Unfall mit Fahrerflucht ?!

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Benni_EXC

Einzelkabine
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18. Aug. 2007
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Braunschweig
Hallo Freunde,
folgendes Problem und zwar hab ich "GLAUB ICH" vorhin mit dem Anhänger am Dodge ein parkendes Auto gestriffen. War beim abbiegen auf einer viel befahrenen Straße somit konnte ich nicht anhalten und gucken. 2 Straßen weiter hab ich den Wagen dann geparkt und erstmal am Anhänger geguckt. Dort war nix zusehen, somit weiß ich nicht ob ich ihn gestriffen habe oder nicht, allerdings ging iwie ne Alarmanlage bei einem Auto an, aber erst etwas später...

Desweiteren waren dort Passanten, die sich sicherlich mein AUFFÄLLIGES AUTO und das KENNZEICHEN merken konnten...

Was ist, wenn ich den wirklich erwischt habe, dann war das doch ein Unfall mit Fahrerfluchtm oder ??? Was kann ich erwarten, wird passieren ???

Gruß Benni
 
Also Benni ich an Deiner Stelle würde mal zur Polizei gehen und es so schildern wie Du es hier getan hast.
Denn das ist allemal besser als wenn Dich irgendwelche Passanten anschwärzen. Bei der Polizei kann man Dir dann auch gleich sagen ob was gemeldet wurde.
Lieber einmal mehr zur Vorsicht nachgefragt. Wenn das nämlich wirklich ne Fahrerflucht war dann kannste Deinen Lappen gleich wieder abgeben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also, mit ner VU-Flucht biste dabei, wenn du irgendeine Kiste mit deinem Anhänger getroffen hast. Du bist in so einem Fall dazu verpflichtet, direkt anzuhalten und die Angelegenheit zu regeln. Ist der andere Fahrzeugführer nicht anwesend, musst du deinen Namen und deine Anschrift hinterlassen und dich darüber hinaus noch beim nächsten Revier melden und den Unfall dort angeben. Scheiß Angelegenheit sowas, du bist aber auf jeden Fall auf der richtigen Seite, wenn du dich jetzt noch nachträglich auf dem dort zuständigen Revier meldest und zwar schnell!
Es nicht zu machen wäre nachdem du diesen Fred aufgemacht hast HIRNRISSIG!
 
Ey Benni, Du bist immer noch online? Mensch, komm in die Puschen, Du tust Dir sonst keinen Gefallen! Und für Blech sind wir versichert! Also, ruf wenigstens gleich dort an...
 
tut dir den Gefallen und geh zur Streife
wenn die kommen haste ein Problem.
Wenn sich niemand gemeldet hat ist wohl auch nichts passiert.
Jedaoch wenn doch,dann haste ein Problem


Sieh zu
 
Also, mein Göttergatte hat mal mit dem Sattelzug beim Abbiegen ein Auto gestreift und es definitiv nicht bemerkt. Es kam dann eben der Anruf von der Rennleitung bei ihm (war ein Mietfahrzeug), da Passanten die Sache beobachteten und das Kennzeichen notiert hatten.
Er musste auf die Wache kommen und konnte denen dort aber glaubhaft versichern, daß er den Unfall nicht bemerkt hatte. Und so war es keine Fahrerflucht.
Vielleicht hilft DIr das ja weiter...
 
hallo benni
wie die steffi schon sagt
ich würde jetzt warten bis sie zu dir kommen
und dann tun wie der dumme
das du es nicht bemerkt hast und so
dann können sie dir auch keine fahrerflucht anhängen
 
Ich an Deiner Stelle würde mal zur Polizei gehen,besser ist es und du bist auf der sicheren Seite
 
ich würde warten da es jetzt zu spät ist und die 7 Punkte sicher sind.Wenn was kommt dumm stellen denn mit einem 3 Tonnen Auto + Hänger merkt man nicht unbedingt wenn man jemanden touchiert.
Ich spreche da aus meiner leidlichen Erfahrung und mir hatte das freundliche Nachfragen 7 Punkte und 3 Monate Fahrverbot in meiner Jugend eingebracht.
 
Ich hatte das vor ca. 20 Jahren auch mal mit einem UPS-Lieferwagen.
Ich soll angeblich ein anderes Auto gestreift haben. Man hat mich wohl gesehen.
Am nächsten Tag kam die Polizei, hat von meinem Wagen eine Lackprobe genommen.
Dann kam es zur Gerichtsverhandlung: 7 Punkte (die 5 Jahre stehen bleiben) und 1300 DM Strafe. :roll:
Wie gesagt, ist lange her...

Dir viel Glück. :thumbleft:
 
Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.

ergo, melden! Wir ärgern uns doch auch, wenn irgendwer unsere Autos beschädigt (und sei es aus Versehen) und dann abhaut. Mal Dir mal aus, wie sich derjenige jetzt fühlt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ergo, melden! Wir ärgern uns doch auch, wenn irgendwer unsere Autos beschädigt (und sei es aus Versehen) und dann abhaut. Mal Dir mal aus, wie sich derjenige jetzt fühlt.

DAS ist der endscheidende Satz!
 
okay hat sich alles geklärt... nix passiert... war zum glück nur der bordstein... war gestern nacht noch mit der streife draußen.. alles ganz easy.... hatte sehr viel verständnis der beamte...

danke an euch !!!
 
Na prima. Iss ja nochmal gut gegangen das ganze
;)
 
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