Das gilt aber wohl nur für Fahrzeuge die vor dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden. Bei neueren Fahrzeugen gilt: Geschwindigkeitsindex = Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsindex-tragfaehigkeitsindex/
stimmt wohl - die Regelung ist sowieso totaler nonsinn, da hier ja nur die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zugrunde gelegt wird... - das wäre bei mir fatal, da 270 eingetragen, aber über 300 fährt :shock: - da brauch ich ja schon andere reifen, wenn man so schnell fährt...