"Typenschild" für LPG?

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Patrik

QuadCab
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Hallo Leute!
Nachdem ich nun endlich wieder 'nen funktionierenden PC hab meld ich mich auch mal wieder
;)


Wollte heute (spontan, da freier Tag) meine HU/AU bei der GTÜ machen.
Als die Dame am Schaltter beim Blick in den Fzg.-Schein feststellte das eine LPG-Gasanlage verbaut ist (was ich eine Stunde vorher am Telefon beim "Termin" einholen aber schon sagte), frage Sie mich nach dem "Typenschild" für die Anlage. Da ich dieses nicht hatte, wurde ich direk wieder nach Hause gechickt.

Genauer:
Sie erklärte mir das viele GAS-Fahrer folgendes nicht wüssten und alle "unvorbereitet" zur HU kommen.
Es gibt wohl seit 1.7. ein neues Gesetz welches eine Art Typenschild im Motorraum fordert, auf dem die einzelnen Komponenten der Gasanlage (Tank, Verdampfer, etc.) samt Nummer aufgeführt sein müssen.
Der Witz ist, das Sie mir nicht sagen konnte wie dieses Schild auszusehen hat. Blech? Plastik? Eingeschlagene Zahlen? Von Hand geschrieben? --> Keine Ahnung!
Sie meint einige seien wohl schon gekommen und hätten ein ausgedrucktes "Schild" einlaminiert und dieses im Motorraum angebracht.
Mehr konnte Sie mir nicht sagen, da sie nur weis das sie prüfen muss ob es vorhanden ist, obwohl die einzelnen Nummern dann trotzdem an den Bauteilen abgeglichen werden müssen.
Ich soll nun nächste Woche Donnerstag anrufen, da sei der Prüfingenieur wieder da und dann könne ich das mit ihm besprechen.

Mal davon abgesehen das ich es etwas seltsam finde dass Sie zwar die HU machen darf, aber nur der "Chef" weis wie das Ding auszusehen hat, würde ich gerne mal von euch wissen ob ihr davon was mitbekommen habt und ob mir jemand sagen kann, wie dieses Schild aussehen muss und beschaffen sein soll?

Hier im Forum und über googel hab ich nichts brauchbares gefunden...

Gruß Patrik
 
Ich war letzte Woche bei der dekra und der wollte kein Typenschild sehen....

Grüße
 
Las die GAP bei denen Gasfuzzi machen und Du hast ruh, beim TÜV nur noch die normale HU / Au machen und die Gasanlage ausschalten fertig, die ist schon geprüft. So mach ich das weil die etwas beschränkt.

gruss rainer
 
Das sollte eigentlich nur Gasanlagen die nach ECE R115 typisiert wurden betreffen. Anscheinend verstehen einige Prüfer die im Verkehrsblatt von 2007 beschriebene Auslegung " Für Gas-Nachrüstanlagen, die aus einzeln genehmigten Bauteilen zusammengestellt werden, ist in jedem Einzelfall eine Begutachtung nach §21 StVZO für das betroffene Fahrzeug furchzuführen. Dafür ist im Allgemeinen der Nachweis der Vorschriften der gesamten ECE-Regelung 115 erforderlich (außer die Belange, die für die Erteilung einer Typgenehmigung erforderlich sind)." so, dass das in Absatz 4.2 der R115 geforderte Schild auch gelten muss. Dieses Schild ist Anhang 2A der R115 beschrieben.
Wenn man sich aber dieses Schild ansieht, dann müsste ich oben die R115 Typgenehmigungsnummer eintragen, die es aber für eine über §21 abgenommene Gasanalge mit ECE R67 Teilen nicht gibt.
Wenn du also eine Anlage nach R115 hast, brauchst du auf jedenfall ein Schild. Wenn nicht, dann bin ich der Meinung, ist das nicht erforderlich. Auch wenn das einige in den Gasforen anders sehen.
Wenn dein TÜV-Prüfer trotzdem eines verlangt, dann soll er dir bitte doch mal die Quelle seines Wissens zeigen.
ECE-Regelungen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter P3: Benzin/Flüssiggas

Des weiteren steht dann bei den Eintragungen:

zu P3/10:
M. BIVALENTEM ANTRIEB-SYSTEM,
BESTEHEND AUS 170 LIT. TANK E20 67R 010404,
ENTNAHMEVENTIL E8 67R 011330,
ÜBERDRUCKVT. E2 67R 0100010,
FÜLLANSCHL. E20 67R 010367,
FÜLLSTANDSANZ. E4 67R 0193020,
VERDAMPFER E13 67R 010276,
EINSPRITZVENTILE E13 67R 010187,
STEUERGERÄT E3 67R 016019


Es handelt sich um eine Zavoli Alisei welche soweit ich weis seinerzeit in GroßBritanien verbaut wurde.
Als ich den Wagen vor 2 Jahren per Vollabnhame zugelassen habe, wurde die Anlage so wie sie ist vom TÜV Süd geprüft und abgenommen und letztendlich wie oben geschrieben in die Papiere eingetragen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe betrifft mich das also garnicht.
Außerdem hat die Tussi mir erzählt, dass das seit 1.7. (dieses Jahres, also 2014) so sei, während du ja das "Verkehrsblatt von 2007" nennst...
 
Die Tante meint wahrscheinlich den Aufkleber mit der Komponentenauflistung. Bei mir klebt der unter der Motorhaube. Wenn Du willst, dann kann ich morgen mal ein Foto davon machen und hier hochladen!?!
 
So einen Aufkleber habe ich auch unter der Motorhaube, ist aber mittlerweile arg verblasst (Edding auf Kunststoff). Bin ja gespannt, was der TÜV nächsten Monat dazu sagt...
 
Is auch R115...
Bin mal gespannt was der mir jetzt morgen am Telefon erzählt...
 
So, lange Rede, kurzer Sinn:

Ich hab das Dingens nach den Vorbildern hier im Fred selbst ausgedruckt, laminiert und mit doppelseitigem Klebeband an der Spritzwand fahrerseitig neben dem Bremskraftverstärker angebracht und der Prüfer war zufrieden... ---> Voll der Schwachsinn!!!
:|
 
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