Sonder KFZ Büro vs LKW..ERLEDIGT =LKW

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obi

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Rhauderfehn
Kuckuck,

ich hab heute mit dem zuständigen FA telefoniert, wegens der Zulassungs Story von meinem Van.
Eingetragen ist ein Bürofahrzeug, TÜV Nord Vorraussetzungen hab ich vorliegen.
LKW Vorraussetzungen bekomme ich direkt beim TÜV.
In der Tat is es jetzt so, dass sich die FAs an die Eintragungen halten müssen, weil im Zuge der Vereinfachung und der Übergabe der Steuerrechtlichen Sachen an den Bund bzw Zoll, das so sein muss.
Viele werden das schon wissen, ich auch. Seit heute.

Jetzt die Frage, was kostet ein B250 Ram Van mit 5,2 als Büroaudowaagn an Steuern? Weiss das zufällig jemand? Weil unter Umständen schenk ich mir dann die ganze Umbau-Arie auf LKW.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ah, das heißt beim TÜV liegt nen Info-Blatt aus, was alles für eine LKW Zulassung gegeben sein muß???
 
mittlerweile, so wie ich da bereits in Buchstaben verfasste, muss sich das FA dran halten, weil der ganze Steuerrechtliche Hick Hack Scheiß zwischen TÜV und Eintragung und Gutdünken des FA s ganz dolle einfach und simpel übergeben werden soll an Bund und Zoll.

Und ja, der zuständige Tüv Nord oder Süd Mann kann Dir da auf direktem Weg weiterhelfen.
 
oohhh...ich hab nich gefragt, was euer zuständiges FA muss und/oder macht, oder was auch immer. Die von mir dargestellte Version ist vom Chef des FA hier oben.

EGAL,

zerreißt Euch, wenns Euch glücklich macht, ich wollte lediglich wissen was n B250 als Büro karre kostet und /oder ob das zufällig jemand weiß.
Und als kleine Vorabinformation hab ich von dem Telefonat berichtet ... SORRY...kommt mit Sicherheit nicht wieder vor...
 
Moin,

ohne hier weiter irgendwelches Steuergetöse breit treten zu wollen, aber steuerlich hast du, gerade bei den PU-Fahren in ein Wespennest gegriffen.

Der Chef Deines Finanzamtes hat ja prinzipiell Recht und wir alle sind gespannt, ob sich was ändert, wenn die KFZ-Steuer an den Zoll übergeben wird.

Der Chef hat nur eins außer Acht gelassen und dieses Ding muß man sich echt auf der Zunge zergehen lassen. Ich möchte garnicht wissen, gegen wieviele Gleichstellungsgesetze hier verstoßen wird.
Bei der Neufassung des KFZ-Steuergesetzes hat man unter § 18 Abs. 12 diese nette Sprüchlein hier formuliert:

(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Und damit gibt es einen Freifahrtsschein für alle Finanzbeamte mit schlechtem/oder aufgefallenem *** am Vortag.

Oder wie saro61 schrub: "Nen Scheiß muß das FA".

Zur Bürofahrzeugsteuer kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß Tom
 
Ja gut,auf die pu Fahrer bezogen,mag ich in ein wespennest gegriffen haben...aber...
Egal,sag ich ja.
Der Paragraph den du da anführst is ja niedlich. Hab ich so auch noch nicht gehört. Und die Geschichte mit dem gleichstellungsgesetz ist korrekt. Und dennoch hat sich bis jetzt niemand(rechtsanwalt) getraut Klage zu erheben. Weil Das fa is nichts a weiter als eine GmbH...und die konnte man auch verklagen...immernoch egal...
 
wird n LKW. Hab heut morgen mit TUV Nord und FA telefoniert. LKW und Büroauto beides 172 Euro Steuern. Allerdings wird meiner die eingetragene Bürozulassung nicht halten können, weil sowohl FA als auch Tüv nord auf die min. Höhe von 1,65 bestehen. Ob das nu gekippt is, wie bei den WOMOs oder nicht hab ich nicht weiter drüber diskutiert.
Sowohl FA als auch TÜV will n Boden mit Verzurrösen und 75% hoher Wand und fertig ist der LKW.

So wird's gemacht und mir kann im nachhinein keiner mit ner Nachversteuerung kommen.
 
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