Angenommen ein 6.7 vor EZ 07/2009 wird als PKW versteuert, dann kostet er:
Kfz-Steuer: Pkw ist steuerfrei bis 31.01.2010, danach jährlich 1034 Euro.
Wichtig: Ist die "neue Kfz-Steuer"geringer, gilt diese ab dem 01.02.2010.
Dann kommt dieser rot markierte Zusatz ins Spiel, der in der offiziellen Steuerberechnung drunter steht.
Im Original kann man "neue Kfz-Steuer" anklicken ...und kommt auf die Berechnung ab 07/2009.
Dort wäre die Berechnung dann:
Kfz-Steuer: Obiger Pkw ist nicht steuerfrei, daher beträgt die Kfz-Steuer jährlich 636 Euro.
Ist das tatsächlich so geregelt, dass wenn die "alte" Steuer höher ist, die "neue" Steuer greift?
Ich kann es mir nicht vorstellen...
Kfz-Steuer: Pkw ist steuerfrei bis 31.01.2010, danach jährlich 1034 Euro.
Wichtig: Ist die "neue Kfz-Steuer"geringer, gilt diese ab dem 01.02.2010.
Dann kommt dieser rot markierte Zusatz ins Spiel, der in der offiziellen Steuerberechnung drunter steht.
Im Original kann man "neue Kfz-Steuer" anklicken ...und kommt auf die Berechnung ab 07/2009.
Dort wäre die Berechnung dann:
Kfz-Steuer: Obiger Pkw ist nicht steuerfrei, daher beträgt die Kfz-Steuer jährlich 636 Euro.
Ist das tatsächlich so geregelt, dass wenn die "alte" Steuer höher ist, die "neue" Steuer greift?
Ich kann es mir nicht vorstellen...