Hallo
hatte das Problem mit meinem Dodge RAM SRT 10 Einzelkabine,dieser hatte den org.USA Anhängerbock,im Fzg.Schein stand,Hersteller...nur zu Rangier-/Bergezwecke....,keine zulässige Anhängerlast...
Habe dann bei der Dekra angerufen,im Westen darf der TÜV bestimmte Technischen Umschreibungen durchführen im Osten Dekra,habe dann erklärt und der Dekra Ing.meinte ohne im Schein keine Anhängelast,keine Chance.
Also rief ich beim TÜV in München an,meinte TÜV Ing.auch ohne bestimmte Kg Angabe,voher soll TÜV wissen....nur mit Fahrversuchen etc......,obwohl der AHL Bock/Adapterplatte von Westfalia e Nummer hat.
Also suchte im Netz nach Ram mit AHK,Einzelkabine,hab einen gefunden,bekamm Fzg.Schein in Kopie,legte dies dem Münchner TÜV Ing.vor und keine 1/2 Stunde später,§ 21 StVO...AHK Eintragung mit 2200 Kg.
Beim Ram SRT 10 Quad Cab gibt es wohl eine zulässige Anhängerlast von Werk ab ??
Dem netten helfenden RAM SRT 10 Besitzer werde ich mich erkenntlich zeigen,denn ohne seine problemlose Hilfe,ein schweres Unterfangen Tüv hin und her.
Gruß aus München