Steuerbescheid

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Habe heute meinen Steuerbescheid für meinen als Womo zugelassenen Van bekommen :shock: Über 900 Tacken. Und das mal gerade ohne Rückfrage. Naja, ich hatte es ja auch drauf angelegt und gehofft ich könnte ja mal etwas Glück haben und so durchrutschen. Dann hat es wohl so seon sollen und ist vielleicht auch gut, bevor die in 2 oder 3 Jahren noch Nachzahlung haben wollen.
Ich habe letzte Woche schon mit meinem TÜVer gesprochen und lasse wahrscheinlich auf Zugmaschine umschlüsseln. Ich ruf aber wahrscheinlich erst mal auf dem Finanzamt an und hör was die dazu zu sagen haben. Ich wollte den Van ja eigentlich auch als Zugmaschine für den Motorsport verwenden. Das heißt Trailer dran, Jeep drauf und ab ins Fahrgelände. Mal sehen wie die das sehen.
Gibts ansonsten eine Möglichkeit auf Euro2 oder D3 umzurüsten?
 
Moin,
gib bitte mal kurz Rückmeldung was dein FA zum Thema Zugmaschine sagt. Ich habe in diese Richtung seit Juni 2005 ne Musterklage in NDS am laufen.
 
So, habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Sowas arrogantes und selbstherrliches hab ich nur selten erlebt :x

Auf meine Frage warum ich keine Rückfrage zur Wohnmobilzulassung bekomme sondern direkt nach "Emissionsklasse unbekannt" versteuert würde bekam ich eine ganz lässige Antwort: Als ich gesehen hab das das Auto 5,irgenetwas Liter Hubraum hat sind bei mir sofort die Klappen gefallen. Das ist ein PKW, ungeachtet dessen was in den Papieren drin steht.
Ich dann: Warum ist es kein Womo. wenn es doch als solches in den Papieren eingetragen ist?
Er: Hat es 1,70 Stehhöhe?
Ich: Nein, aber das konnten sie ja vorher nicht wissen :lol:
Er: Ja, dann ist ja alles klar.
Ich: Nein, ich habe vorletzte woche mit Herrn K. gesprochen und der meinte im Zweifelsfalle vorführen und evtl. als Sonderfahrzeug mit Nutzfläche versteuern. Ich habe mich aber informiert und würde dann lieber vom TÜV eine Zugmaschine draus machen lassen.
Er: Das geht schon überhaupt nicht. Das ist ein PKW und keine Zugmaschine. Zugmaschinen sehen wir doch jeden Tag auf der Straße und da wissen sie und ich wie die aussehen. Die sind zu dem Zweck gebaut und zugelassen um eben Lasten zu ziehen. Da gibts höchstinstanzliche Gerichtsurteile vom OLG.

Ich: Sie kennen doch meinen Wagen gar nicht, wie können sie das dann behaupten? Ja, und m,mein Fahrzeug soll ja Lasten ziehen. Ich will zu Motorsportzwecken einen Autotrailer samt Fahrzeug ziehen und mein Werkzeug und Ersatzteile im Fahrzeug mitnehmen. Dafür habe ich mir das Fahrzeug ja auch gekauft!
Er: Das ist trotzdem ein PKW und keine Zugmaschine. Ich: Ich habe mit dem TÜV gesprochen und ich kann die Voraussetzungen für eine Zugmaschine mit diesem Fahrzeug erfüllen und es wird umgeschlüsselt.
Er: Welcher TÜV macxht denn sowas? Die hätten dann wohl keine Ahnung :lol:.
Ich langsam angesäuert: Wenn der TÜV sagt das das Fahrzeug die Kriterien für eine Zugmaschine erfüllt, warum behaupten sie dann es wäre nicht so. Es gibt doch Kriterien für eine Zugmaschine und die sind ihnen ja sicherlich bekannt. Ich möchte diese Kriterien ja auch gerne erfüllen die sie verlangen, aber dafür müssen sie mir auch sagen welche das sind. Sie können mir diese gerne per Post, Fax oder Mail zukommen lassen.
Er: Moment... hier z.B. Ein schwerer Mercedes Geländewagen (Ich mußte alles zusammenkneifen bevor ich noch lauthals angefangen hätte zu lachen :lol: ), das haben wir abgelehnt -
Ich: ich habe aber gar keinen Geländewagen
:P

Er: Moment... und hier - ein schwerer Nissan mit 2 Sitzplätzen, Rammschutz und Anhängekupplung - das ist auch keine Zugmaschine...
Ich: ... hallo? ich habe auch keinen Nissan. Und ich weiß das z.B. bestimmte Landrover Defender als ZM anerkannt sind.
Er: Der Defender 110 und 160 wird auch nicht als ZM anerkannt da hier der Personentransport im Vordergrund steht. Da passen ja bis 10 Leute rein. (wenn ich stapel gehen bei mir sogar noch mehr rein)
Ich: Ich möchte von ihnen eigentlich nicht wissen was keine ZM ist, sondern was ich für Kriterien erfüllen muß, und das schriftlich. Ich möchte sie auch noch einmal fragen, wenn der TÜV mein Fahrzeug als ZM anerkennt und umschlüsselt weil ich die Vorgaben erfülle, werde ich dann auch als ZM eingestuft oder nicht??? Mehr möchte ich ja gar nicht wissen.
Er, immer pampiger werdend als er sowieso schon war: Der TÜV hat ja gar keine Ahnung ( :lol: :lol: :lol: meine Gedankenblase: du aber, jajaja :lol: ).
Ich: Ja, vermutlich haben sie recht, deswegen sollte ich dann lieber bei Ihnen vorfahren (um mir meine nächste Plakette zu holen)
Er dann auf einmal ganz freundlich: Am besten sollten sie nach Ostern einfach mal bei uns vorfahren und mit dem Herrn K. sprechen, mit dem sie ja bereits telefoniert haben. Der ist dann wieder aus seinem Urlaub zurück.(bestimmt auf Bildungsreise) Wir finden dann bestimmt eine Lösung. Der Betrag ist ja erst im April zur Zahlung fällig, da haben wir ja noch etwas Zeit zum klären.

Hahaha, die sind ja wohl nur ... :shock:

Ich habe jetzt keine Lust mich darauf zu verlassen das die einen guten Tag haben, deswegen parallel nochmal meine Frage. Krieg ich auf Euro2, oder besser noch auf D3 umgerüstet? Und wenn ja, was muß ich machen und wo krieg ich die Klamotten her?
 
Das is ja gerade die Krux der Geschichte, auch wenn der TÜV sagt das Du verkehrsrechtlich ne Zugmaschine hast so ist das FA an die Eintragung im Fahrzeugschein nicht gebunden sondern kann nach Ansicht der Objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs selbst entscheiden was es ist! Was meinst Du denn weswegen wir den beschwerlichen Klageweg in alle Richtungen gehen?
 
Ja ok. Das ist mir schon klar. Deswegen sollte er mir ja sagen wie er sich die ganze Sache vorstellt damit wir in diese Richtung weitermachen können.
 
Das kann und vor allem DARF er nicht tun (Handlungsanweisung von ganz oben)!
 
Dann würd ich gern mal wissen ob die sich auch mal Gedanken dazu gemacht haben wer der Staat ist.
 
Du kannst auf eine Vorführung des Fahrzeuges als Womo bestehen - Mit etwas Glück und herausnehmens des Bodenstyropors, kommt der B 250 vielleicht auf 1,70 Stehhöhe...

Davon ab, sind die FAs gehalten, von der Gesamthöhe des Wagens 50 cm abzuziehen und alles was über 1,70 ist, abzusegnen...

Wenn in Deinem Schein mindestens 2,20 Gesamthöhe angegeben ist, Einspruch einlegen und ab dafür...

Datenblätter bzw. Kaltlaufregler gibt es meines Wissens (noch) nicht...

Der hat Dich in die Hubraumbesteuerung gejagt, dabei war der ganze Kladderadatsch mit den Änderungen auf Hubraumbesteuerung begründet durch Abschaffung des Paragraphens indem es um Fahrzeuge UNTER 2,8 Tonnen ging...

Somit wäre dies ganze Chose EIGENTLICH gesetzeswidrig...
 
Du kannst auf eine Vorführung des Fahrzeuges als Womo bestehen - Mit etwas Glück und herausnehmens des Bodenstyropors, kommt der B 250 vielleicht auf 1,70 Stehhöhe...

Davon ab, sind die FAs gehalten, von der Gesamthöhe des Wagens 50 cm abzuziehen und alles was über 1,70 ist, abzusegnen...

Und wie siehts aus ohne feste Küchenzeile? Hab da mal irgendwo gelesen das eine fest eingebaute Koch- und Spülgelegenheit eingebaut sein muß.
 
Halllloooooo!!! Nochmal: Das Finanzamt kann derzeit quasi nach eigenem Ermessen entscheiden (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die leider seeeeeeehr schwammig sind, auch im Bezug auf WoMo). Wenn der FA-Mann (oder Frau) sagt das ist ein PKW dann wird er es so besteuern und Du musst Einspruch einlegen, wird dieser abgewiesen (ist ja meistens so) bleibt nur der Klageweg.
 
Dieses Thema hatte ich auch schon durch. Habe auch Wiederspruch eingelegt, das Geld zurückgeholt ,2300€, und ganze 14 Wochen auf eine Antwort des FA gewartet. In dieser Zeit habe ich noch so einiges an meinem Alten Wagen umgebaut und Abnehmen lassen damit ich in der LKW steuer bleibe. Aber da ich zum schluß nur noch 2 Sitze(Familie mit Kindern und Hunden) und knapp 3 Meter Ladefläche hatte war der Wagen ziemlich nutzlos für mich geworden - so habe ich ihn dann doch Abgemeldet und Verkauft. Tage später kam dann der Positive bescheid das ich weiterhin 187€ steuern Zahlen solle da es ja nachweißlich ein LKW ist ...
 
Besteht die Möglichkeit evtl. eine Herstellerbescheinigung für eine Euro1-Umschlüsselung zu bekommen? Oder hat jemand schon Euro1?
 
Dieses Thema hatte ich auch schon durch. Habe auch Wiederspruch eingelegt, das Geld zurückgeholt ,2300€, und ganze 14 Wochen auf eine Antwort des FA gewartet. In dieser Zeit habe ich noch so einiges an meinem Alten Wagen umgebaut und Abnehmen lassen damit ich in der LKW steuer bleibe. Aber da ich zum schluß nur noch 2 Sitze(Familie mit Kindern und Hunden) und knapp 3 Meter Ladefläche hatte war der Wagen ziemlich nutzlos für mich geworden - so habe ich ihn dann doch Abgemeldet und Verkauft. Tage später kam dann der Positive bescheid das ich weiterhin 187€ steuern Zahlen solle da es ja nachweißlich ein LKW ist ...


Au, das tut weh!
Aber so sind sie, unsere FA's!
 
Nur 14 Wochen
:-D
ich habe im Oktober Einspruch eingelegt! 1400.- € Nachzahlung!! für meinem Mazda PU DOKA bis heute nichts gehört........... :redhotevil: Muss warten bis das BFG in München das endgültige Wort gesprochen hat
:|
 
Nur 14 Wochen
:-D
ich habe im Oktober Einspruch eingelegt! 1400.- € Nachzahlung!! für meinem Mazda PU DOKA bis heute nichts gehört........... :redhotevil: Muss warten bis das BFG in München das endgültige Wort gesprochen hat
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Kenn' ich!

Mein Trooper war schon 3 Monate verkauft, da wollten die immer noch die Steuern rückwirkend haben!
 
Und ich könnte das Geld so gut gebrauchen.................
:evil:
aber wie ich mein Glück kenne, sehe ich von dem Geld nichts mehr :redhotevil:

Aber wie heist es so schön... die Hoffnung stirbt zuletzt..............................................................................
 
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