Vollabnahme nach Paragraf 21 in Schleswig-Holstein

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Lübeck
Hey Leute,
vielleicht hat eine eine Idee oder selber schon Erfahrung damit gemacht.

Ich hab ein Challenger gekauft ,der schon in Polen angemeldet war, er ist schon komplett umgerüstet (Nebelschlussleuchte,gelber Blinker).
Ich denke ich werde hier eine Vollabnahme nach Paragraf 21 machen müssen ,damit das Auto zugelassen werden kann, also denke ich mal.
Hat einer vielleicht im Raum Schleswig-Holstein schon sowas gemacht wo der Prüfer sich nicht gleich anstellt wenn er ein US-Car sieht?
Hier in Lübeck hatte ich schon Prüfer gehabt wo die damals mein Mustang gesehen hatten, die Hände über den Kopf zusammen geschlagen haben oder den so auseinander genommen haben das ich fast alles ändern musste obwohl es nicht nötig war.

Lieben Gruß
Rob
 
So ein kleines Update:

war heute beim TÜV und folgende Sachen wurden bemängelt:

1. Spurstangenkopf ausgeschlagen-> das ist nicht so schlimm, wollte den nehmen KLICK
2. vordere Blinker Sichtweite nicht ausreichend-> Seitenmarkierungsleuchten als Blinker umfunktionieren-> auch nicht schlimm, da ja nur paar Kabel verlegen und bisschen was umbauen
3. Xenon ->Reinigungsanlage fehlt-> bisschen schlimmer: entweder auf LED umbauen oder Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten: hab ihr Tipps für mich? wie habt ihr das Problem gelöst?
4. der Auspuff ist zu laut ,obwohl Serie/Original: ganz schlimm-> laut Datenblatt sind 94dB eingetragen aber er ist ca.100db laut...wie gesagt ist alles Original, nichts verändert, habt ihr da ein Tipp für mich was ich machen kann?

Lieben Gruß
 
Moin Moin
Tipp: geh zu Autoservice Schubert in Bad Schwartau. Hat Ahnung mit TÜV.
Grüße von der Ostsee
 
Wie kann den eine Sichtweite vom Blinker nicht ausreichend sein? Wie weit ist der Prüfer denn vom Auto weg gegangen? Hat er dich anrufen müssen zum Blinker anmachen?;-)

In den Auspuff kannste nen Silencer einbauen. Der kann dann bei bedarf danach wieder raus.

Mein Bester Tip!!! Prüfstelle wechseln und noch mal probieren ;-)
 
So ein kleines Update:

war heute beim TÜV und folgende Sachen wurden bemängelt:

1. Spurstangenkopf ausgeschlagen-> das ist nicht so schlimm, wollte den nehmen KLICK
2. vordere Blinker Sichtweite nicht ausreichend-> Seitenmarkierungsleuchten als Blinker umfunktionieren-> auch nicht schlimm, da ja nur paar Kabel verlegen und bisschen was umbauen
3. Xenon ->Reinigungsanlage fehlt-> bisschen schlimmer: entweder auf LED umbauen oder Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten: hab ihr Tipps für mich? wie habt ihr das Problem gelöst?
4. der Auspuff ist zu laut ,obwohl Serie/Original: ganz schlimm-> laut Datenblatt sind 94dB eingetragen aber er ist ca.100db laut...wie gesagt ist alles Original, nichts verändert, habt ihr da ein Tipp für mich was ich machen kann?

Lieben Gruß
Ich weiß zwr, dass dein Post ein bisschen älter ist aber ich schreib mal trotzdem.
Das mit dem Xenon ist meiner Meinung nach kompletter Müll, meiner hat auch keine Reinigungsanlage und wurde vor nicht mal zwei Monaten den TÜV zur Vollabnahme vorgeführt und diese ohne Mängel bestanden...
ich würde zu einem anderen TÜV'ler gehen ;)
 
Ich glaube, ob Du eine Scheinwerferreinigungsanlage brauchst oder nicht, ist abhängig vom verbauten XENON und der Lichtstärke.
Ich meine auch im Forum etwas darüber gelesen zu haben.
Schaue einmal hier:
https://www.dodge-forum.eu/threads/dodge-durango-ab-2018-kaufen.68970/page-8#post-1666774Ein etwas längeren Thread, aber so um #148 wird es interessant oder nutze die Suchfunktion.

Gruß aus MG

Klaus
Genau, es hängt von der Lichtstärke ab, bin damals mit meinem 300c sogar mal nicht durch den TÜV gekommen, weil die Reinigungsanlage für die Scheinwerfer defekt war. Ist halt bei Xenon ab einer bestimmten Wattzahl Pflicht.
 

Welche Autos brauchen eine SRA?​

Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2000 zugelassen sind und die ein Abblendlicht mit einer Leuchtstärke von mehr als 2.000 Lumen aufweisen, müssen über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Viele Autohersteller konzipieren ihre LED- oder Xenon-Lichter so, dass sie den Grenzwert nicht überschreiten. Deshalb sind sie auch nicht verpflichtet, bei ihren Fahrzeugen eine SRA zu liefern.
 
Ich weiß zwr, dass dein Post ein bisschen älter ist aber ich schreib mal trotzdem.
Das mit dem Xenon ist meiner Meinung nach kompletter Müll, meiner hat auch keine Reinigungsanlage und wurde vor nicht mal zwei Monaten den TÜV zur Vollabnahme vorgeführt und diese ohne Mängel bestanden...
ich würde zu einem anderen TÜV'ler gehen ;)
Ich würde sagen da hast du einfach Glück gehabt mit deinem Prüfer.
 
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