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Gestern war ich beim Gebrauchtwagenhändler, der den Dodge Grand Caravan anbietet.
Sieht ja dem Windstar sehr ähnlich. Das selbe Raumangebot, das selbe Fahrverhalten,alles wie im Windy. Oder nur geringfügige Änderungen.
Aber als ich zur Probefahrt zu nem Kumpel mit Hebebühne aufbrechen wollte, hieß es, das geht nicht, zu weit entfernt. Ich habe darauf hingewiesen, dass es ca 20 Km sind, aber er wollte mich nicht fahren lassen. Ich hätte ihm meinen Ausweis und mein Auto dagelassen.
Also bin ich mit ihm nur kurz um den Block gefahren.
Trotzdem möchte ich das Fahrzeug nicht kaufen.
Der Motor war sehr sauber, allerdings durch die Motorwäsche. Da hätte ich gerne mal von unten gesehen, ob da irgendwas tropst. Und die Bremsbeläge konnte ich auch nicht richtig sehen.
Alles in Allem hab ich mich doch geärgert, dass der Typ so uncool war.
Jetzt muss isch neu entscheiden und in der Zwischenzeit etwas sparen.
Evtl. langts ja für nen RAM
;)
 
Dann buch doch für'n 10'er eine Bühne in der Nähe oder beim ADAC.

Aber wenn die blocken, ist da sicher was faul.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann buch doch für'n 10'er eine Bühne in der Nähe oder beim ADAC.

Aber wenn die blocken, ist da sicher was faul.

genau,. wenn du nur um den Block fahren durftest, is da was koscher,.. ich bin meinem Ram 2 std probe gefahren,..
 
Freunde,

da muss nix faul sein!

Problematik könnte sein:
Das Fahrzeug steht bei einem Händler.
Ich gehe mal davon aus, dass es abgemeldet ist.
Zur Probefahrt bedarf es also einer Roten 06er Händler Nummer.
Diese darf laut StVA. seit einiger Zeit nicht mehr OHNE BEISEIN desHändlers rausgegeben werden
:!:

Sprich: der Halter der Händler Nummer bzw. ein Angestellter muss bei der Probefahrt zugegen sein.
Ist der Gebrauchtwagenhändler nun ein "ein Mann Betrieb", müsste der solange zusperren oder möglichen Ärger riskieren.
Ein eventueller Kunde weniger ist nicht existenzgefährdend, keine rote Nummer mehr kann das aber schon sein!

Ursächlich könnte somit auch die neuerliche verschärfte Verfahrensweise mit den Händler Kennzeichen sein, dass muss also nicht am Auto an und für sich liegen :idea: . In einem Nachbarzulassungsbezirk bspw. wir jegliche von der Polizei gesichtete rote Nummer notiert und den entsprechenden Zulassungsstellen wird eine Quermitteilung gemacht. Hat man nun "vergessen", diese Fahrt ins Fahrtenbuch einzutragen, kann das Brassel bei der Neubeschaffung eines neuen Heftchens geben, bis zur Einziehung der Kennzeichen.

Diese Chose mit der 06er Nummer ist je nach Zulassungsbezirk ganz heikel heutzutage!


Knall un wech,
Willy
 
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