Das ist komplett Humbug. Es gibt keine "EU-Zulassung". Es gelten immer die Regeln des Landes in dem zugelassen werden soll, egal woher das Ding kommt, und woher er zugelassen war. Einfacher ist es lediglich bei EU-Fahrzeugen, da es für diese ja die entsprechenden COC Papiere gibt. Aber wenn die verbastelt sind, nützen die natürlich auch nix.
Oli, wie der in Belgien an Tüff kommt muss er schon selber wissen. Du gibst nur die Papiere mit wie bei jedem anderen Verkauf auch. Lediglich Zollpapiere entfallen, da das Auto in der EU bereits zugelassen war
Oliver,
lese bitte hier ob ich Humbug geschreiben hab oder nicht. Quelle Landes Hauptstadt Kiel, Zulassungsabteilung.
Bitte notieren die letzter satz; Falls
NACH die Kauf eine anderung stattgefunden hast, alles was schon an die Fahrzeug früher ist nicht zum prüfen.
Kfz: Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land
Die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land erfolgt analog zur Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz.
Beachten Sie bitte nachfolgende spezielle Ergänzungen.
Welche Unterlagen brauche ich? •Zulassungsbescheinigung Teil I und soweit vorhanden Teil II oder gegebenenfalls andere ausländische Fahrzeugpapiere (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung)
•elektronische Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV)
•Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung)
•Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, wenn eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
•Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
•Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden; die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen)
•Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV-Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Süd) zu prüfen.
Übringens, ich weiß nicht mehr wieviel TÜV Gutachten ich hab über die Jahren gemacht, inklusiv eine Mustergutachten für eine KOMPLETT Fahrzeug, plus Turbo einbausatz für die Mazda MX 5, alles mit Gutachten aber nicht nur einzelabnahme aber richtiger mit KBA anerkennung.
Ich hab mehrer Fahrzeug umgebaut wo ich eine Fahrzeugschein und drei Beiblatt gehabt mit alle die anderung drin plus ca. 46 Jahre in die automotiv industrie in technical bereich so Ich glaube ich bin qualifiziert um eine Aussage zu machen.