Wieviel Beleuchtung??

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lutzkerstin

Mannschaftskabine
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260
Ort
Weißenfels
hier mal eine Frage an die Experten:
:shock:
wieviel Beleuchtung darf ich an den RAM überhaupt zusätzlich anbauen? Soll heisen, wieviel Zusatzscheinwerfer gleicher Bauart dürfen max. an unseren Dicken? Wenn ich auf der Autobahn immer die Lkw`s mit ihren "Lichterbäumen" sehe, frag ich mich schon mal ob ich z.B. auch 4 Fernscheinwerfer und 2 Nebelscheinwerfer anbauen dürfte. :oops:
 
Wenn du mal nach der StVZO googlest und dort unter Beleuchtung nachschaust, dann bekommst du genau aufgezeigt wieviele Lampen jeweils vorn, hinten und zu Seite verbaut werden dürfen von Gesetzgeberseite aus.

Ansonsten ist es wie immer: Papier und reale Welt unterscheiden sich ein wenig
;)
 
irgendwo hier im Forum gabs nen PDF von Hella(?), ich glaub der Chris / Hudson hatte das mal eingestellt, da war alles drinn, selbst mit Bemaßung & Co
Finds gerade nur mal wieder nicht...
 
Hier isses
;)



Lutz, du darfst 2 zusätzliche Fernscheinwerfer montieren. Wenn du mehr verbaust, müssen diese durch einen Schalter vom normalen Fernlicht abgetrennt sein - diese sind dann offiziell Arbeitsscheinwerfer (keine Vorschrift zu Anzahl und Anbringung, dürfen nur nicht fest ans Fernlicht angeschlossen sein). Im Straßenverkehr also die 2 normalen + 2 zusätzlichen, wenn du "arbeitest" Schalter umlegen und all die anderen gehen mit dem Fernlicht an :mrgreen:

Nebelscheinwerfer: das bleibts bei 2 (original oder nachgerüstet)
:!:
 

Anhänge

  • Gesetzliche_Vorschriften_zu_Beleuchtung_an_Fahrzeugen (HELLA).pdf
    1,1 MB
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke Euch für die Infos, habe bei meinem TÜV-Menschen hierzu auch noch eine Abfrage zu laufen.Ich hatte mir das evtl. so gedacht:
 
:mrgreen: genau die Idee kam mir auch, als ich deine Westin sah :arrow: da passen noch 2 weitere hin :mrgreen:

Dann must du es so machen wie gesagt - Schalter zwischen
:!:

1) Schalter aus: originales Fernlicht // Schalter an: originales + 4 zusätzliche
oder
2) jetziger Zustand (2 originale/2 zusätzliche) // Schalter für die 2 neuen verbauen // Schalter an: alle 6
:arrow: EDIT: 3) kein Schalter // originale außer Betrieb nehmen // 4 zusätzliche = normales Fernlicht

Wenn dein Tüver flexibel ist, dann machst es ohne Schalter und alle 6 zusammen...

Gibt ja auch die Möglichkeit (wenns für die Scheinwerfer welche gibt), Abdeckkappen zu besorgen. Die haste dabei, wenn jemand meckert, dann klippste die auf die 2 neuen drauf und hast nur 4 gesamt.

:arrow: Welche Scheinwerfer sind das denn überhaupt ??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:mrgreen: genau die Idee kam mir auch, als ich deine Westin sah :arrow: da passen noch 2 weitere hin :mrgreen:

Dann must du es so machen wie gesagt - Schalter zwischen
:!:

1) Schalter aus: originales Fernlicht // Schalter an: originales + 4 zusätzliche
oder
2) jetziger Zustand (2 originale/2 zusätzliche) // Schalter für die 2 neuen verbauen // Schalter an: alle 6

Wenn dein Tüver flexibel ist, dann machst es ohne Schalter und alle 6 zusammen...

Gibt ja auch die Möglichkeit (wenns für die Scheinwerfer welche gibt), Abdeckkappen zu besorgen. Die haste dabei, wenn jemand meckert, dann klippste die auf die 2 neuen drauf und hast nur 4 gesamt.

:arrow: Welche Scheinwerfer sind das denn überhaupt ??

sind von hier:
https://www.ebay.de/itm/2x-V2A-rost...674362011?pt=DE_Autoteile&hash=item2c6513de9b

mal sehen wie ichs machen werde, wenn ich mit mein TÜV-ler gesprochen habe.
 
Das rein rechtliche Problem ist,wie er es auch dreht und wendet,wenn er mit den 4 (angeschalteten) Fernscheinwerfern angehalten wird,gibt´s Ärger.Da helfen ihm in dem Moment auch keine Abdeckkappen irgendwo im "Kofferraum" oder irgendwelche Schalter für die "Arbeitsscheinwerfer"(die dürfen ja nicht im "öffentlichen Straßenverkehr" benutzt werden,sondern nur als "Ausleuchtung" der "Bau-/Arbeitsstelle",und die Straße vor einem bei´ner gepflegten 100 ist keine Arbeitsstelle
;)
).
Wie hoch die Chance allerdings ist,das dich ein Gesetzestreuer deswegen anhält ist ´ne andere Sache.
 
Ja, das ist klar, du kannst angehalten werden deswegen...

Aber das würd ich nicht berücksichtigen - so ziemlich alle Trucker haben die volle Beleuchtung an, mich hat auch noch nie jemand angehalten, die Bauern fahrn auch oft mit ihren Arbeitsscheinwerfern auffer Straße und ich hab noch nie gehört, dass deswegen jemand angehalten wurde... Aber muss jeder für sich selber entscheiden, ob er dieses "Risiko :mrgreen: " eingeht
;)


Auf jeden Fall darfst du beliebig viele montieren, wenn sie richtig verdrahtet sind - ob du sie einsetzt im Verkehr bleibt jedem selber überlassen...

:idea: Außerdem besteht ja auch die Möglichkeit, dass Lutz die 2 originalen außer Betrieb genommen hat und "nur" die 4 zusätzlichen nutzt - kann man u.U. nicht direkt erkennen ob die originalen Funzeln auch auf Fernlicht sind (bei mir eher isses so), es sei denn du hast andere Birnen drin :roll:

Mich würde aber mal die Strafe interessieren bei fahren mit Arbeitsscheinwerfern im Straßenverkehr.
:arrow: wenn du mal deswegen belang wirst, Lutz, dann sag mal Bescheid :shock: :lol: :mrgreen:

Lutz: Ich würd sie an deiner Stelle montieren, sieht gut aus
:-D
 
ja,ja so kenn ich Euch; ich soll erst mal löhnen und Ihr freut Euch dann :mrgreen: :mrgreen:

Ne,ne, ich warte erstmal was mir mein TÜVer sagt und dann bohre ich die zwei Löcher in den Bügel.Denn wenn ich sie wieder abbauen muß, sieht dann auch Sch... aus.
 
Das Thema Scheinwerfer muß ich auch demnächst mal angehen. 2nd Gen und serienmäßiges Licht ist ja ein Witz. Auf alle Fälle kommen wieder meine Hella Micro Xenon Fernscheinwerfer dran und evtl noch die 4x 100W Roo Lites die ich noch rumliegen hab. Dafür muß aber noch eine Baja Lightbar ran, entweder als Stoßstange oder aber vorne ans Dach
8)
 
Lichter kannst Du soviele draufmachen bis es die Lichtmaschine zusammenzieht, sie müssen nur seperat geschaltet werden können.
im Strassenverkehr natürlich nicht anzuwenden, zumindest bei Euch ned :mrgreen:
 
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