TÜV Blinker rot hinten

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Bevor ich gesteinigt werde, ich habe über die Suche nichts gefunden
:-)


wenn ich einen TÜV finde der mir die roten Blinker als Sondereintrag macht ( so wie die vielen neuen Daimler, BMW und Audi Neuwägen die man auf der Autobahn mit roten Blinker und deutschen Kennzeichen auf der A8 zwischen Stuttgart und München sieht), kann dann ein anderer Tüv bei der nächsten Kontrolle sagen," das war n Kalter" und verlangt einen Rückbau?
Ich habe "noch" keine roten Blinker hinten, aber ggf. würde mir ein TÜV den Umbau eintragen. Dilemma ist, Fahrzeug ist neu, habe Händler Garantie, erlischt diese damit?

Merci für Eure hilfe
 
Zurückrüsten und einfach fahren. FALLS eine Streife mal was sagen sollte, weiß sie auf den Satz "Rückleuchten - in etwa Wirkung nachgewiesen" hin, damit sollte das Thema dann erledigt sein. Wenn nicht, paar Euro zahlen und wieder auf orange zurück rüsten.

Ich fahre seit 2013 rote Blinker, war damit so gut wie überall in D - ohne Probleme.
 
Eintragen wird dir das kein Prüfer da ab Fahrzeugen Bj (irgendwas in den 70ern) keine roten Blinker mehr zulässig sind
Garantie wird nur für die Rückrüstung erlöschen aber dein Händler wird mit der Änderung nicht erklären können warum zb ein Getriebe kaputt geht

für die Polizeikontrolle ist die Frage was bei dir eingetragen ist.
Wenn in den Papieren stehet Lichtanlage nach SAE-Norm dann wird dir im Normalfall bei einer Kontrolle nichts passieren.
 
Es gibt ganz klare, gesetzlich geregelte Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger.
Und hier steht, dass die Lichtfarbe gelb sein muss. Punkt!

... die roten Blinker als Sondereintrag macht ( so wie die vielen neuen Daimler, BMW und Audi Neuwägen die man auf der Autobahn mit roten Blinker und deutschen Kennzeichen auf der A8 zwischen Stuttgart und München sieht)

Ist nicht Serie und auch nicht legal.

"Rückleuchten - in etwa Wirkung nachgewiesen"

Kommt immer auf den Prüfer an. Wenn er es genau nimmt kommst du damit nicht durch.

Ich fahre seit 2013 rote Blinker, war damit so gut wie überall in D - ohne Probleme.

Dann hast du eben Glück gehabt, oder noch nicht den richtigen Beamten / TÜV Prüfer getroffen.
Nur, weil wir das Altöl schon immer in den Garten gekippt haben, wird es heute nicht legal :mrgreen:
 
Es gibt ganz klare, gesetzlich geregelte Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger.
Und hier steht, dass die Lichtfarbe gelb sein muss. Punkt!


Ist nicht Serie und auch nicht legal.


Kommt immer auf den Prüfer an. Wenn er es genau nimmt kommst du damit nicht durch.


Dann hast du eben Glück gehabt, oder noch nicht den richtigen Beamten / TÜV Prüfer getroffen.
Nur, weil wir das Altöl schon immer in den Garten gekippt haben, wird es heute nicht legal :mrgreen:

Er ist noch jung und kann noch viel lernen.

Nicht angehalten / beanstandet heißt einfach Glück gehabt. Wenn der erste klagt, weil er keinen gelben Blinker gesehen hat und dir drauf rauscht.... dann kannst mal schauen was die Versicherungen dazu sagen.

Aber jeder wie er meint.
 
Unten im Süden mit roten Blinkern und deutschen Kennzeichen.
Kann sein, da dort US-Fahrzeuge von US-Amerikanern mit deutschen kennzeichen rumfahren, die aber nach US-Regeln zugelassen sind.
So kann das passieren.

Siehe Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_der_US-Streitkräfte_in_Deutschland


Jo, hat man oft. Gerade um Ansbach, Amberg oder Grafenwöhr. Sehr viele US-Army-Angehörige mit "Tarn-Kennzeichen".
 
Um K-Town,Ramstein,Heidelberg Germersheim auch.
Die Jungs von der Trachtengruppe haben vor 14 Tagen Techn. Großrazzia gemacht und einige Rotblinker stillgelegt. Ich wollte gerade zurückbauen - lass ich mal lieber.
 
Um K-Town,Ramstein,Heidelberg Germersheim auch.
Die Jungs von der Trachtengruppe haben vor 14 Tagen Techn. Großrazzia gemacht und einige Rotblinker stillgelegt. Ich wollte gerade zurückbauen - lass ich mal lieber.


Und wenn der Kram nach "STVO § weissichgradnicht" in den Papieren EINGETRAGEN ist?
Was dann?
 
Kann es trotzdem unzulässig sein und ausgetragen werden. Sicher ist man nur mit Ausnahmegenehmigung vom LRA nach Paragraph 70.
 
Hallole! War letzte Woche beim TÜV, Ohne Maengel! Bj. 2004, 168000 mls. Gelbe Seitenbeleuchtung ausgeklemmt, Rote Blinker hinten auf gelbe geschaltet. Nach TüV: Alles Original! Das muss so!
Bisher Keine Probleme der Rennleitung.
Stefan
 
Kann es trotzdem unzulässig sein und ausgetragen werden. Sicher ist man nur mit Ausnahmegenehmigung vom LRA nach Paragraph 70.


Hab' ich... gucksdu:



Trotzdem die Frage: wie sieht's im EU-Ausland aus???
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gelten die Regeln von dem jeweiligen Land wo das KFZ zugelassen ist,soweit ich weiss.
Mit Sicherheit auch wieder mit diversen Fallstricken... :idea: :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gelten die Regeln von dem jeweiligen Land wo das KFZ zugelassen ist,soweit ich weiss.
Mit Sicherheit auch wieder mit diversen Fallstricken... :idea: :roll:

Erzähle das mal in Ösiland mit ner tiefer gelegten Kiste. Mit deutschem TÜV
 
Bei den Ösis gilt irgend ne Mindes - Bodenfreiheit von ich glaub 11cm oder so. Aber soweit ich weiß nur für das eigene Volk.

War mit meinen Abarth regelmäßig bei unseren Nachbarn, und wegen Lautstärke oft in Kontrollen verwickelt, aber wegen der Tiefe gabs nie Probleme. Wegen den Lautstärke auch nicht, weil alles eingetragen [emoji56]


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