oder - hatte ich nicht genügend andere Dinge zu tun?
Die Geschäfte der Firma "Coolcars" in Vörde laufen offensichtlich schlecht... So hat der (nach steiler Karriere vom Fernseherverkäufer zum Geschlechtsführer der vorgenannten Firma avancierte) Herr Michael Fricke, mal wieder in den Fettnapf gegriffen, und meint mich nun sogar abmahnen zu müssen (nachdem er mich schon mit kackfrechen Lügen aus dem Dr-Peinlich Forum gedrängt hat um meinen Importservice zu kopieren)
Das erste Schreiben dieser Art ist sofort in die Tonne gegangen, weil der Herr Abmahnanwalt trotz eindeutigen Adresse im Impressum meinte, es wirr zu einer anderen, völlig unbeteiligten Firma, nach Gummersbach schicken zu müssen. Damit noch nicht genug, er bemängelte dann auch noch, das "keine Ladungsfähige Adresse vorhanden wäre". Naja, sie stand da zwar 3 Mal gleich auf jeder der Webseiten, aber versuchen kann man es ja mal, gell?
Ich dachte damit wäre es nun durch, aber jetzt hat er doch nochmal nachgelegt. Nicht weniger unbegründet, aber dafür um so peinlicher... (Rechtschreibfehler)
Die Geschäfte der Firma "Coolcars" in Vörde laufen offensichtlich schlecht... So hat der (nach steiler Karriere vom Fernseherverkäufer zum Geschlechtsführer der vorgenannten Firma avancierte) Herr Michael Fricke, mal wieder in den Fettnapf gegriffen, und meint mich nun sogar abmahnen zu müssen (nachdem er mich schon mit kackfrechen Lügen aus dem Dr-Peinlich Forum gedrängt hat um meinen Importservice zu kopieren)
Das erste Schreiben dieser Art ist sofort in die Tonne gegangen, weil der Herr Abmahnanwalt trotz eindeutigen Adresse im Impressum meinte, es wirr zu einer anderen, völlig unbeteiligten Firma, nach Gummersbach schicken zu müssen. Damit noch nicht genug, er bemängelte dann auch noch, das "keine Ladungsfähige Adresse vorhanden wäre". Naja, sie stand da zwar 3 Mal gleich auf jeder der Webseiten, aber versuchen kann man es ja mal, gell?
Ich dachte damit wäre es nun durch, aber jetzt hat er doch nochmal nachgelegt. Nicht weniger unbegründet, aber dafür um so peinlicher... (Rechtschreibfehler)
Björn Wase
Wagrierweg 10a
22455 Hamburg 13.06.2011
V00084/11
Ihr o.g. Schreiben weise ich als unbegründet zurück.
Zu 1.) , 2.) :
Eine fehlende Ust-Identnummer wird als Bagatelle angesehen und ist somit allein nicht abmahnfähig. Siehe dazu zB:
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 31.08.2010 (Aktenzeichen 103 O 341/10) die Klage als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts damit, dass die Nichtangabe der Umsatzsteueridentitätsnummer zwar ein Verstoß gegen das TMG darstelle, jedoch es sich dabei um eine Bagatellverstoß handele, der nicht abgemahnt werden könne. Dabei führte das Gericht aus, dass nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb solche geschäftlichen Handlungen unzulässig seien, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmer spürbar zu beeinträchtigen. Bei der Nichtangabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer seien aber die Interessen der Verbraucher nicht spürbar beeinträchtigt. Hierfür spiele auch der Sinn und Zweck der Angaben eine Rolle. Für die Geltendmachung von vermeintlich bestehenden Rechten brauche der Verbraucher weder die Angabe der Handelsregisternummer noch die Angabe des Handelsregisters und auch nicht die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Da insoweit die Abmahnung nicht berechtigt gewesen sei, seien von der Beklagten auch keine Abmahnkosten zu erstatten.
Außerdem ist die benannte Ust. Identnummer schon längst schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern zur Löschung angemeldet worden, da sie nicht mehr benötigt wird. Sie wird also von den anderen Webseiten auch entfernt.
Zu 3a) :
Bei den Preisangaben handelt es sich um Beispielpreise für Frachtkosten. Es wird weder impliziert das dies Endpreise sind, noch sind Dienstleistungen oder Waren zu diesen Preisen irgendwo direkt bestellbar. Die Webseite ist kein (Web)Shop.
Eine Übersicht über die zu erwartenden Gesamtkosten für die angebotene Dienstleistung ergibt sich erst später durch weitere Mails, u.a. Aber auch dann erfolgt kein verbindliches Angebot da dies da dies durch diverse weitere dynamische Komponenten (zB Wechselkurse, Zoll / Einfuhrumsatzsteuer, die wechselnd durch die jeweiligen Zoll- und Umrechnungskurse vorgegeben wird, etc.) dann noch immer nicht verbindlich sein kann, sondern erst zum Zeitpunkt des tatsächlich abgewickelten Importvorgangs.
Zu 3b):
Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten mein Angebot zu verstehen, wäre Ihnen aufgefallen, das eine Beauftragung für meine Dienstleistung nicht durch die Beispiele auf meiner Webseite erfolgt. Meine Dienstleistung richtet sich an Kunden die Ihre Ware selber einkaufen und durch mich lediglich transportieren lassen. Eine Beauftragung entsteht hier also verbindlich durch den Kunden selbst, und auch erst dann wenn er schon längst selber tätig geworden ist. Ein Widerrufsrecht wäre hier absurd.
Zudem finden die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 312b Abs. 3 BGB ohnehin keine Anwendung auf Verträge
• über die für einen Zeitpunkt bestimmte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen (…) Beförderung (…) geschlossen wurden
Und es gilt hier durch die Art meiner Dienstleistung:
Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausserdem bei Fernabsatzverträgen
• zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren (…)
Selbstverständlich werde ich deswegen keinerlei Unterlassungserklärung abgeben
Und noch etwas: Wenn Sie schon versuchen für Bagatellen und /oder unbegründet abzumahnen, sollten sie zu mindestens selbst erst einmal die nötige Sorgfalt walten lassen. In Ihrer „Unterlassungserklärung“ ist wieder die Anschrift falsch, zudem sind Sie nicht einmal in der Lage die angemahnten URLs richtig zu schreiben. 3 von 4 URLs sind falsch.
Aber diese Sache ist schon peinlich genug (was bei Ihrem Mandanten aber auch nicht überrascht), warum soll der beauftragte „Rechtsanwalt“ sich da unterscheiden, gell?
Wahrscheinlich haben sie ja aber auch deswegen keine Kostennote beigelegt, da Ihnen klar ist, das diese eh überflüssig ist….
Oliver Marquardt