Verkauf SRT10 nach Belgien

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Hi Leute,

wie manche wissen, möchte ich ja meinen SRT10 verkaufen. Jetzt hätte ich einen Käufer, aber aus Belgien. Der weiss jetzt nicht wie und was er machen muss um in Belgien TÜV zu bekommen, da die sehr streng sein sollen. Kennt sich vielleicht jemand aus oder kennt einen Belgier auch aus einem anderen Forum ? Muss ja nicht zwingend ein SRT10 sein, sondern jeder andere RAM Fahrer, der belgische
Kennzeichen hat. Ich sollte wissen welchen Wisch manbraucht und wo bekommt. Meine RAM hatte bereits eine Holländische Zulassung und hat jetzt eine deutsche LKW. Danke für eure Mühe.

Gruß

Oli
 
Im VTCoA.com hab ich mal mit nem Belgier gepostet. Das Thema war der extreme lowering kit. Der war im zu tief.
:-D

Den Namen weiß ich nimmer, aber den könntest Du ja selber finden. Der Kerl hat sicherlich Ahnung.
 
Im VTCoA.com hab ich mal mit nem Belgier gepostet. Das Thema war der extreme lowering kit. Der war im zu tief.
:-D

Den Namen weiß ich nimmer, aber den könntest Du ja selber finden. Der Kerl hat sicherlich Ahnung.

...danke ! Meiner ist ja nicht tiefer zumindest nur dezent :lol:
 
Wenn das fahrzeug eine Zulassung hat in einer die EU länder die kann nicht abgelehnt in eine andere Land.

Der zustandiger TÜV kann nur die entsprechenden normal TÜV prüfung machen wegen verkehrssicherheit, bremse, licht, usw. funzt aber ablehnen wegen eine eingebaut teile das ist schon drauf und eingeträgen kann er nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn das fahrzeug eine Zulassung hat in einer die EU länder die kann nicht abgelehnt in eine andere Land.

Der zustandiger TÜV kann nur die entsprechenden normal TÜV prüfung machen wegen verkehrssicherheit, bremse, licht, usw. funzt aber ablehnen wegen eine eingebaut teile das ist schon drauf und eingeträgen kann er nicht.


Das ist komplett Humbug. Es gibt keine "EU-Zulassung". Es gelten immer die Regeln des Landes in dem zugelassen werden soll, egal woher das Ding kommt, und woher er zugelassen war. Einfacher ist es lediglich bei EU-Fahrzeugen, da es für diese ja die entsprechenden COC Papiere gibt. Aber wenn die verbastelt sind, nützen die natürlich auch nix.

Oli, wie der in Belgien an Tüff kommt muss er schon selber wissen. Du gibst nur die Papiere mit wie bei jedem anderen Verkauf auch. Lediglich Zollpapiere entfallen, da das Auto in der EU bereits zugelassen war
 
haha in belgien streng ? wennst am gti treffen die edelsten und wildesten , tiefsten und stärksten autos siehst dann haben sie mit großer warscheinlichkeit a belgisches tafer oben .. also kann ich mir ned vorstellen dass ein leicht tiefere srt10 a problem darstellen soll ....
 
haha in belgien streng ? wennst am gti treffen die edelsten und wildesten , tiefsten und stärksten autos siehst dann haben sie mit großer warscheinlichkeit a belgisches tafer oben .. also kann ich mir ned vorstellen dass ein leicht tiefere srt10 a problem darstellen soll ....

Der TÜV (APK) ist in Belgien genauso streng wie in Holland . lach.
Dort darf die APK übrigens jeder Werkstattbesitzer machen. Was die Sache nicht gerade erschwert. lach

Ach wie ich meinem alten gelben Nummernschild nachtrauer.
 

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...das habe ich mir schon gedacht. Mein Interessent wurde von "Experten" Angst gemacht, dass er keine Zulassung bekommt. Naja wie so oft :roll:

Danke

Oli
 
...das habe ich mir schon gedacht. Mein Interessent wurde von "Experten" Angst gemacht, dass er keine Zulassung bekommt. Naja wie so oft :roll:

Danke

Oli


Zulassung in Belgien bekommt er, er muss halt das ganze durchmachen was hier in D durchmachen müsst..
 
Zulassung in Belgien bekommt er, er muss halt das ganze durchmachen was hier in D durchmachen müsst..

Das meinst du jetzt nicht ernst, oder?
Was soll er da durchmachen?
Er fährt auf die Post seine Versicherung zahlen und fährt in eine freie Werkstatt eine APK machen, APK kostet 25euro, es gibt nichtmal eine AU in Belgien oder in Holland.
APK macht jeder Werkstattmeister, damit ist die geschichte durch und er fährt sein Nummernschild holen.
Zeit: keine 60 Minuten
kosten: mit Schildern 70euro

Ende

Ich hab 3 Jahre in Holland gewohnt/gearbeitet.
 
Das ist komplett Humbug. Es gibt keine "EU-Zulassung". Es gelten immer die Regeln des Landes in dem zugelassen werden soll, egal woher das Ding kommt, und woher er zugelassen war. Einfacher ist es lediglich bei EU-Fahrzeugen, da es für diese ja die entsprechenden COC Papiere gibt. Aber wenn die verbastelt sind, nützen die natürlich auch nix.

Oli, wie der in Belgien an Tüff kommt muss er schon selber wissen. Du gibst nur die Papiere mit wie bei jedem anderen Verkauf auch. Lediglich Zollpapiere entfallen, da das Auto in der EU bereits zugelassen war

Oliver,

lese bitte hier ob ich Humbug geschreiben hab oder nicht. Quelle Landes Hauptstadt Kiel, Zulassungsabteilung.

Bitte notieren die letzter satz; Falls NACH die Kauf eine anderung stattgefunden hast, alles was schon an die Fahrzeug früher ist nicht zum prüfen.

Kfz: Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land

Die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land erfolgt analog zur Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz.

Beachten Sie bitte nachfolgende spezielle Ergänzungen.
Welche Unterlagen brauche ich? •Zulassungsbescheinigung Teil I und soweit vorhanden Teil II oder gegebenenfalls andere ausländische Fahrzeugpapiere (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung)

•elektronische Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV)

•Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung)

•Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, wenn eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen

•Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)

•Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden; die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen)

•Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV-Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Süd) zu prüfen.


Übringens, ich weiß nicht mehr wieviel TÜV Gutachten ich hab über die Jahren gemacht, inklusiv eine Mustergutachten für eine KOMPLETT Fahrzeug, plus Turbo einbausatz für die Mazda MX 5, alles mit Gutachten aber nicht nur einzelabnahme aber richtiger mit KBA anerkennung.

Ich hab mehrer Fahrzeug umgebaut wo ich eine Fahrzeugschein und drei Beiblatt gehabt mit alle die anderung drin plus ca. 46 Jahre in die automotiv industrie in technical bereich so Ich glaube ich bin qualifiziert um eine Aussage zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lass mal gut sein. Vielleicht ist das ja auch nur ein Sprach/Verständnisproblem. Klar ist jedenfalls, wenn in Usbekistan zB rote Blinker eingetragen wurden kannst Du damit in D trotzdem nicht fahren.
 
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