SAE J2530 Nachweis

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Thargor

QuadCab
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Hi

wo soll ich anfangen... ich versuche schon seit einigen Wochen mir neue Reifen eintragen zu lassen. Das gestaltet sich aber leider schwieriger als erwartet.

Bei mir im Fzg.Schein sind 275/60 R20 eingetragen, keine weiteren anderen Größen.

Da mir die Nokian Rotiiva AT Plus zusagen, und die es auch für meine 20" Felgen gibt,habe ich vorher schon mal beim TÜV angefragt. Problem ist halt die NOKIAN gibt es nur derzeit in 275/65 R20.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Bei NOKIAN habe ich mir dann erstmal eine Reifenfreigabe besorgt für meine die 20" Felge.

ABER: der TÜV meckert erstmal rum:
Problem 1:
für die montierte Felge braucht es eine ABE bzw. ein Nachweis (seit 2017 so gefordert), das der gewünschte Reifen auch mit dieser Felge geprüft worden ist. Falls nicht müsste ein Deep Impact Test und eine Abroll- und Biegeumlaufprüfung erfolgen!

Problem 2:
ich weiß nicht genau welche Felgen montiert sind, vermute aber das es diese von Rockauto sind: KEYSTONE ALY02453U https://www.rockauto.com/de/moreinfo.php?pk=4829370&cc=3305957&jsn=324 vom aussehen passen die.

Problem 3:
Tachoanpassung ist wäre jetzt kein Problem da unter 4% Abweichung.

Problem 4:
wo kriege ich die ABE bzw. das SAE J2530 Formular her?

Klar könnte ich mir jetzt andere Reifen holen die auf meiner Felge passen. Aber mir geht es jetzt um´s Prinzip. Hätte nicht gedacht das es so schwierig wird sich neue Reifengröße eintragen zu lassen, zumal der Unterschied recht marginal ist...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
schon mal nen anderen prüfer/tüv versucht???

es gibt hier einige die diese Kombi eingetragen haben......und ne abe von nen ami?? :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das SAE ist ja quasi wie die ABE in Deutschland.

Ja hab schon mehrere TÜV Prüfer durch. Die Bestimmungen dazu haben sich 2017 geändert! Deshalb geht das nicht mehr so einfach.

Wie oben schon beschrieben braucht man jetzt ein Nachweis das dieser Reifen auf dieser Felge montiert werden darf.
 
Die Felgen werden doch vermutlich die Originalen sein. Mal auf die Rückseite der Felge schauen, ob du da etwas steht.
 
Versteh ich das richtig??? wegen 4 % Plus im Abrollumfang... also ca 1,3% im Durchmesser machen die so ein Fass auf???? Da wiehert doch der Amtsschimmel!

Du könntest mal nach Datenblättern von Reifen in der Zulässigen Dimension suchen ob es da nicht welche gibt die "recht gross ausfallen und schauen was im Datenblatt der Wunschreifen steht.... Der Unterschied könnte sehr viel kleiner sein als die nominale Reifendimension suggeriert.....Dann könntest Du versuchen den Reifen mit Reifenbindung eingetragen zu bekommen. funzt natürlich nur wenn Dein Wunschreifen nicht sehr gross ausfällt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

es geht nicht um den Abrollumfang... das ist nicht das Problem!

Der TÜV hat eine neue Vorgabe keine neue Reifeneintragungen ohne Nachweis und Prüfung der Felge mit eben diesem Reifen!

@Diefenbacker, was soll da stehen außer die Felgengröße? Der Hersteller eventuell, und ja es sind die original Felgen. Also vom aussehen her....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn es orignale Felgen sind,steht alles auf der Rückseite drin,was der Prüfer benötigt. Wenn er unfähig zu sein scheint,damit was anzufangen,dann wechel den Prüfer,basta. :idea:
 
Hi

es geht nicht um den Abrollumfang... das ist nicht das Problem!

Der TÜV hat eine neue Vorgabe keine neue Reifeneintragungen ohne Nachweis und Prüfung der Felge mit eben diesem Reifen!

@Diefenbacker, was soll da stehen außer die Felgengröße? Der Hersteller eventuell, und ja es sind die original Felgen. Also vom aussehen her....

Mal ganz ehrlich. Der TÜVler hat keinen Bock auf Deine Karre. Das kann/darf er Dir natürlich so nicht sagen. Also kommt er Dir mit dem Gedöns, weil er weiß, das es für Dich praktisch unmöglich ist, die Papiere zu beschaffen.
Such Dir ´nen echten Technischen Sachverständigen, und laß das mit dem Klemmbrettaffen !
;)
 
"Der TÜV hat eine neue Vorgabe keine neue Reifeneintragungen ohne Nachweis und Prüfung der Felge mit eben diesem Reifen!"

Sowas wäre ein fahrzeugspezifisches Gutachten wie Teilegutachten oder ABE. Das gibt es nicht für Fahrzeuge ohne EG Typgenehmignungsnummer. Somit hat der Herr nicht richtig in den Fahrzeugschein geguckt oder er hat keine Lust auf dein Fahrezug. :roll:
 
Sehr geehrter Herr XXXXX,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Beim Wechsel der Reifengröße 275/60R20 auf 275/65 R20 mit der vorhandenen LM-Felge wird durch das geänderte Höhen/ Breitenverhältnis der Abrollumfang im erheblichen Maße verschlechtert. Dadurch ist:
1. Eine Tachoangleichung notwendig und die vorhanden Reifen müssen bei einer Abweichung von mehr als 4% aus der Zulassungsbescheinigung gestrichen werden.
2. Laut einer neuen Arbeitsanweisung (aus 2017) müssen Sie den Nachweis bringen, dass die neue Reifengröße auch mit der Felgen geprüft wurde (nicht verwechseln mit der Montierbarkeit). Das kann nur der Felgen- bzw. der Fahrzeughersteller. Ansonsten wäre eine Abroll –und Biegeumlaufprüfung notwendig, bei der an unserem Institut ein sehr aufwendiges Verfahren durchgeführt werden muss, was einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würde.

Somit hängt die Möglichkeit der Änderungsabnahme (Eintragung) davon ab, ob Sie mir den unter Punkt 2 beschriebenen Nachweis bringen können.

Das ist der O-Ton vom TÜV Nord!


Henere, der Herr Schäfer hat sich noch wieder dazu geäußert.

Br4nd, der TÜV hat alles in Kopie bzw. Scan vorliegen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok also ich lese da schon raus ich verwerfe den Plan die Reifen in 305/55 r20 auf die Standardfelge zu montieren und bleibe bei dem Standardmaß...

Als wenn man einen Nachweis von Chrysler/Fiat/Ram bekommen würde bzgl. dem geänderten Reifenmaß -.-
 
Sehr geehrter Herr XXXXX,

V
2. Laut einer neuen Arbeitsanweisung (aus 2017) müssen Sie den Nachweis bringen, dass die neue Reifengröße auch mit der Felgen geprüft wurde (nicht verwechseln mit der Montierbarkeit). Das kann nur der Felgen- bzw. der Fahrzeughersteller. Ansonsten wäre eine Abroll –und Biegeumlaufprüfung notwendig, bei der an unserem Institut ein sehr aufwendiges Verfahren durchgeführt werden muss, was einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würde.

.


Aha...eine Arbeitsanweisung von 2017...und? was GENAU steht da drin? und auf welchem Recht oder Verordnung... also auf welchern rechtlichen UND technischen Basis beruht diese Arbeitsanweisung????
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Versteh ich das richtig??? wegen 4 % Plus im Abrollumfang... also ca 1,3% im Durchmesser machen die so ein Fass auf????

Wie kommst du den darauf? Wenn der Abrollumfang sich um 4% erhöht, dann erhöht sich natürlich auch der Durchmesser um 4%.
 

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äääh ja... Du hast natürlich recht! Denkfehler meinerseits... ich bin über die Zahl Pi gestolpert.... hab zu kompliziert gedacht...
 
Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass bei diesem Verein nichts klappen wird...
 
So

habe Antwort vom TÜV Süd, dem Herr Schäfer wäre die Reifenfreigabe ausreichend !!

Was sind das für Vereine... der eine Hüh der andere Hott...
 
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