Na hoffentlich hast du dann Ruhe mit dem Wagen.
Was ist eigentlich aus der Sache mit der Gewährleistung geworden, zu der der Händler ja eigentlich verpflichtet ist?
Der Anspruch besteht nur gegenüber dem Verkäufer.
Vorher müssen Fristen eingehalten und Nacherfüllung verlangt werden.
Freie Werkstattwahl und der Verkäufer bezahlt die Rechnungen, funktioniert nicht.
Von mir auch viel Glück mit dem Fahrzeug.
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