Fahrzeug mit Originalbereifung liegt. Auch ein TÜV Prüfer weiß es nicht, so das er einen Reifen der größer oder kleiner ist als der Serienumfang grundsätzlich erst mal nicht eintragen braucht ohne einen Nachweis zu haben das der Tacho noch dieser Vorschrift entspricht. Es gibt also keine feste Aussage "dein Reifen darf 3% abweichen" Sondern nur eine maximale und minimale Tachotoleranz die keiner im vor raus bestimmen kann.

Einzig feste Größe ist das der Wegsteckenzähler (!) max. 4% abweichen darf.

Wobei das für manche US-Car Händler auch wiederum nicht gilt, da gibt es manchmal schon Abweichungen um 40.000% . Aber das ist eine andere Geschichte.

Alles klar?

:mrgreen:
 
äähm, wenn die Reifengröße nicht eingetragen ist, darfste die sowieso nicht fahren, egal ob Du Deinen Tacho angleichen läßt oder nicht...
 
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