Verhaltenes Verhalten der Werkstatt

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jimmy

Einzelkabine
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Nu hab ich ja mein "kleines Schätzchen" schon seit ca Ostern am laufen, nachdem es mir die Vater Sohn kombination die hier vertreten sind aus USA geholt hatten und Tüv gerecht umgebaut haben.
Nachdem mir diverse Leute geraten haben ich soll ne Werkstatt für den Gasumbau in meiner Gegend nehmen, da ja immer was nachzustellen sei,habe ich das dann auch gemacht.
Also Kostenvoranschläge eingeholt, verglichen und Auftrag erteilt.
Werkstatt um die Ecke, Termin gemacht, eingebaut und glücklich geworden. Endlich **** und billig fahren.
Leider ging bei Übergabe aber schon die MIL (oder wie diese Kontrolleuchte heist) an. Sei kein Problem, isser schon am Googln gewesen, kleiner Prozessor müsste nachgerüstet werden (müsste ich aber zahlen) dann ging alles.
Also auf meinen Deckel noch den "kleinen Prozessor" aus USA kommen lassen (450 USD plus Zoll und MWST) und erneut den Termin zum einbauen gemacht.
Leider ging die Lampe danach immer wieder mal an, mal aus, keine Regelmäßigkeit festzustellen. Vor Auftrag erteilung auf dieses "Phänomen" aufmerkam gemacht und zur Antwort bekommen, die Benzinpumpe würde abgestellt und dem Steuergerät der Benzindruck "vorgegaukelt".
Der Fehlercode ist, dass die Benzindrucküberwachung nen Fehler meldet, da ja die Pumpe abgeschaltet ist.
Das Spiel geht nun seit ca Februar und die Kontakte werden immer seltener. Reaktion kommt nicht wirklich eine zufriedenstellende. Eigendlich erteile ich ja nen Auftrag in der annahme, das der zur Zufriedenheit ausgeführt wird und ich nicht mit Folgekosten zu rechnen habebzw. mit der ständig leuchtenden (öffters auch mal nicht) Kontrolleuchte leben muß.
So nun schießt mal los
Was würdet Ihr machen??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
solang auf die nerven gehen, bis alles passt, mit allen rechtlichen möglichkeiten
:!:
 
Sorry ich glaub die haben dich da mal Kräfig verschaukelt....

Ich hab ne Prins drin und keinen zusatzmodule oder sowas ... Klingt für mich wie der Harmonischefurzveredler der rechsdrehendeluftmoleküle neutralisiert.


Rechtsschutz vorhanden ?

gruss peter
 
Also ich hab immer wieder darauf hin gewiesen, dass man von Leuten umbauen läßt die genau so einen schon erfolgreich umgebaut haben.... klugscheißmodus aus... sorry... :oops:

Okay bei meiner ersten Gasanlage habe ich ähnliche Fehler gemacht :shock: :
Du hast das Recht auf eine einwandfrei funktionierende Gasanlage, wenn das Licht alle 5000 km mal angeht, dann lass gut sein, wenn es regelmäßig angeht, dann lass es nachstellen. Gib dem Umbauer drei nachbesserungsmöglichkeiten, wenns nach dem dritten Mal immer noch nicht funzt sagst du vor dem 4. mal, dass es die letzte Möglichkeit ist, wenn es dann immer noch nicht funzt dass du dann dein Geld zurück möchtest und die das Auto in einen dem Ursprungszustand ähnlichen Zustand versetzen sollen, dann läßt du die Gasanalge wo anders einbauen.

In meinem Touareg haben die zunächst auch eine Anlage verbaut die überhaupt nicht gefunzt hat, später wurde eine Prins verbaut. (der Gasumrüster hat übrigens mittlerweile aufgegeben, hat alleine bei mir mind. 3000 € drauf gezahlt)

Lass dir aber nicht zuviel Zeit dafür, jeden Tag wo du mit einer schlecht funktionierenden Anlage rum fährst wird das Auto evtl. falsch eingestellt, bei meinem Touareg mußte das Steuergerät komplett neu programmiert werden.... :twisted:
 
ich hatte am Anfanh auch ein problem mit meiner gasanlage. War ein Umrüster aus Essen der eigentlich überwiegend RAM,s macht. Die karre ist immer wieder mal einfach ausgegangen.Ist kein Spass so ohne Fahrhilfen. Beim ersten Mal hingefahren
(Dortmund-Essen,sind ja nur knapp 50km).Rumgefummelt,gefahren und nach einer Woche das gleiche.

Angerufen und mit freundlichem Anwaltsschreiben hab ich das Fahrzeug holen lassen, ein Leihfahrzeug bekommen und das reparierte Fahrzeug wieder bringen lassen, incl kostenfreier 1.Wartungsinspektion!War wohl das Steuergerät.

Also:Lass Dir das nicht gefallen und mach Druck. Der Zustand ist nicht normal. Und der nachträgliche Einbau von diesem Dingsgerät wohl absolut unnötig!
 
Du brauchst nicht mehr als einmal die nachbesserung gewähren, das ist laut Volksmund so aber nicht vom Gesetz her,
1. Sachmangel

Der Unternehmer hat das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln herzustellen. Ein Werk ist gemäß § 633 Abs. 2 BGB mit einem Sachmangel behaftet, wenn

* das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder
* es sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, oder falls diese fehlt, die gewöhnliche Verwendung eignet.

Welche Beschaffenheit eines Werkes die Parteien vereinbart haben, ergibt sich aus der Auslegung des Werkvertrags. Zur vereinbarten Beschaffenheit gehören alle Eigenschaften des Werkes, die nach der Vereinbarung der Parteien den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen. Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung- oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll. Der Bundesgerichtshof hat deshalb eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit Sachmangel angenommen, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (BGH 08.11.2007 - VII ZR 183/05).

Das gilt unabhängig davon, ob die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben oder die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden. Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit.

Wie im Kaufvertragsrecht wird nach der gesetzlichen Regelung des § 633 Abs. 2 S. 2 BGB auch die Herstellung eines anderen als des bestellten Werkes (Aliud) oder die Herstellung des Werkes in zu geringer Menge als Sachmangel angesehen.
2. Rechtsmangel

Ebenfalls wie im Kaufvertragsrecht enthält das Werkvertragsrecht eine Definition des Rechtsmangels. Gemäß § 633 Abs. 3 BGB ist das Werk mit einem Rechtsmangel behaftet, wenn

* Dritte in Bezug auf das Werk Rechte geltend machen können oder
* Dritte mehr als die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.

3. Gewährleistung
3.1 Die Gewährleistungsrechte

Die dem Besteller bei der Mangelhaftigkeit des Werkes zustehenden grundsätzlichen Gewährleistungsansprüche sind in § 634 BGB aufgezählt. Zu beachten ist, dass nicht alle Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht werden können:

* Nacherfüllung
* Minderung
* Rücktritt
* Schadensersatz
* Selbstvornahme und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen

Zunächst hat der Besteller seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend zu machen, erst wenn dieser Anspruch nicht erfüllt wird, kann der Besteller die anderen Gewährleistungsrechte gleichzeitig bzw. einzeln geltend machen. Es kann nur Minderung oder Rücktritt geltend gemacht werden.
3.2 Selbstvornahme

Der Besteller ist gemäß § 637 BGB berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen.

Voraussetzung ist, dass die vom Besteller gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist und der Unternehmer nicht die Nacherfüllung wegen der unverhältnismäßigen Kosten berechtigterweise verweigern kann. Ein Verzug des Unternehmers ist nicht erforderlich.

Der Besteller hat zudem einen gesetzlich festgelegten (bisher nur von der Rechtsprechung anerkannten) Anspruch auf Vorschuss für die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten.
3.3 Minderung

Voraussetzungen der Minderung sind gemäß § 638 BGB:

* Der Besteller hat dem Unternehmer eine Frist zur ordnungsgemäßen Leistung gesetzt.
* Diese Frist ist abgelaufen.

Wurde der Vertrag auf Seiten des Bestellers oder des Unternehmers von mehr als einer Person abgeschlossen, kann die Minderung gemäß § 638 Abs. 2 BGB nur von allen gemeinsam erklärt werden.
3.4 Rücktritt

Voraussetzungen des Rücktritts vom Werkvertrag bestimmen sich nach §§ 323, 636 BGB:

* Der Besteller hat dem Unternehmer eine Frist zur ordnungsgemäßen Leistung gesetzt.
* Diese Frist ist abgelaufen.

Ein Verschulden des Unternehmers ist nicht erforderlich. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

* der Unternehmer die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder aus anderen Gründen (auch unberechtigt) verweigert,
* die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist,
* die Nacherfüllung dem Besteller unzumutbar ist,
* der Unternehmer nicht fristgerecht geleistet hat und der Besteller den Fortbestand des Vertrages von der Rechtzeitigkeit der Leistung abhängig gemacht hat oder
* besondere Umstände vorliegen, die einen sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

3.5 Schadensersatz

Der Besteller kann gemäß § 634 BGB Schadensersatz statt der Leistung neben dem Rücktritt oder der Minderung geltend machen.

Jedoch wird nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002 (BGH 10.10.1002 - VII ZR 315/01) der Werklohn trotz berechtigter Abnahmeverweigerung fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt.
 
ja genau wie Bernd schreibt. Lass dir die Nachbesserungsversuche schriftlich bestätigen. So in etwa ging es mir auch mit der ersten Anlage vom Van. Der Rechtsstreit läuft schon 4 Jahre.habe dann eine andere Anlage von jemanden der sich auskennt einbauen lassen . Seit dem nur Tanken und Service.Am besten du lässt das Ding wieder ausbauen, den wie ich dich verstanden habe hat er ein Modul vor die MIL gesetzt um die Fehlermeldungen aufzufangen.
mathias
 
Nu hab ich ja keinen Bock auf stress, sondern würde nur gerne mein Auto fahren, allerdings ohne die Kontrolleuchte.

Kann es sein, das der "Subprozessor" der ja eigentlich den Fehler unterdrücken soll seine Arbeit eben nicht macht wie er soll ??
Kann es sein, das es eventuell an der Programmierung des Motorsteuergerätes liegt?
Das Auto läuft ja halt nur das unreelmäßig diese Lampe hoch kommt.
Oder muß ich mit der gelben Lampe leben?
 
...wenn du deinem Geld nicht böse bist oder zu viel davon hast, dann unternehme nichts und lass weiter dran rumfummeln.

Vielleicht noch nen Flashlupeneinbau????

Du hast ein RECHT auf eine vernünftig ausgeführte Arbeit? Gehst Du auch in den Laden, kaufst Dir ne neu Hose und meckerst nicht über das Loch am Arsch weil Du keinen Stress willst?

Also:Arsch hoch,Zähne auseinander und drum kümmern
:!:
 
Auch wenn es Dir nicht hilft-mein Beileid hast Du!
LPG-The never ending story......

..ich habes mir bislang verkniffen, aber nu isses eh raus....
;)

Trotzdem, Jörg, renn denen die Bude ein, ich würde Rabatz machen.
 
Hallo Jimmy,

ich habe auch so einen Fehler. Nehme mal an, du hast P0463: Hohes Eingangssignal Kraftstoffstandgeber-Schaltkreis .

Hast du schon mal ein PCM Reset probiert? Vielleicht lernt das PCM dann, dass kein Benzin bei Gasbetrieb verbraucht wird. Ich selber muss noch ein paar andere Arbeiten machen, bevor ich das PCM mal resete.

Gruß Tingeltanglbob
 
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