SingleCab = Pkw ???

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Das Schlimme ist ja, dass es absolute Grauzone und Ermessenssache eines jeweiligen Sachbearbeiters
ist und man motzen und Einspruch erheben kann, so oft man will... aber dennoch am kürzeren Hebel sitzt. :roll:

Besonders jetzt, nachdem ProAllrad auch gescheitert ist mit seiner Aktion.

Leider...
 
Ich wär gar nicht auf die Idee gekommen zur Vorführung beim FA das Top draufzulassen :shock:
Das verwirrt doch nur die gestressten Beamten

ne du, das wäre eher umgekehrt der Fall gewesen, denn in meinen Papieren steht "geschlossener Kasten".
 
Dann soltest du denen klar machen das es keine Möglichkeit gibt a Personen hinten zu befördern und b es auch nicht möglich ist die Fläche hinten während der Fahrt für etwas anderes als den Gütertransport zu verwenden. Ich denke die gehen davon aus das du einen Geländewagen hast und keinen PickUp.(Wagenfarbenlackiertes Hardtop, Sehschwäche)
 
KraftStG

§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

... (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung


vielleicht sollte sich der Finanzbeamte mal es StGB näher anschauen.
Danach fällt ne "Bemessung" bei meinem garnicht an, weil es ein 2 - Sitzer ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
, sorry ich verstehe langsam die Gedankengänge der RAF in den 70igern

bei solchen bescheuerten Sprüchen geht mir der Hut hoch!!!
:evil:
:evil:
 
Also meiner ist ein LKW, der Mensch vom FA hatte sogar eine dicke Akte von div. Ram´s und Verkaufsprospeckte von allen Varianten mit Technischen Daten und Abmessungen. Demnach ist meiner auch auf grund seiner Langen Ladefläche bereits ein LKW ... Dieser Mensch sagte auch eben nicht jeder Ram ein Ram sei was die Steuerliche Einstufung angeht. Und deswegen würden nun auch einige die Einspruch eingelegt haben jetzt als PKW behandelt.
 
Ja man kann ja leider nichts dagegen tun , ist ja auch schon viel probiert worden
:!:
:!:
Aber ist wohl besser hier im Forum ein bisschen "Dampf" abzulassen als mit der Knarre loszuziehen ,und ein paar von diesen A....löchern umzulegen!!
;)
 
Oben