Hallo,
letzte Woche kam der der Steuerbescheid !!!
Also ich hab ja gar nicht damit gerechnet, daß der RAM in Göttingen als LKW zugelassen wird
aber mit der Begründung hab ich auch nicht gerechnet:
ZITAT:
" Bei dem in Rede stehenden Fahrzeug handelt es sich nicht um einen typischen LKW. Das äußere Erscheinungsbild
ist das eines PKW. " (BFH-Urteil vom 26.11.1991, VII R 88/90) :roll: :roll:
Nichts mit Verhältnis Ladefläche zu Kabine oder Zuladung oder Anzahl Sitzplätze, hätte ich ja noch verstanden.
Witzig oder mein Bekannter fährt einen ASIA Rockster und das ist ein LKW, komische Welt.
Ich finde die Begründung nur so komisch ("äußere Erscheinungsbild") ist das so rechtens, was ist Eure Meinung (kann man Einspruch einlegen, kann das Erfolg haben) ???
Grüße
letzte Woche kam der der Steuerbescheid !!!
Also ich hab ja gar nicht damit gerechnet, daß der RAM in Göttingen als LKW zugelassen wird
aber mit der Begründung hab ich auch nicht gerechnet:
ZITAT:
" Bei dem in Rede stehenden Fahrzeug handelt es sich nicht um einen typischen LKW. Das äußere Erscheinungsbild
ist das eines PKW. " (BFH-Urteil vom 26.11.1991, VII R 88/90) :roll: :roll:
Nichts mit Verhältnis Ladefläche zu Kabine oder Zuladung oder Anzahl Sitzplätze, hätte ich ja noch verstanden.
Witzig oder mein Bekannter fährt einen ASIA Rockster und das ist ein LKW, komische Welt.
Ich finde die Begründung nur so komisch ("äußere Erscheinungsbild") ist das so rechtens, was ist Eure Meinung (kann man Einspruch einlegen, kann das Erfolg haben) ???
Grüße