Stillegung meines Autos, rechtlich???

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Was ich auch schon festgestellt habe bei der Bevölkerung wird bei einem Moped ein lauter V2 oder bei einem Auto ein lauter V8 deutlich wohlwollender honoriert, als das 4 Zylinder Gekreische. Speziell bei den kleinen 600 Mopeds die dann mit 16.000 Min über die Straße jaulen.

Dann lieber mit ner 410 durch die Gegend tackern und vor jeder Kurve ne gezielte Fehlzündung rauswerfen! :mrgreen:

Ich kann das ganze Geknatsche nicht verstehen. Es wird wissentlich mit zu lauten oder lautgemachten KFZ (2 oder 4rädrig) die Welle gerissen und wenn dann mal ein Wellenbrecher kommt ist das Geschreie groß. Laute Auspuffanlagen dienen zu 90% nur der Show! Ich hab früher auch hoch illegale KFZ bewegt und tue dieses (wenn auch nicht mehr ganz so wüst) heute noch, aber immer mit Gedanken im Hinterkopf das es MEIN persönliches Pech ist wenn ich gefickt werd und ich allein die Konsequenzen tragen muß.
 
Bei uns US- Fritzen mit den No-ABE- Felgen und -Auspuffanlagen sind wir es selber schuld, mit allen Konsequenzen.
Wenn ich mir aber für viel Geld eine Anlage kaufe, die eintragen ( der TÜV prüft ja, ob zu laut oder nicht) lasse und
mit exakt dieser Anlage (ohne Veränderungen und nicht durchgerostet, etc.) angehalten und stillgelegt würde, würde ich die Sache sofort
einem Anwalt übergeben.
 
Zu Mr. Turbodiesel: Ich erhoffte mir ja das mir vielleicht ein Jurist, der in diesem Forum eingetragen ist, eine klare Aussage gibt.
....hätt ja sein können....


Zu Monstertruck: Der Auspuff war für die Straße erwerblich und wurde vom TÜV eingetragen mit allem drum und dran!!! Es war kein "lauter Puff" ohne ABE oder Zulassung. Darum geht es ja!!!


Grüße
 
Wenn die Anlage 100% so war wie auf dem Papier dann natürlich Anwalt!!! Trotzdem nochmal: Jeder Mensch ist für sein Handeln selbst verantwortlich, und sollte ein Auspuff eingetragen sein und dieser mit der Zeit lauter wird (was ja nun häufiger vorkommen soll) erlischt der TÜV-Segen, da interessiert das nicht das der mal leiser war und TÜV hatte!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
 
endlich neues Gesetz für Auspuff --
:?:
:?:
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Das habe ich in einem anderen Forum gefunden.

Scheinbar gibt es eine neue Regelung was Verkehrskontrollen bei Krads anbelangt. Mein Kumpel ist Polizist und der ist letzte Woche auf einem Lehrgang beim Tüv Nord zum Thema technische Veränderungen an Krads gewesen. Diesen Lehrgang sollte er machen, weil er diesen Sommer gehäuft zu Kradkontrollen nördlich von Hamburg eingesetzt werden soll. (Schmalfelder Kurven)
Bei diesem Lehrgang konnte er erstaunliches erfahren.

Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Allerdings weiss ich nicht ob diese Regelung Bundesweit oder nur im Land Schleswig-Holstein gilt.

Habt ihr ähnliches gehört, oder kennt ihr jemanden vom Tüv oder der Polizei die ebenfalls kürzlich auf dem Lehrgang waren?

Hab nochmal genau nachgefragt:

Die Regelung von der ich gesprochen habe gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007
https://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder https://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).

Weiterhin gilt: https://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage
siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro

Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.

Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.
1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.
7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.

Wer's jetzt immer noch nicht glaubt muss sich halt selber die Mühe machen und alles nachlesen oder immer schön brav fahren.


Stellungnahme v. langjährigem Motorradpolizisten

b]Vooorsicht...

... ist die Mutter der Porzellankiste...

Die neue FZV hebelt nicht alles aus der StVZO aus! Es wurden lediglich einige seiner §§ in die FZV übernommen.

Der § 19 StVZO ist noch da und bleibt erhalten, Stand 01.03.2007!

Dazu Erläuterungen:

"... Aufgrund der zahlreichen Anfragen hinsichtlich der Änderung an Fahrzeugen (§ 19 StVZO) haben wir unter dem folgenden Link eine entsprechende Verlautbarung des BMVBS aus dem Jahr 1999 hinterlegt. Sie ist nach wie vor gültig: Erlöschen BE "

Dort mal den Punkt 2 durchackern.

Ergo:

- § 19 StVZO ist noch aktiv
- Es bleibt beim Erlöschen der BE
- Die Rechtsfolgen (Bußgeld / Punkte) haben sich nicht geändert
- Die Handhabung bei solchen Fällen, hat sich ebenfalls nicht geändert.

Handhabung bedeutet:

Die Strafprozessordnung (Sicherstellung/Beschlagnahme) hat sich ebenfalls nicht geändert. Sie wird nicht nur für Strafverfahren angewendet, sondern auch für Ordnungswidrigkeiten.


Unwahrscheinlich ist, dass sich seit dem 01.03.07

-die StVZO
-die FZV
-die StPO
-der Bußgeldkatalog

drastisch geändert haben, ohne dass es mir* oder der Polizei allgemein oder der Presse / ADAC oder sonstwo bekannt wurde.

* = ... aber nix ist unmöglich...

Die Anmerkung:
"... müsste es sonst wissen... " bediente er mit:

... naja... fast.
Ist ja rein gar nicht mein Betätigungsfeld!
Aber nun kommt`s!
Nach langer Rechereche habe ich nun doch was gefunden:

Beim § 69a StVZO hat sich doch was geändert!

Der 69 regelt die Ordnungswidrigkeiten.
Im neuen 69 sind im Absatz (2) sind die Nummern 3 bis 6 weggefallen.

Nummer 3 regelte das Fahren ohne BE nach §18 (3) ZO... guckst du!

Die BE erlischt also trotzdem, nur es kann nach der Bußgeldvorschrift (69) nicht mehr geahndet werden! Wie jetzt...?

Erstaunlich! Na, da werde ich noch mal nachhaken!!!

Und diese Recherche ergab:

So... auf ein Neues...
Im Grunde genommen, wie gehabt... nur das Kind hat einen anderen Namen:

Es ist nicht mehr ein Verstoß gegen die StVZO sondern gegen die StVO...
... war ja klar, dass es irgendwo aufgefangen wird.

Ergo:

"Mutwillige" Veränderung der Auspuffanlage = Erlöschen BE

Allerdings ist man dann mit einem Fahrzeug unterwegs, was nach § 23 StVO nicht den Bestimmungen unterliegt und das ist somit nach § 49 StVO der Verstoß.

Bußgeldkatalog:
Eigentlich 25.-, aber wenn das vorsätzlich gemacht wird, verdoppelt sich der Satz (nach Angaben unseres Verkehrspolizeileiters) auf
50 €uronen und 3 rabenschwarze Flecken auf der KBA-Weste.

Eigentlich, wie gehabt.
 
Ich danke für die Bemühungen holden, letztendlich bin ich trotzdem am Arsch obwohl ich gemacht habe was verlangt wurde! Traurige Wahrheit!!

und nochmal: ......... tolles Land in dem wir leben........, ein Kinderschänder kann, wenn er es gut anstellt, frei gesprochen werden, und mir wird durch das "falsche" messen eines eingetragenen Auspuff das Auto weg genommen......!!!
 
Hehe, lustig... ich war mal (oder bin laut Händlerliste immer noch ^^) Bastuck Händler. Die Problematik ist von "damals" (5 Jahre) noch gut bekannt. Die TÜV Gutachten und ABEs sind teilweise nicht das Papier wert gewesen auf was sie gedruckt waren - WIE AUCH IMMER es funktioniert hat dies beim TÜV zu bekommen. Es war dann mal davon die Rede daß Bastuck eine hitzeUNbeständigere Dämmwolle verbaut die nach 1000km bzw. vielen Autobahnfahrten bei entsprechenden Temperaturen "verbrennt" und dann der Auspuff lauter wird... wie dem auch sei, es war damals schon üblich daß Kunden rausgezogen wurden, lächelnd die ABE präsentierten und 2 Tage später bei der Polizei den Wagen vorführen mussten weil sie eine Mängelkarte bekommen haben. Wie das genau ablief weiß ich nicht mehr, ich meine dort wurde direkt ein Sachverständiger hinzugezogen zur Überprüfung, er bemängelte die zu hohe Lautstärke, Mängelkarte, vorfahren mit rückgerüstetem Auspuff. Ein Traum... Ich hatte selbst auf meinem Astra OPC eine Bastuck Komplettanlage und die wurde auch lauter und lauter - allerdings hat mich nie einer rausgezogen... zu laut war sie definitiv.

Vor wenigen Wochen war ein Kunde hier mit einem *grübel* Renault Clio oder sowas. Schon beim Einparken dacht ich "Meine Herren, Racing Sound 1. Klasse" - Kunde direkt gefragt "Was hasten da für ne Anlage drunter?" - "Nix besonderes, nur n Bastuck Endtopf mit ABE, sonst nix gemacht". Das war 100%ig nicht in irgendeiner Lärmnorm gewesen... aber ABE.
 
ne abe oder tüveintragung ist eh für den popo,

im fahrzeug-schein steht die lautstärke,und wenn die bei einer " Richtigen Messung " vom " Prüf Ing. beim Tüv über der Tolleranz liegt,hat man halt die A..karte.

Wenn du denkst das du diese Tolleranz nicht überschreitest,mach ne Messung beim Tüv,dann haste Fakten !


bei mir im kreisgebiet werde ich seit jahren nicht mehr angehalten,und die wissen auch warum :lol:
 
....und doch denke ich, ein durchschnittlicher normaler Polizist, wird doch abwägen können, was zu viel ist und was nicht!
Das wird doch ein Bürger der sich an alle ihm vorgeschriebenen Gesetze/Verordnungen hält,von einem Polizisten verlangen können!!

....sag du als Polizist auch was dazu bitte.....

....finde es übrigends daneben dass du drüber lachen musst!!



1. es gibt keinen durchschnittlich normalen polizisten
2. darf ich lachen, wann ich will ... :lol: :lol:
3. viel liegt im ermessungsspielraum des kontrollierenden
4. ich streite oft mit kollegen, weil mir was gefällt und kollege meint, geht nicht :redhotevil:
5. arschlöcher gibt es in jedem beruf
6. wichtig: was der eine tüv eintragt, kann ein anderer tüv wieder austragen!!
7. ich finde auch nicht alles so toll an unserer gesetzgebung
8. wir kennen uns nicht persönlich, wird mal zeit :twisted:
9. dann bekommst du auch mal eine vernünftige antwort
10. müssen/wollen/antworten/dazu stellung nehmen mach ich, wann ich will :mrgreen:
11. fällt mir grad nichts ein :oops:
 
Ja, und das Rausbrennen der Dämmung bei den Bastuckanlagen ist ein bekanntes 'Problem'.
Und die wenigsten Käufer dieser Anlage kennen das nicht.

Bekannt ist es damit also auch den Polizisten. Die leben auch nicht hinter dem Mond! Zumindest nicht alle
;)

Die können auch die tolle "VW-Szene" lesen
;)


Sieht man als Polizist also eine Karre mit runtergeschraubten Gewindefahrwerk, 10" breiten 13"-Felgen, Lauter Auspuffanlage, am besten noch ohne Kat und mit Scheixxhausfliegenlack (Flipfloplack) an einer 08/15-Karre wie Golf oder Corrado...Hey, da kannste ja gleich "f*ckt mich" auf die Karre malen. :lol:

Kommste aber mit einer Karre, die keiner kennt, hast du meist viel mehr Narrenfreiheit. Gewusst wie - und Spaß dabei
;)
 
Kommste aber mit einer Karre, die keiner kennt, hast du meist viel mehr Narrenfreiheit. Gewusst wie - und Spaß dabei
;)


Der einzig wahre Satz in diesem Thread, es stimmt die Rennleitung hält überwiegend nur die Proll-tief-möchtegern Fraktion an. Iss doch gut so !
8)

hab ich wenigstens Ruhe.
 
1. es gibt keinen durchschnittlich normalen polizisten
2. darf ich lachen, wann ich will ... :lol: :lol:
3. viel liegt im ermessungsspielraum des kontrollierenden
4. ich streite oft mit kollegen, weil mir was gefällt und kollege meint, geht nicht :redhotevil:
5. arschlöcher gibt es in jedem beruf
6. wichtig: was der eine tüv eintragt, kann ein anderer tüv wieder austragen!!
7. ich finde auch nicht alles so toll an unserer gesetzgebung
8. wir kennen uns nicht persönlich, wird mal zeit :twisted:
9. dann bekommst du auch mal eine vernünftige antwort
10. müssen/wollen/antworten/dazu stellung nehmen mach ich, wann ich will :mrgreen:
11. fällt mir grad nichts ein :oops:



Zum Thema kennenlernen kann ich was ändern
:-D
, würde nämlich gerne zu deinem Treffen am Kölnberg(..glaub so heißts) kommen, bin mir nur noch nicht ganz sicher ob das geht, daher bin ich noch nicht eingetragen!!

Grüße da Dane
:-D
 
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

ich sag da mal nix zu, ist grad so nett, alles zu lesen
8)
, aber soviel,
wir dürfen mehr, als ihr glaubt :twisted:

Das war schon vor zig Jahren so!
Es ist mehr als einmal vorgekommen, das sich die Polizei in Lieblingssonntagmopedausflugsstrecken aufgebaut hatte und die Abschleppwagen gleich daneben geparkt waren!

Zu laut = und weg!!

Der Mensch will es ja nicht anders!
Ich hatte glueck, kannte die Umwege :mrgreen:
 
Eigentlich überflüssig von mir-aber die grünweissen Kollegen interessieren sich erstmal für das,was sie im Fahrzeugschein vorfinden!
Wenn davon abweichende Fahrzeugeigenschaften prüfbar vorliegen-gibts mindestens Fragen und strenge Blicke!So einfach isses.- :roll:
Die Betriebserlaubnis erlischt dann normalerweise!zumindest bei sicherheitsrelevanten Veränderungen-und das sieht man eng!
Fahren ohne Betriebserlaubnis wird als Versicherungsbetrug gewertet...(hatte vor 30 Jahren mal das Problem mit ner Cross-Maschine).-
8)
 
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